Hallo,
für eine Fortbildung im Zeitraum von 2019 und 2020 sind einige Kosten entstanden.
Die Kosten für den gesamten Zeitraum wurden in der ESt-Erklärung 2020 angegeben.
In der ESt-Erklärung 2019 (bereits abgeschlossen) wurden keine Kosten angegeben.
Nun wurden die entstandenen Kosten für 2019 nicht anerkannt, nur die Kosten für 2020.
Gibt es eine Möglichkeit diese Kosten nachträglich noch gelten zu machen?
Das Fin-Amt stellt ja schliesslich auch noch nachträglich Forderungen, auch wenn die ESt für das jeweilige Jahr bereits abgeschlossen ist.
Vielen dank schonmal im Vorraus für Tips und Infos
Fortbildungskosten abgelehnt
29. April 2022
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Frage vom 29. April 2022 | 12:19
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fortbildungskosten abgelehnt
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#1
Antwort vom 29. April 2022 | 12:50
Von
Status: Lehrling (1803 Beiträge, 1076x hilfreich)
Nein.Zitat:Gibt es eine Möglichkeit diese Kosten nachträglich noch gelten zu machen?
Welche denn? Für die eigene Nachlässigkeit kann das FA nichts.Zitat:Das Fin-Amt stellt ja schliesslich auch noch nachträglich Forderungen, auch wenn die ESt für das jeweilige Jahr bereits abgeschlossen ist.
#2
Antwort vom 29. April 2022 | 13:13
Von
Status: Bachelor (3952 Beiträge, 938x hilfreich)
ZitatDas Fin-Amt stellt ja schliesslich auch noch nachträglich Forderungen, auch wenn die ESt für das jeweilige Jahr bereits abgeschlossen ist. :
Vielleicht sollten Sie sich zum besseren Verständnis ausgiebig mit § 173 AO auseinandersetzen.
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