Hallo!
Wir beschäftigen aktuell ein Au Pair Mädchen. Taschengeld, Versicherung, Zuschuss Sprachkurs, Freie Kost und Logis etc. sind ja entsprechend absetzbar (50% Kinderbetreuung, 50% Haushaltsnahe Dienstleistungen). Nun will unser Au Pair Mitte November zurück und wir finden keinen Ersatz vor Anfang März 2021.
Eine ausländische Studentin (Arbeitserlaubnis vorhanden) würde bei uns gerne als Minijob einsteigen.
Schwarz / ohne Anmeldung wollen wir das nicht machen.
Ich habe gelesen, dass bei einem Haushaltsscheck freie Kost und Logis nicht dem Arbeitsentgelt hinzugerechnet werden. Da wir beides anbieten, werden die 450 EUR also nicht überschritten.
Kann ich die Kosten für freie Kost und Logis trotzdem, wie beim Au Paur, in unserer Steuererklärung als Kinderbetreuung / Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen oder klappt das nur mit dem Arbeitsentgelt + Nebenkosten?
Frage zum Steuerrecht
6. Oktober 2020
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Frage vom 6. Oktober 2020 | 08:20
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 4x hilfreich)
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