Frage zu den Grenzwerten der Schenkungssteuer

28. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
McProfit
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Frage zu den Grenzwerten der Schenkungssteuer

Frage von einem Schwaben im Rentenalter:
Es geht um die Schenkungssteuer. Ich habe meiner Frau in den letzten 7 Jahren mehrere Schenkungen gemacht und diese auch versteuert. Hierfür fiel (nach Abzug des Freibetrages von 500.000)bis zu einem Gesamtbetrag von 600.000 Euro eine Steuer an von 15%. Diese wurde auch bezahlt.
Jetzt kommt meine Frage:
Mit meiner nächsten Schenkung überschreite ich den steuerpflichtigen Betrag von 600.000 Euro und dann beträgt der Steuersatz 19%.
Wird dann NUR der Betrag der ÜBER 600.000 Euro liegt mit 19% versteuert oder muss ich alle bisherigen Schenkungen der letzten 10 Jahre mit dem höheren Steuersatz nachversteuern?
Dasselbe gilt für meine Frage beim nächsten Grenzwert von 6 Mio.
Danach steigt der Steuersatz von 19 auf 23%.
Auch da meine Frage:
Höhere Steuer nur für Beträge ÜBER 6 Mio. ?
Oder müssen für die ersten 6 Mio. dann 4% nachversteuert werden, d.h. der höhere Steuersatz vom ersten Euro an?
Und falls noch jemand so lange gelesen hat hier die Frage:
Bekomme ich nach 10 Jahren NUR einen neuen Freibetrag von 500.000 Euro ODER beginnt dann auch der Steuersatz wieder bei 7% für Verheiratete?
oder bleibe ich lebenslänglich immer im jeweiligen Höchstsatz?
Bin gespannt ob mir da jemand weiterhilft.
Ansonsten muss ich mal einen Steuerberater direkt fragen.
Ist gerade an den Feiertagen schwierig und ich sitze gerade bei meiner Schenkungssteuererklärung.
Viele Grüße aus den Schwabenland H.D.W
PS Meine Schenkungen waren Barschenkungen, also keine Immbilien.

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21 Antworten
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#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

der Steuersatz gilt für die gesamte Schenkung der letzten 10 Jahre. Wird ein Grenzbetrag später überschritten so werden auch vergangene Schenkungen nachversteuert (wenn das nicht so wäre, dann würde ja jeder schrittweise schenken, also von Grenze zu Grenze).
Dabei gibt es Höchstgrenzen, damit nicht womöglich die gesamte neue Schenkung - oder sogar noch mehr - ans Finanzamt geht (siehe ErbStG §19 Abs. 3). Das kommt besonders dann zum tragen, wenn man vorher knapp unter einer Grenze stand.

Die Basis für den Steuersatz ist dabei auch immer der kummulierte Betrag der Schenkungen/Erbschaft der letzten 10 Jahre. Der Steuersatz kann also auch sinken, und nach 10 schenkungsfreien Jahren sogar wieder auf 0%.

Eine Schenkung beispielsweise von vor 11 Jahren, die bei der letzten Aktion noch von Belang war, wäre das aktuell nicht mehr.

Zitat:
und ich sitze gerade bei meiner Schenkungssteuererklärung.
Dafür ist die Info aber egal. :wink:
(außer, du willst nur wissen, was demnächst auf dich zukommt)

Wenn dann musst du solche Überlegungen bereits vor der Schenkung machen.
Und das ist wirklich wichtig, rückabwickeln ist da in der Regel schwierig bis unmöglich.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
McProfit
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

28.12.2022. Antwort vom "Schwaben" an "Herrn STEFAN" wegen Schenkungssteuer.
Vielen Dank für die perfekte Antwort. Falls Sie Steuerberater oder Steuerfachmann sind dann würde ich gerne gegen Honorar mich zu diesem Vorgang beraten lassen. Ist das möglich oder verstoße ich oder wir gegen irgendwelche Regeln hier in diesem Forum?
Ich möchte jedochkeine konkreten Zahlen hier im Forum veröffentlichen. Vorab auf jeden Fall noch die Zusatzinfo dass bei der diese Woche beabsichtigten (Bar)Schenkung die Gesamtsumme nach Abzug des Freibetrages (von 500T) noch knapp unter 6 M. liegen würde und somit 19% gelten würde. Weitere Schenkungen müssen dann genau überlegt werden weil dann ja rückwirkend für die letzten 10 Jahre 4% auf 6 M. = 240Teuro anfallen würden zusätzlich zu den 19% auf die aktuell für diese Woche geplante Schenkung. Da ich diese Problematik vermutet habe, habe ich bis jetzt die aktuell vorgesehene Schenkung zurückgestellt und wollte erst mal eine Antwort vom Steuerberater abwarten. Schneller ging es jetzt überraschenderweise hier im Forum wobei ich nicht mal sicher bin ob mein eigener Steuerberater bei diesem Thema so schnell antworten könnte - nicht wegen den Feiertagen - sondern weil das schon keine Alltagsfrage für einen St.berater ist. Daher doppelten Dank und das Angebot einer Beratung.
Gruss vom "Schwaben".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von McProfit):
Ist das möglich oder verstoße ich oder wir gegen irgendwelche Regeln hier in diesem Forum?

