Hallo,
heute habe ich meine Steuerklärung vom Steuerberater zurück bekommen und bin total frustriert.
Ich bin angestellter und gehe zusätzlich einer Tätigkeit als Freiberufler nach. Meine Frau ist selbständig und wir haben ein Kind.
Zu meiner Steuererklärung die ich vom Steuerberater anfertigen lassen habe, habe ich eine Frage.
Kann mir jemand erklären, was die Bezeichnung: Abschreibung auf geringwertige Anlagegüter bedeutet?
Ich habe für das Jahr 2016 eine relativ große Summe für Anschaffungen getätigt. Die Einnahmen und Ausgaben belaufen sich auf ca 1:3. Dennoch muss ich laut Steuerberater vorraussichtlich um die €2000 nachzahlen.
Im Jahre 2016 musste ich fast die gleiche Summe nachzahlen. Da lagen die Einnahmen und Ausgaben bei ca 3:1.
Was auffällig ist, das im Jahr 2016 eine hohe Summe auf geringwertige Anlagegüter zugeschrieben wurde. Für das Jahr 2015 wurde nichts berechnet.
Ich weiß, für eine detailliertere Analyse kann mir keiner diesen, aber vielleicht etwas Licht ins dunkle bringen.
Danke im voraus.
-- Editier von frozenbrain am 06.10.2017 22:57
Frage zur Abschreibung auf Anlagevermögen
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Vermutlich lagen bei den Anschaffungen die Voraussetzungen für eine Sofortabschreibung nicht vor und es wurde ein GWG-Pool gebildet bzw. WG mit AK über 410 EUR über die gewöhnliche ND abgeschrieben (Rz. 2 und 3):
https://de.wikipedia.org/wiki/Geringwertiges_Wirtschaftsgut
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Ein kleines Rechenbeispiel um das, was @Tomm998 und @Eugenie meinen, zu verdeutlichen! Aus Vereinfachungsgründen werden alle sonstigen Betriebsausgaben außer der Abschreibung nicht berücksichtigt!
In 2015 werden 3.000 € Einnahmen erzielt und eine Maschine für 9.000 € angeschafft. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Maschine beträgt 5 Jahre.
Steuerlich stehen den Einnahmen nur der auf das Jahr 2015 entfallende Anteil der Abschreibung, also 1.800 € gegenüber. Steuerlicher Gewinn also 1.200 €!
In 2016 werden ebenfalls 3.000 € Einnahmen erzielt, aber 3 kleine Werkzeuge mit Anschaffungskosten jeweils unter 410 € für insgesamt 1.000 € angeschafft. Auf Grund des geringen Wertes muss die Abschreibung dieser Werkzeuge nicht auf die betriebsgeöhnliche Nutzungsdauer verteilt werden, $6 Abs.2 EStG.
Steuerlich stehen den Einnahmen jetzt also einmal die 1.000 € Abschreibung der Werkzeuge und zusätzlich 1.800 € Abschreibung für die in 2015 angeschaffte Maschine gegenüber! Steuerlicher Gewinn also 200 €!
IM Geldbeutel sieht es natürlich anders aus: 2015 minus 6.000 €, 2016 plus 2.000 €!
Für weitere Erläuterung steht - wie @Eugenie schon gesagt hat!- sicherlich der StB, der die Gewinnermittlung gefertigt hat zur Verfügung.
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