In Rahmen meiner Tätigkeit, unternehe ich von meiner ersten Tätigkeitsstelle ca. 2-3 Dienstfahrten pro Woche.
Im Jahr komme ich auf 101 Tage.
Ok, der Weg zur ersten Tätigkeitsstelle wird als PendlerPauschale abgerechnet. Das ist so weit klar.
Die Dienstfahrten sind alle im Raum Berlin und bewegen sich zwischen 6-14 Km. Die werden mit 30 Cent pro Km abgerechnet. Wo werden diese in der Anlage vermerkt? Kann ich auch Verpflegungskosten von 12 EUR ansetzen?
Und wie erfasse ich diese wenn ich, sagen wir mal von 101 Tage nur 20 Tage über 8 Stunden außer Haus war.
Danke
Michael
Frage zu Dienstfahrten
11. Mai 2019
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Frage vom 11. Mai 2019 | 12:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Dienstfahrten
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 11. Mai 2019 | 14:01
Von
Status: Master (4887 Beiträge, 1175x hilfreich)
ZitatKann ich auch Verpflegungskosten von 12 EUR ansetzen? :
Ja, an Tagen, an denen Sie mind. acht zusammenhängende Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte entfernt beruflich tätig waren.
ZitatUnd wie erfasse ich diese wenn ich, sagen wir mal von 101 Tage nur 20 Tage über 8 Stunden außer Haus war. :
Zeile 52 "Abwesenheit von mehr als 8 Stunden (bei Auswärtstätigkeit ohne Übernachtung)" Anzahl der Tage = 20
Zitat:
Die Dienstfahrten sind alle im Raum Berlin und bewegen sich zwischen 6-14 Km. Die werden mit 30 Cent pro Km abgerechnet. Wo werden diese in der Anlage vermerkt?
Zeile 50 "Fahrt- und Übernachtungskosten, Reisenebenkosten" abzüglich vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzte Beträge.
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