Zumindest würde der User nicht nur gegen die Forenregel, sondern auch gegen diverse Gesetze verstoßen, wenn ihm die dafür notwendigen Zulassungen fehlen.

Zitat:
Das 123recht.de Forum ist ein reines Laien-Forum
https://www.123recht.de/info.asp?id=nutzeragb#agb21

Wenn also jemand behauptet entsprechende Zulassungen zu haben, sollte man das verifizieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Falls Sie Steuerberater ...
Bin ich nicht.

Bei den Beträgen würde ich doch offiziell einen Steuerberater fragen. Das kostet zwar auch, aber dafür haftet er auch bei einem falschen Ratschlag.
Man muss dabei die komplette familiäre Situation und auch das Vermögen betrachten. Liegen da beispielsweise noch 100 Mio, dann ist es vielleicht fast sinnlos, auf die paar Prozent zu schauen. Und man sagt es nicht gerne, aber auch an einen Erbfall sollte man denken, und zwar in beiden Richtungen (kommt leider manchmal ganz unerwartet).

Zitat:
Weitere Schenkungen müssen dann genau überlegt werden weil dann ja rückwirkend für die letzten 10 Jahre 4% auf 6 M. = 240Teuro anfallen würden zusätzlich zu den 19% auf die aktuell für diese Woche geplante Schenkung.
Genau so ist es, und das meinte ich auch mit meiner Anmerkung im ersten Post (Vorsicht, wenn man knapp unter einer Grenze steht).

Schenkst du jetzt beispielsweise nur 100T, dann wäre die Steuer mit mehr als 240T ja sogar höher als die Schenkung. Dafür gibt es aber das schon genannte Gesetz. Und vielleicht kann man sogar genau damit einen kleinen Vorteil erzielen, denn soweit ich es richtig verstehe wird dieser Nachschlag u.U. gar nicht erhoben (also nicht begrenzt/gedeckelt, sondern wirklich gar nicht). Das müsste man dann auch konkret durchrechnen.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
McProfit
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Vom "Schwaben" an das Forum, speziell Herrn STEFAN
Hallo zusammen. Da bin ich nochmal.
Ich habe vorsorglich schon ganz vorsichtig gefragt ob ich den Herrn STEFAN zusätzlich konkret fragen kann und dafür auch ein Honorar zahlen würde.
Er hat meiner Meinung auf menie Frage hier mein Problem sofort erkannt und exakt geantwortet.
Mein Steuerberater ist sicher auch sehr erfahren aber es geht hier um ein nicht alltägliches Problem von Grenzwerten bei hohen Schenkungen.
Ich würde dennoch gerne das Wissen des Forummitglieds STEFAN weiter in Anspruch nehmen - und bitte um einen Vorschlag wie das gemacht werden könnte ohne dass ich jemand anders verärgere. Ich weiß dass diese Auskunft nicht rechtlich verbindlich wäre.
Daher hier nochmal ein Versuch um den Mitgliedern hier zu zeigen, dass es bei mir noch komplizierter geht.
Mein Spezialfall ist in der Tat selten.
Ich habe in den letzten 7 Jahren meiner Lebensgefährtin div. Barschenkungen gemacht in Höhe von 3.5M. (Ich wollte in der bisherigen Frage diese hohen Beträge hier nicht nennen, geht aber wohl nicht anders)
Hierauf wurden 30% Steuer bezahlt weil unverheiratet.
Jetzt soll diese Woche eine weitere Schenkung gemacht werden über 1.9M.
Insgesamt somit 5.4M und damit (NOCH) unter der Schwelle von 6M ab der andere Steuersätze gelten.
Aber Achtung:
Jetzt wird es vermutlich auch für den Herrn STEFAN kompliiert.
Ich habe VOR der jetzt geplanten neuen Schenkung geheiratet.
DAher gilt jetzt für die aktuellen 1,9M nur noch 19% Steuer abzüglich 500T. Freibetrag also 19% von 1,4M. Das ist NOCH ziemlich nachvollziebar.
Das FA zählt jedoch bei der Berechnung der Steuer ALLE Schenkungen der letzten 10 Jahre zusammen, also von 2012 bis 2022. Da gibt es 3,5Mio mit 30% und jetzt neu 1.9M. mit 19%. Ich gehe davon aus, dass das auch so bleibt und die 5,4M getrennte Steuersätze haben werden!?
Aber Achtung Herr Stefan.
Ich will nächstes Jahr weitere Schenkungen machen und dann kommen wir über die 6M. und da gilt dann bei verheirateten 23%, also 4% mehr. Und das ist jetzt die seltene Frage für die meisten Steuerberater. Wenn innerhalb 10 Jahren die GRENZWERTE UND der Familienstand sich ändern wie wird dann rückwirkend die Schenkungssteuer berechnet.
Es gibt ja keine Einzelschenkungssteuer sondern immer nur einen Steuerbescheid über ALLE Schenkungen innerhalb 10 Jahren.
Von dieser Frage hängt es aber ob ich weitere Schenkungen mache bzw. welche Konsequenzen diese haben oder das alles nach meinem Tod dem Nachlassverwalter überlassen soll.
Mir wäre es recht wenn es zu Lebzeiten erledigen könnte.
Herr Stefan, Sie sehen, das Thema ist nix für ein kostenloses Forum sondern da muss ein Praktiker her der speziell in DIESEM Thema bewandert ist. Die meisten Steuerberater müssen sich da vermutlich auch erst schlau machen. Viele Grüße von einem schenkungsfreudigen "Schwaben".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ehrlich gesagt bin ich da auch überfragt. Und zwar besonders bei der Frage, welcher Steuersatz rückwirkend für die unverheiratete Zeit gilt.
Natürlich gibt es keine Steuern zurück, klar. Aber ob es für die alten Schenkungen auch rechnerisch bei dem Steuersatz bleibt bzw. dieser sogar noch erhöht wird obwohl ihr jetzt verheiratet seid kann ich nicht sagen.

