Guten Tag,
folgenden Konstellation:
Kleine vermietete Gewerbeeimmobilie. Eigentumsverhältnisse 50% Vater (Rentner) und jeweils 25% Sohn1 und Sohn2 (beide berufstätig, hohe Steuer).
Wäre hier folgendes möglich:?
Gesamte Immobilie wird an Sohn1 und Sohn2 verschenkt, Nießbrauch von Vater an den Mieteinnahmen wird eingetragen.
Müssten Sohn1 und Sohn2 dann die Mieteinnahmen nicht mehr versteuern?
Sorry, falls das total abwegig ist, habe von Steuerrecht nicht wirklich viel Ahnung. Vielleicht hat ja auch jemand eine andere Idee.
Frage Nießbrauch / Einkommensteuer
24. November 2013
Thema abonnieren
Frage vom 24. November 2013 | 14:56
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 45x hilfreich)
Frage Nießbrauch / Einkommensteuer
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. November 2013 | 12:37
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
quote:
Müssten Sohn1 und Sohn2 dann die Mieteinnahmen nicht mehr versteuern?
Richtig, sie dürfte die Mieteinnahmen dann aber auch nicht auf Umwegen erhalten.
Die Mieteinnahmen müssten komplett vom Vater versteuert werden, der jedoch keine AfA geltend machen könnte. Ob das Ganze insgesamt sinnvoll ist, hängt daher vom Einzelfall ab.
-----------------
" "
#2
Antwort vom 25. November 2013 | 12:52
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 45x hilfreich)
Vielen Dank für die Einschätzung. Mieteinnahmen bleiben schon immer beim Vater, soll auch in Zukunft so sein und von ihm versteuert werden.
Ist es anzuraten einen Rechtsanwalt mit der ganzen Geschichte zu beauftragen, oder lässt sich das problemlos beim Notar machen?
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 25. November 2013 | 17:31
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
quote:
Mieteinnahmen bleiben schon immer beim Vater, soll auch in Zukunft so sein und von ihm versteuert werden.
Er muss sich darüber im Klaren sein, dass die AfA dann entfällt.
quote:
Ist es anzuraten einen Rechtsanwalt mit der ganzen Geschichte zu beauftragen, oder lässt sich das problemlos beim Notar machen?
Einen Notar braucht man dafür sowieso. Ihr seid Euch doch einig darüber, was Ihr wollt, oder? Was soll dann der Anwalt machen? Wenn man den steuerlichen Aspekt noch einmal prüfen lassen will, dann geht man eher zum Steuerberater.
-----------------
" "
Und jetzt?
Schon
268.299
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten