Wo in der Steuererklärung kann ich als Selbstständiger Fortbildungskosten (Gebühren für ein Zweitstudium in einem anderen Berufsfeld) angeben?
-- Editiert von sunnysundaysun am 01.01.2020 01:56
Fortbildungskosten Selbstständiger
1. Januar 2020
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Frage vom 1. Januar 2020 | 01:44
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 60x hilfreich)
Fortbildungskosten Selbstständiger
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#1
Antwort vom 1. Januar 2020 | 12:03
Von
Status: Unbeschreiblich (47482 Beiträge, 16806x hilfreich)
Als Sonderausgaben (Ausgaben für die eigene Berufsausbildung)
#2
Antwort vom 1. Januar 2020 | 12:32
Von
Status: Unbeschreiblich (32828 Beiträge, 17249x hilfreich)
Wenn es sein Zweitstudium ist, müßte es sich doch um eine Betriebsausgabe handeln, oder?
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#3
Antwort vom 1. Januar 2020 | 12:37
Von
Status: Schüler (465 Beiträge, 79x hilfreich)
Ein Zweitstudium kann definitiv als Werbungskosten und nicht als Sonderausgaben angegeben werden. Bei Selbständigen kann es meines Wissens (!) auch als Unternehmens-Ausgabe angegeben werden (inkl. Vorsteuerabzug), falls es unmittelbar der Tätigkeit dient.
#4
Antwort vom 1. Januar 2020 | 12:48
Von
Status: Unbeschreiblich (47482 Beiträge, 16806x hilfreich)
Zitat:Wenn es sein Zweitstudium ist, müßte es sich doch um eine Betriebsausgabe handeln, oder?
Das kommt darauf an, was man mit welchem Ziel studiert.
Da es sich um eine Ausbildung in einem anderen Berufsfeld handelt sind es keine Betriebsausgaben.
Da Sonderausgaben und Werbungskosten im Regelfall zum gleichen steuerlichen Ergebnis führen, lohnt sich ein Streit darüber nicht. Als Sonderausgaben sind die Kosten in jedem Fall absetzbar.
#5
Antwort vom 1. Januar 2020 | 19:47
Von
Status: Master (4843 Beiträge, 1171x hilfreich)
ZitatDa Sonderausgaben und Werbungskosten im Regelfall zum gleichen steuerlichen Ergebnis führen, lohnt sich ein Streit darüber nicht. :
Der Nicht-Regelfall liegt vor, wenn die Aufwendungen mehr als 6.000 EUR im Kalenderjahr betragen, weil der Abzug als Sonderausgabe darauf begrenzt ist oder wenn durch die Aufwendungen negative Einkünfte entstünden, da diese vor- oder/und zurückgetragen werden könnten, was bei einem durch Sonderausgaben entstanden negativen Einkommen nicht möglich ist.
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