Meine Vermutung: Die Steuer fällt erst jetzt an, und daher gilt Steuerklasse 1. Und dann gar keine Nachzahlung, weil früher bereits zu viel gezahlt wurde. Aber sicher bin ich mir da absolut nicht.
Vielleicht wäre in diesem Fall eine verbindliche Anfrage an das Finanzamt sinnvoll. Ich kann mir gut vorstellen, dass auch ein Steuerberater diese stellen würde um sich abzusichern.

Noch ein Hinweis zum Schluss: Der Freibetrag erhöht sich nicht um 500T, sondern nur um 480T (nicht, dass diese Kleinigkeit am Ende das Fass zum Überlaufen bringt).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
McProfit
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

[Donnerstag 29.12.2022
Vom "Schwaben" an Herrn STEFAN
Hallo, vielen Dank für die ehrliche Antwort.
Da ich auch der Meinung bin, dass auch mein (oder ein) klassicher STeuerberater sich erst schlau machen muss, komme ich wohl nicht um eine Anfrage beim FA rum.
Allerdings heißt bei uns im Schwabenland ein Motto, man soll keine schlafenden Hunde wecken.
Ich bin wohl ein ehrlicher Steuerzahlung mit sehr hohen Steuern, nicht nur Schenkungssteuer.
Da bei mir die Beträge wohl sehr hoch sind aber jedes Jahr immer in etwas ähnlich hoch und keine großen Abweichungen haben gelte ich beim FA wohl nicht als einer den man mal dringend prüfen sollte.
Dieses Status würde ich gerne behalten.
Bei einer Prüfung ist es so, dass bei mir sicher keine Beträge auftauchen die nicht versteuert sind und strafbar wären. Das kann man sich bei hohen Vermögen nicht leisten
Aber es gibt viele Fälle der Bewertung von Vorgängen. Das könnte das FA hier und da anders sehen.
Daher überlege ich mir jetzt, was ich mache.
Wenn Sie wollen, halte ich Sie gerne auf dem Laufenden, ist ja nicht nur für mich eine spannende Sache schon wegen den Summen. Gruß aus dem Schwabenland.
Wie kann man sich hier in diesem Forum mal direkt melden ?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat (von McProfit):
Ich gehe davon aus, dass das auch so bleibt und die 5,4M getrennte Steuersätze haben werden!?


Jedenfalls wird für die erneute erste Schenkung nach der Heirat der Freibetrag von 500.000€ gewährt abzgl. der 20.000€, die bereits gewährt wurden.

Zitat (von McProfit):
DAher gilt jetzt für die aktuellen 1,9M nur noch 19% Steuer abzüglich 500T. Freibetrag also 19% von 1,4M. Das ist NOCH ziemlich nachvollziebar.


Nein, der § 14 Abs. 1 ErbStG ist doch recht klar.

Auf die Summer der Schenkungen in Höhe von 5,4M € wären 931.000€ Schenkungssteuer fällig.

Davon abgezogen wird die auf die 3,5M € bereits bezahlte Steuern in Höhe von 1.044.000€.

Somit wird auf die neuerliche Schenkung in Höhe von 1,9M € keine Steuer erhoben.

Die Grenze von 6M € gilt übrigens zuzüglich des Freibetrages, so dass man 6,5M € verschenken kann, bevor die nächste Stufe greift.

Zitat (von McProfit):
Ich will nächstes Jahr weitere Schenkungen machen und dann kommen wir über die 6M. und da gilt dann bei verheirateten 23%, also 4% mehr. Und das ist jetzt die seltene Frage für die meisten Steuerberater. Wenn innerhalb 10 Jahren die GRENZWERTE UND der Familienstand sich ändern wie wird dann rückwirkend die Schenkungssteuer berechnet.


Die Steuer wird dann rückwirkend auf sämtliche Schenkungen erhoben. Man zahlt also die 4% nach. Allerdings wird die Steuer auf 50% der Schenkung begrenzt. Es kann also nicht passieren, dass man 100T€ schenkt, dadurch über die Grenze kommt und dann 240T€ Steuern zahlen muss. In so einem Fall wären max. 50.000€ fällig.

