Fortbildung versteuern?

1. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
olganina
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 23x hilfreich)
Fortbildung versteuern?

Hallo,
mein AG zahlt mir eine berufsbegleitende Fortbildung, die im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit steht. Es handelt sich dabei um ein Fernstudium. Alle paar Monate muß ich da aber für Intensivkurse für eine Woche in eine ca 500 km entfernte Stadt hinfahren, es besteht Anwesenheitspflicht. Die Fahrt-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten in dieser Zeit und die Lehrmittel bezahle ich selbst. Nun meine Fragen: muß ich die Fortbildung als geldwerten Vorteil in der Einkommenssteuer angeben? Kann ich meine eigenen Kosten absetzen? Wenn ja, sind das dann Werbungskosten oder Sonderausgaben?

Wäre super, wenn da jemand was zu weiß. Danke!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Also wenn diese Fortbildung beruflich veranlasst ist, handelt es sich nicht um geldwerten Vorteil.

Die eigenen Kosten sind wahrscheinlich auch absetzbar. Hier wäre jedoch auch wichtig zu wissen, was Sie beruflich machen und was es konkret für eine Fortbildungsmaßnahme ist.
Entweder Ihre Kosten sind Werbungskosten, dann wäre alles absetzbar oder es handelt sich um BerufsAUSBILDUNGSkosten, dann wären Kosten bis max. 4.000 absetzbar.
Falls die Fortbildung jedoch auch oder teilweise privat veranlasst ist, wirds schwieriger. Der Unterschied zwischen WK und SA hängt von der Art der Fortbildung ab. Ist es mit einem Erststudium vergleichbar, wären es SA. Wenn es aber derart Fachspezifisch ist - wenn zB ein Telefontechniker einen DSL-Lehrgang besucht, dann sind es WK.


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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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#2
 Von 
olganina
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo, danke für die Antwort.
Also, es ist keine Erstausbildung (ich habe bereits ein Studium absolviert). Es ist eine berufliche Weiterbildung an einem von der ZFU zugelassenen Institut. Allerdings habe ich selbst darauf gedrungen, der AG hat dann zugestimmt die Kosten zu übernehmen. Macht aber nach außen hin wahrscheinlich keinen Unterschied, oder?

Es geht um eine Weiterbildung für Marketing, ich arbeite in diesem Bereich, habe aber keine einschlägige Ausbildung und wollte mir die Kenntnisse auf diesem Weg aneignen.

Auf 4.000 Euro komme ich sowieso nicht. Es geht bei meinen Kosten um die Fahrten von Oldenburg nach Mannheim und die Übernachtungen dort, außerdem die Fachliteratur.

Kann man die Verpflegungskosten dann eigentlich als Pauschale geltend machen?

Danke!

-- Editiert von olganina am 02.04.2007 10:45:21

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#3
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Ja, kann man.

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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