Hallo,
mein aktueller AG hat für mich Fortbildungskosten von 10.000€ übernommen, die mein neuer AG übernimmt und ich wegen einer Kündigung zurückzahlen muss. Der neue AG erstattet mir dies Brutto, d.h. etwa netto 7.000€, sodass ich erstmal eine Differenz von etwa 3.000€ durch die Begleichung von 10.000€ habe .
Meine erste Frage: Wenn ich die 10.000€ als Werbungskosten in der Steuererklärung angebe, sollte durch die Steuererstattung dann das Ganze für mich einkommensneutral sein, da 10.000 brutto Einkünfte abzgl. 10.000 Werbungskosten, oder sehe ich das falsch? Ich würde erstmal die 3.000€ Differenz bei Zahlung haben, die sich dann im Rahmen der Steuererklärung dann auf 0 gehen.
Eine zweite Frage: wäre es für mich dann besser/schlechter, wenn der neue AG die Übernahme mit einem Betrag 13.000€ brutto übernimmt, der dann netto 10.000 entspricht? D.h. ich hätte die 3.000€ Differenz bei Auszahlung nicht, aber in der Steuererklärung würden dann 13.000 brutto Einkünfte abzgl. 10.000 Werbungskosten, also 3.000€ zu versteuern bleiben, die ja bereits bei Auszahlung versteuert sind.
Habe ich hier einen Denkfehler?
Fortbildungskosten, Übernahme neuer Arbetigeber
27. März 2025
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Frage vom 27. März 2025 | 10:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fortbildungskosten, Übernahme neuer Arbetigeber
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 27. März 2025 | 11:02
Von
Status: Junior-Partner (5315 Beiträge, 1261x hilfreich)
So sehe ich das auch.
Und jetzt?
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