Im übrigen sollte man sich in so einer Situation mit der sogenannten Güterstandsschaukel beschäftigen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Ich muss meine vorhergehende Antwort korrigieren. Ich habe übersehen, dass nach § 14 Abs. 1 Satz 2 ErbStG nicht die tatsächliche Steuer, sondern die fiktive Steuer angerechnet wird. Somit fallen auf die 1,9M€ 19% Steuern, also 361.000€ an.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich habe übersehen, dass nach § 14 Abs. 1 Satz 2 ErbStG nicht die tatsächliche Steuer, sondern die fiktive Steuer angerechnet wird.
Und was ist mit "... Anstelle der Steuer nach Satz 2 ist die tatsächlich für die in die Zusammenrechnung einbezogenen früheren Erwerbe zu entrichtende Steuer abzuziehen, wenn diese höher ist. ..."?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
McProfit
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

30.12.2022
Vom "Schwaben" aus Stuttgart.
Hallo zusammen, vor allem Herr Stefan und Herr HH (Reckoner)
Erst mal vielen Dank für die sehr hilfreichen Ratschläge die mir auf jeden Fall schon mal weitergeholfen haben.
Zunächst geht es mir ja in erste Linie darum dass ich HEUTE am 30.12.22 nochmal eine weitere Schenkung machen will mit aktuell 1,9 Mio.
Da es ein Depotübertrag von vorhandenen Aktien ist, entspricht das einer Geldschenkung. Rechtlich formuliere ich das als Verkauf, wobei der Kaufpreis NULL ist, so dass als Schenkungsbetrag der Kurswert von HEUTE angesetzt wird.
Mit diesem Betrag bin ich zunächst UNTER den 6 Mio. neuer Grenzwert und somit schon von auf der sicheren Seite.
Nicht ganz verstanden habe ich jetzt, wie hoch die SChenkungssteuer jetzt für DIESE heutige Schenkung sein wird. Verstanden habe ich dass Schenkungen nicht EINZELN versteuert werden sondern immer zusammengerechnet werden.
Ihr habt mir Beide einige Hinweise gegeben wie hoch die Steuerzahlung sein wird die ich vermutlich in den nächsten Wochen zugeschickt bekomme. Von NULL (wird leider wohl nix) bis hin zu 3961000. Das erscheint mit aber zu hoch.
Selbst wenn ich nach ADAM RIESE rechne sieht meine (vermutlich falsche) Rechnung so aus:
SChenkung 1,933 Mio. Abzüglich 480.000 Freibetrag macht 1.453 Mio, davon 19% als Verh. macht 276.000 Euro. Das wäre die einfache Rechnung wenn man die Schenkung einzeln abrechnen würde.
Die Frage war nur ob dieser "Adam-Riese-Betrag" sich anderes darstellt weil die Schenkungen der letzten 10 Jahre (3,592 Mio) eben zusammengezählt werden.
Ich halte Euch gerne auf dem Laufenden wie die Abrechnung vom FA aussieht. Falls Euch mal Euer Weg über Stuttgart führt lade ich Euch gerne auch für die viele Mühe zu einem Rostbraten ein. Einfach melden Stichwort: "Schenkungssteuer für Fortgeschrittene"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
McProfit
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Tippfehler: Soll 361.000 Euro heißen

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
vor allem Herr Stefan und Herr HH (Reckoner)
Da ist auch noch etwas durcheinander - aber egal.

Zitat:
dass ich HEUTE am 30.12.22 nochmal eine weitere Schenkung machen will mit aktuell 1,9 Mio.
Warum muss das noch heute geschehen? Ich glaube auch nicht, dass das funktioniert, eine solche Schenkung wird imho erst im neuen Jahr wirksam vollzogen.
Die 10-jährige Frist läuft auch auf den Tag genau, du verlierst also nicht gleich ein ganzes Jahr nur weil es vielleicht bis Januar dauert.
Und ich warne grundsätzlich vor überstürzten Handlungen - auch aus eigener Erfahrung.

Zitat:
Rechtlich formuliere ich das als Verkauf, wobei der Kaufpreis NULL ist, so dass als Schenkungsbetrag der Kurswert von HEUTE angesetzt wird.
Vorsicht. Für Depotüberträge gibt es standardisierte Formulare, und die solltest du auch benutzen, also nichts selbst formulieren (aber vielleicht hab' ich das jetzt auch nur falsch verstanden).
In dem Formular kann man dann wählen, ob es eine Schenkung oder ein Verkauf sein soll (mit stark unterschiedlicher steuerlicher Wirkung, sowohl für die Einkommensteuer als auch für die Schenkungsteuer).
Aber du schriebst ja, dass es schon mehrere Schenkungen gab. Falls das auch Depotüberträge waren dann kennst du dich ja eigentlich aus.

Zitat:
Von NULL (wird leider wohl nix)
Wenn ich mir den §14 ErbStG anschaue (ich war vorher zu stark auf den §16 fokussiert) dann kann das schon möglich sein. Warte mal, was hh auf meine Nachfrage aus #10 antwortet.

Die von ihm genannten 361T waren aber sicher falsch, da hat er den Freibetrag vergessen (hast du ja auch schon erkannt). Das beweist auch wieder, dass man nichts überstürzen sollte, die erste(n) Antwort muss nicht die richtige oder beste sein. Und auch, wie gut Schwarmintelligenz so funktioniert, solche Fehler - die wir alle mal machen - fallen dann oft schnell auf.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Und was ist mit "... Anstelle der Steuer nach Satz 2 ist die tatsächlich für die in die Zusammenrechnung einbezogenen früheren Erwerbe zu entrichtende Steuer abzuziehen, wenn diese höher ist. ..."?


