Frage zum Investitionsabzugsbetrag (IAB) bei Leasing eines Fahrzeugs

13. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
ip706000-94
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zum Investitionsabzugsbetrag (IAB) bei Leasing eines Fahrzeugs

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage bezüglich der Anwendung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) im Zusammenhang mit dem Leasing eines Fahrzeugs für mein Unternehmen.

Ich plane, ein Fahrzeug für mein Taxiunternehmen zu leasen und möchte den IAB geltend machen. Leider habe ich nicht die nötigen finanziellen Mittel, um das Fahrzeug direkt zu kaufen, und eine Finanzierung ist für mein neues Unternehmen momentan nicht möglich. Daher möchte ich das Fahrzeug zunächst leasen und später möglicherweise kaufen, wenn es die finanzielle Situation zulässt.

Allerdings bin ich unsicher, ob es problematisch sein könnte, den IAB beim Leasing geltend zu machen, insbesondere wenn ich später das Fahrzeug möglicherweise kaufen möchte. Ich möchte vermeiden, dass der Leasingvertrag als Umgehung des IABs angesehen wird, insbesondere wenn es als Schritt zum späteren Kauf interpretiert wird.

Daher habe ich folgende Fragen:

1. Kann ich den IAB bei einem Leasingvertrag für ein Fahrzeug in Anspruch nehmen?
2. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der IAB für das Leasing eines Fahrzeugs korrekt angewendet werden kann?
3. Gibt es steuerliche Risiken oder Nachteile, die ich beachten sollte, wenn ich den IAB bei einem Leasingvertrag nutze?
4. Muss der Leasingvertrag bestimmte Klauseln enthalten, um den IAB geltend machen zu können?
5. Sollte ich besser eine andere Alternative, wie einen Mietvertrag, wählen, um den IAB korrekt zu nutzen und mögliche steuerliche Probleme zu vermeiden?

Über eine schnelle und ausführliche Antwort würde ich mich sehr freuen, um sicherzustellen, dass ich alle steuerlichen Vorteile korrekt nutzen kann. Falls es hilfreich ist, kann ich weitere Details zu meinem geplanten Leasingvertrag zur Verfügung stellen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
McGyver0815
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja kann man. Es geht aber schneller, die Bedingungen im Netz nachzulesen, als dass ich jetzt hier alles reinkopiere.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.113 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.381 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen