Frage zu § 6b EStG

11. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
fasti
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 3x hilfreich)
Frage zu § 6b EStG

Hallo zusammen,

hätte eine Frage zu § 6b EStG. Und zwar kann man den Veräußerungsgewinn aus land- und forstwirtschaft steuerfrei auf eine neue Firma (z.B. GbR or GmbH & Ko KG) übertragen und dort binnen der 4 Jahre reinvestieren?

Danke euch!

-- Editiert von Moderator am 11.06.2020 13:18

-- Thema wurde verschoben am 11.06.2020 13:18

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Das gehört wohl eher ins Steuerrecht. ;)

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#2
 Von 
fasti
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Das gehört wohl eher ins Steuerrecht. ;)


Natürlich; dachte ich hab's richtig eröffnet. Danke fürs verschieben...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Erich Tango
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 32x hilfreich)

Ich unterstelle im fiktiven Fall mal einen Gewinn aus dem Verkauf von Grund und Boden im Betriebsvermögen des LuF-Betriebs.

Ja, der Gewinn kann grundsätzlich "per § 6b EStG" auf Betriebsvermögen in einer gewerblichen(!) KG oder GbR übertragen werden. Eine Übertragung auf eine reine Vermietungs -GbR ist dagegen grundsätztlich nicht möglich.

Und die Übertragung kann gem. Beteiligungsquote an den neuen Wirtschaftsgütern erfolgen.

Beispiel:
Gewinn/ Rückstellung § 6b EStG aus LuF: 1.000.000,-€
Anteile an GmbH & Co. KG: 50%
AHK Grund und Boden und Gebäude in Gesamthand: 1.500.000,- €
---> Übertragung von 750.000,-€ möglich.



0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fasti
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Erich Tango):
Ich unterstelle im fiktiven Fall mal einen Gewinn aus dem Verkauf von Grund und Boden im Betriebsvermögen des LuF-Betriebs.


Ja!

Zitat (von Erich Tango):
I

Ja, der Gewinn kann grundsätzlich "per § 6b EStG" auf Betriebsvermögen in einer gewerblichen(!) KG oder GbR übertragen werden. Eine Übertragung auf eine reine Vermietungs -GbR ist dagegen grundsätztlich nicht möglich.


OK, also gemischt (z.B. Ackerflächen, Mietshaus, etc.) ginge?

Zitat (von Erich Tango):
I

Und die Übertragung kann gem. Beteiligungsquote an den neuen Wirtschaftsgütern erfolgen.

Beispiel:
Gewinn/ Rückstellung § 6b EStG aus LuF: 1.000.000,-€
Anteile an GmbH & Co. KG: 50%
AHK Grund und Boden und Gebäude in Gesamthand: 1.500.000,- €
---> Übertragung von 750.000,-€ möglich.


Ich vermute man kann den Gewinn auch auf mehrere Betriebe übertragen/aufteilen, oder?

Wie funktioniert das, wenn man eine GmbH & Co. KG neu/frisch gründet?

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