Du hast recht, d.h. meine Antwort war erneut falsch. Daher noch einmal ganz langsam den § 14 ErbStG in seine Einzelteile zerlegt:

Satz 2:
Es ist die fiktive Steuer auf die Vorschenkungen zu ermitteln. Die würde hier 646.000€ betragen. Auf die neue Schenkung würden dann 361.000€ anfallen.

Satz 3:
Mindestens ist die tatsächliche Steuer abzuziehen, hier also 1.044.000€. Auf die neue Schenkung würde dann 0€ anfallen

Satz4:
Dadurch darf die Steuer aber nicht geringer sein als die Mindeststeuer. Die Mindeststeuer ist die Steuer, die sich ergibt, wenn man die neue Schenkung alleine betrachtet. Damit ergibt sich eine Steuer von 266.000€.

In dem hier diskutierten Fall greift Satz 4, so dass eine Steuer in Höhe von 266.000€ auf die heutige Schenkung im Wert von 1,9 Mio. € fällig ist.

@reckoner
Teilst Du diese Auffassung?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Teilst Du diese Auffassung?
Ja.
Besonders wegen Satz 4 braucht man gar nicht mehr überlegen, ob die Steuer auf die Vorschenkung noch niedriger sein könnte, das würde sich gar nicht auswirken.

Eine Kleinigkeit noch: Du hast mit 500T Freibetrag gerechnet, richtig wären imho aber nur 480T.
Was übrigens ein Vorteil ist, die ersten 20.000 wurden ja noch bei einem deutlich höheren Steuersatz ausgenutzt, man hat also mehr gespart als es heute wäre. :wink:

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Eine Kleinigkeit noch: Du hast mit 500T Freibetrag gerechnet, richtig wären imho aber nur 480T.


Da nach Satz 4 die letzte Schenkung alleine betrachtet wird, bin ich der Auffassung, dass der volle Freibetrag von 500.000€ anzuwenden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
McProfit
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

30.12.2022
Vom "Schwaben" aus Stuttgart an "Stefan" und "hh"
Ich bin wieder mal begeistert welche geballtes Fachwissen hier in diesem Forum selbst bei solchen Spezialfragen vorhanden ist und wie schnell und verständlich man Hilfe bekommt.
Dazu noch ohne Honorar und ohne eigene Nutzen.
Und dann noch am 30.12, wo die meisten Menschen anderes zu erledigen haben.

Konkret
Ich werde entsprechend Eurem Ratschlag die Schenkungssteuererklärung HEUTE NICHT mehr absenden.
Ich hatte in der Tat gedacht, dass ich sonst 1 Jahr Frist verliere, weil ja in 2 Tagen ein neues Kalenderjahr beginnt. Danke erstmal für diesen Hinweis dass das für die 10-Jahres-Frist nicht entscheidend ist.

Außerdem ist es wohl auch so, dass der Zeitpunkt einer Schenkung nicht davon abhängt, wann man die Schenkungssteuer-Erklärung beim FA eingereicht hat, sondern wann die Schenkung tatsäch stattgefunden hat.

Ich werde den aktuellen Betrag - wie geschrieben - so wählen, dass ich insgesamt UNTER der Grenze von 6 Mio. bleibe und somit überlasse ich es dem FA wie es die Steuer wegen der gemischten Verhältnisse (unverheiratet und verheiratet) berechnet.

Daher freue ich mich, dass ich zumindest bei diesem komplizierten Thema einen Punkt gefunden habe, wo ich EUER Fachwissen evtl. noch etwas verbessern kann:

Es geht um die Schenkung in Form eines Übertrages von Aktien
Da der Großteil meines Vermögens aus klassischen börsenotierten Aktien besteht (z.B. Nestle, Procter&Gamble, McDonalds, Pharmakonzerne, Unilever) habe ich in der Vergangenheit Schenkungen dadurch gemacht, dass ich einen Teil der Aktien an den Beschenkten von meinem Depot bei meiner Bank auf ein Aktiendepot des Beschenkten bei seiner Bank übertragen habe.

Es war somit nicht notwendig meine Aktien zu verkaufen, danach den Erlös in Form von Geld zu schenken mit dem der Beschenkte dann anschließend wieder Aktien kauft. Mit einer Depotübertragung spart man sich den Aufwand und die doppelten Verkaufs- und Kaufgebühren.

Wichtig ist in diesem Fall allerdings dass man die Aktien zum jeweiligen TAGESKURS überträgt, also zu dem Kurs wie die Aktie an dem Übertragungstag gehandelt wird.

Dieser Übertrag führt aber dazu, dass der Übertrag der Aktien steuerlich wie ein VERKAUF gesehen wird.
D.h. die bis zum Übertrag der Aktien aufgelaufenen Buchgewinne sind steuerpflichtig. Die Versteuerung übernimmt jedoch die Bank automatisch in Form der bekannten Abgeltungssteuer von ca. 27% incl. Soli.

Beispiel:
Ich übetrage im Wege einer Schenkung 1.000 Aktien von McDonalds zum aktuellen Kurs von 200 Euro an meine Frau oder ein Kind. Dann entspricht das einem Wert von 1.000 Stück x 200 Euro = 200.000 Euro.

