Hallo,
ich habe bei meinen jetzigen Arbeitgeber gekündigt und muss die Fortbildungskosten zurückzahlen.
Es werden gut 5000€ sein. Die Kosten sind überwiegend im Steuerjahr 2021 entstanden, die Steuererklärung für 21 ist noch nicht abgegeben.
Der neue Arbeitgeber zahlt mir im Jahr 2023 (nach der Probezeit) die Hälfte dazu.
Setzte ich jetzt für 2021 die 5000€ ab und verrechne ich die Gutschrift mit der Steuererklärung 2023?
Besten Dank!
Fortbildungskosten Steuer/Rückzahlung
27. September 2022
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Frage vom 27. September 2022 | 19:52
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fortbildungskosten Steuer/Rückzahlung
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#1
Antwort vom 27. September 2022 | 20:13
Von
Status: Master (4842 Beiträge, 1171x hilfreich)
ZitatSetzte ich jetzt für 2021 die 5000€ ab und verrechne ich die Gutschrift mit der Steuererklärung 2023? :
Ja, wenn Sie die Kosten vergangenes Jahr an Ihren Arbeitgeber gezahlt hatten.
#2
Antwort vom 27. September 2022 | 21:14
Von
Status: Unbeschreiblich (47470 Beiträge, 16805x hilfreich)
ZitatDie Kosten sind überwiegend im Steuerjahr 2021 entstanden, die Steuererklärung für 21 ist noch nicht abgegeben. :
Es kommt nicht darauf an, wann die Kosten entstanden sind, sondern wann Du den Betrag an den AG gezahlt hast.
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