Wenn ich die Aktien jedoch z .B. vor einigen Jahren für 150 Euro pro Aktie , also 150.000 Euro gekauft habe, dann beträgt mein Buchgewinn 50.000 Euro und ich muss diesen Gewinn mit der Abgeltungssteuer +
versteuern da - wie gesagt - ein Übertrag steuerlich wie ein Verkauf behandelt wird.

Beim Beschenkten wird als Schenkungskurs der Kurs am Tag des Übertrages in sein Depot gebucht.
Im obigen Beispiel somit 200 Euro pro Aktie.
Wenn der Beschenkte die Aktie mal verkaufen sollte, muss er nur den Wertzuwachs zwischen dem Kurs am Tag der Schenkung und dem Kurs am Tag des Verkaufs versteuern.

Sorry, wenn die Erklärung etwas lang geworden ist,
ich habe das nur deshalb so ausführlich erklärt weil ich diese Schenkungen in dieser Form schon mehrfach gemacht habe und sie wurden beim FA problemlos anerkannt. Ich wüsste auch keinen Grund warum das nicht so sein sollte.

Ein kleiner Nebeneffekt hat dieser direkte Aktienübetrag auch noch, den ich den Profis hier nicht verschweigen will.

Bei einer Schenkung in Form von Aktien gibt es keinerlei Buchungen auf dem Girokonto. Weder beim Schenker noch beim Beschenkten. Es verändert sich sozusagen nur die Stückzahl einzelner Aktien auf dem Aktiendepot . Beim Schenker reduziert sich die Stückzahl, beim Beschenkten erhöht sich die Stückzahl

Wenn der Schenker und der Beschenkte auch vor diesem Übertrag schon Aktien besessen haben und dazu noch regelmäßig gekauft und verkauft haben (so wie es an der Börse eher üblich ist), dann verändern sich die Depotwerte ohnehin laufend. Hinzu kommen oft Gratisaktien der Firmen oder Vermehrung durch Splits und viele andere Maßnahmen. Eine Veränderung der Stückzahl wird daher von einem Außenstehenden im Normalfall als ganz alltäglicher Vorgang gesehen und nicht gleich mit einer Schenkung in Verbindung gebracht.

Daher wird ein solcher Depotübertrag auch mitunter von Menschen gewählt, die davon ausgehen, da dieser nirgends erscheint, man sich möglicherweise die Schenkungssteuer ersparen kann weil die "Entdeckung" dieses Art der Schenkung eher unwahrscheinlich ist - sofern es sich nicht um allzu hohe Summen handelt.

Damit habe ich auch gleich erklärt, dass für mich dieser "Trick" nicht in Frage kommt. Leider sind meine Vermögenswerte zu groß, als dass ich ein solches Risiko eingehen könnte. Bei derarat starken 7-stelligen (!!) Veränderungen im Vermögen könnte das FA das jedoch nicht mehr als übliche Stückzahlveränderung ansehen sondern nachfragen !

Daher habe ich dieses Beispiel nur erwähnt weil es immer wieder bei überschaubaren Schenkungen angewandt wird. Das ist aber nicht viel anders als wenn man Bargeld an den Beschenkten in BAR übergibt das man vorher monatelang in Kleinbeträgen bei der Bank abgehoben hat. Auch eine solche Bargeldschenkujng wäre steuerpflichtig, wird aber häufig relativ risikolos in der Praxis gemacht. Aber auch hier: Nix für große Beträge.

Bevor ich jetzt zu sehr ins Thema "Wie kann man die Sshenkungssteuer reduzieren oder umgehen" abschweife, beende ich meine Ausführungen.

Falls Euch der Text zu lang war, verweise ich auf Goethe:
Der hat in seinen Liebesbriefen an seine Geliebte immer geschrieben:
Mein Schatz entschuldige meinen langen Brief, ich hatte keine Zeit mich kürzer zu fassen.

In diesem Sinne einen guten Rutsch und viel Erfolg 2023 und nochmals Dank für die Tips.
Vom "Schwaben" aus Stuttgart.


0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

du irrst etwas bei deinen Ausführungen, zumindest für inländische Banken.

Ich hatte das Formular zum Depotübertrag ja schon angesprochen. Dort kann man zwischen 4 Möglichkeiten auswählen.
Hier interessant sind nur zwei davon, nämlich "Übertrag auf Einzeldepot/Gemeinschaftsdepot des Ehepartners" und "Übertrag auf Depot eines Dritten: Sonstige Gründe".

Bei der Ersten ist es eine hälftige oder komplette Schenkung an den Ehepartner. Dabei werden auch die Anschaffungsdaten mit übergeben, Einkommensteuer/Abgeltungsteuer fällt nicht an. Richtig sinnvoll ist das beispielsweise, wenn die Aktien schon vor 2009 gekauft wurden und somit steuerfrei sind. Oder wenn der andere bereits Aktiengewinne oder -verluste hat und diese ausgeglichen werden sollen (Sonderstatus Aktienverluste).
Die zweite Möglichkeit wird hingegen steuerlich wie ein Verkauf abgerechnet und soll auch ein solcher sein. Das bedeutet, dass eigentlich auch der entsprechende Gegenwert gezahlt werden müsste, und das wird ggf. auch geprüft.
Zeigt man das dann als Schenkung an ist es aber auch OK.

Dem Finanzamt vorenthalten kann man solche Depotüberträge übrigens nicht, die werden automatisch von der Bank gemeldet.
Und wenn man wirklich Bargeld in größeren Summen verschenkt (hast du ja auch angesprochen), dann wird der Beschenkte Schwierigkeiten haben, dieses Geld zu verwenden. Bei Banken einzahlen geht im Gegensatz zum Abheben nämlich schon mal nicht so einfach, und für die Zukunft wird sogar eine Bargeldobergrenze von voraussichtlich 10.000 Euro kommen, dann kann man es nicht mal beim Juwelier verprassen.

Handlet es sich um ausländische Depots dann trifft das alles wahrscheinlich nicht zu. Imho muss man dann aber mit ausführlicheren Prüfungen rechnen, insbesondere wenn es in den Millionenbereich geht.

Zitat:
Da nach Satz 4 die letzte Schenkung alleine betrachtet wird, bin ich der Auffassung, dass der volle Freibetrag von 500.000€ anzuwenden ist.
Mag sein, ich würde es aber nicht riskieren, dadurch eine Steuersatzgrenze zu überschreiten.
Bei dem Fragesteller ist das aber wohl egal, weil er eh' schon über die 6 Mio springt und von den 13 Mio noch weit weg ist.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
McProfit
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Freitag 30.12.22 um 23.30
Hallo zusammen,
die Mühe die Ihr mit mir macht, ist schon fast nicht mehr auszuhalten.
Ich weiß nicht ob das hier in diesem Forum normal ist, dazu bin zu selten dabei.
Eines habe ich heute festgestellt.
Man muss ganz genau hier sein.
Die kleinste ungenaue Formulierung wird sofort erkannt.
Falls es Euch wirklich immer noch interessiert:
Mit einem Aktiendepotübertrag habe ich nun wirklich schon seit vielen Jahren Erfahrungen.
Alle Aktienübertragungen, alle im 6-stelligen Bereich wurden bisher beim FA durchgewunken.
Entweder habe ich alles richtig gemacht oder das FA hatte einfach keine Zeit zu prüfen ob es wirklich richtig war oder ob es auch anders gesehen werden kann, so wie zum Beispiel STEFAN hier geschrieben hat.
Da Herr STEFAN verschiede Variationen angesprochen hat, will ich MEINE Variante klar stellen:
Ich habe immer nur Aktien von meinem Aktiendepot bei einer deutschen Bank Aktien auf ein anderes Aktiendepot des Beschenkten auch bei einer deutschen Bank übertragen.
Bei einem Aktienübertrag muss man auf dem Formular Übertrag ankreuzen zu welchem Bedingungen man die Aktien übetragen will.
Herr STEFAN hat völlig recht, wenn man die Variate UNENTGELTLINCHER Übetrag wählt, dann übernimmt der neue Besitzer die Aktien auch mit den persönlichen Anschaffungskursen des Schenkers.
Sollte der Beschenkte diese Aktien einmal verkaufen wollen, dann wird zur Ermittlung des Gewinns nicht der Kurs am Schenkungstag, sondern der ursprüngliche Einkaufskurs des Schenkers zugrunde gelegt.
D.h. der Beschenkte zahlt auch die Steuer auf die Gewinne die der Schenker beim Verschenken mit seinen Aktien schon erzielt hatte.
Beispiel
Ein Schenker hat vor 8 Jahren McDonalds Aktien gekauft für 150 Euro das Stück.
Er verschenkt diese dieses Jahr als unentgeltliche Schenkung beim aktuellen Kurs von 200 Euro.
Der Übertrag ist für den Schenker steuerfrei.
Nächstes Jahr steigen dann zufällig die Aktien auf einen Kurs von 250 Euro.
Der Beschenkte verkauft dann die Aktien für 250 Euro die er zum Kurs von 200 Euro geschenkt bekommen hat.
Er muss trotzdem die Differenz vom damaligen Einkaufskurs des Schenkes mit 150 Euro zum Kurs in diesem Beispiel von 250 Euro versteuern. Das kann eine böse Überraschung werden, wenn das vorher nicht genau gewusst hat.
Achtung: Diesen Weg der Schenkung habe ich nicht gewählt.
Beim Formular der Banken kann man daher ankreuzen:
ÜBERTRAG im Wege der entgeltlichen Schenkung.
In diesem Fall wird ein Übetrag so gerechnet, als ob der Schenker die Aktien am Schenkungstag nicht verschenkt sondern verkauft.
Der Schenker zahlt Steuern obwohl er die Aktien verschenkt hat.
Das ist in meinem Fall so gewollt.
Der Beschenkte weiß in diesem Fall, dass er die Aktien zum Tageskurs geschenkt bekommen hat und er nur Gewinne in der ZUKUNFT bei einem Verkauf versteuern muss.
Da diese entgeltlichen Überträge steuerlich wie ein Verkauf behandelt werden, werden solche Überträge auch NICHT an das Finanzamt gemeldet.
Bei steuerehrlichen Menschen, so wie bei mir, wäre das aber auch egal weil ja die Steuer ohnehin automatisch abgeführt wird und man gar keine Gelegenheit hat die Steuer auf Kursgewinne bei einer heimischen Bank zu umgehen.
Ich habe hier bei meinen Fragen IMMER NUR von entgeltlichen Depotüberträgen gesprochen.
PS
Da ich inzwischen weiß, dass Herr STEFAN extrem präzise ist muss ich vorsorglich darauf hinweisen, dass es bei Altbeständen von Aktien Sonderbedingungen hat. Wenn man Aktien vor 2008 gekauft hat kann man diese AUCH bei einem entgeltlichen Depotübertrag steuerfrei übertragen weil es damals noch keine Abgeltungssteuer gab.
Noch ein Hinweis an Herrn STEFAN
Von dieser Möglichkeit habe ich schon bei meinen ersten Schenkungen Gebrauch gemacht, d.h. solche Aktien haben ich bereits verschenkt weil ich bei diesen die hohe Abgeltungssteuer vermeiden konnte.
(Hat nichts mit Schenkungssteuer zu tun, diese zahlt der Beschenkte) die Abgeltungssteuer zahlt der Schenker im obigen Beispiel.
PUH....
Kompliment, wenn Sie all diese trockende Materie bis hier gelesen haben.
Für mich ist es logischerweise spannend weil es nicht Theorie sondern Praxis ist und es für mich auch nicht gerade alltäglich ist 7stellige Beträge mal geschwind so zu verschenken.
Auch da muss man ja Aspekte beachten:
Ist das langfristig klug?
Kann sich die Lebenssituation ändern?
Trennung, Tod, Scheidung, Erbauseinandersetzung usw.
Das sind dann nochmal ganz andere Themen über die ich gerne mich mal austausche, aber nicht beim Theme Schenkungssteuer.
Neues Stichwort zum Schluss:
Ich habe teilweise bei Schenkungen von der Möglichkeit eines Aktienübertrages mit Nießbrauchvorbehalt Gebrauch gemacht. Das ist ein spannendes Thema weil man dann die Aktien verschenkt, aber die Kapitalerträge also die regelmäßigen Dividenden kann man weiterhin behalten.
Ich habe dazu viel Erfahrungen gesammelt.
Kein Steuerberater konnte mir vorher die genauen Auswirkungen erklären.
Das muss man selbst erleben.
Alles Gute für alle hier die so lange gelesen haben.
Und nicht vergessen, es gibt auch noch ein Leben VOR dem TOD.
Daher ist morgen erst mal Party angesagt.
Viele Grüße vom SCHWABEN aus Stuttgart.

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#20
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Da diese entgeltlichen Überträge steuerlich wie ein Verkauf behandelt werden, werden solche Überträge auch NICHT an das Finanzamt gemeldet.
Da hast du recht, hatte ich in meinem letzten Beitrag zu pauschal zusammengefasst.
Falls der Gegenwert aber nicht - wie eigentlich vorgesehen - wirklich gezahlt wird muss man es selber anzeigen bzw. eine Schenkungssteuererklärung abgeben (bei mir war es bisher immer nur anzeigen, weil ich gezielt unter den Freibeträgen geblieben bin).

Zitat:
Wenn man Aktien vor 2008 gekauft hat kann man diese AUCH bei einem entgeltlichen Depotübertrag steuerfrei übertragen weil es damals noch keine Abgeltungssteuer gab.
Wenn du damit meinst, dass der Schenker dann keine Steuern zahlen muss dann ist das korrekt.
Der Steuerfrei-Status geht dabei aber verloren, für den Beschenkten ist es eine ganz normale Neuanschaffung. Daher kann es sinnvoll sein, in solchen Fällen einen unentgeltlichen Übertrag zu machen (man rechnet ja mit steigenden Kursen - was dann auch noch steuerfrei wäre).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
McProfit
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Samstaga 31.12.2022
Kompliment lieber Stefan
Du (Sie) bist im Detail unglaublich perfekt.
Der steuerfreie Übertag von Aktien aus Altbestand ist in der Tat nur für den Schenker steuerfrei nicht für den Beschenkten, bei dem gilt unverändert für seine Schenkungssteuer der Wert am Tag des Übertrages und leider nicht der ursprüngliche Kaufkurs des Käufers.
Ich glaube ich habe damals solche Aktien auch ganz normal entgeltlich verschenkt weil ich DICH bzw SIE also den Profi STEFAN noch nicht gekannt habe und es dieses Forum vermutlich auch nicht gab.
Man lernt ja nie aus.
Auf jeden Fall habe ich mir viele Dinge selbst zusammengereimt, OHNE Steuerberater.
Auf die Idee nicht nur Immoblien sondern auch AKTIEN mit Nießbrauch zu verschenken bin ich selbst gekommen. So habe ich weiterhin die Dividenden und im Erbfall gibt es keine Vermögensstreitigkeiten weil das Vermögen schon weg ist.
Nochmal vielen Dank.
Hat der "STEFAN" eigentlich noch Zeit für andere Dinge - bei diesen vielen Aktivitäten hier. Ist das hier alles brotlose Kunst oder wird dieser Aufwand auf irgendeine Weise indirekt auch honoriert. Ich würde es solchen Menschen gönnen.
Gruss aus dem Schwabenland und guten Rutsch heute abend.
Auf ein erfolgreichen Neues Jahr.
Der Schwabe aus Stuttgart.

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