Frage zur Anmeldung einer kurzfristigen Tätigkeit neben Werkstudentenanstellung

11. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
mi0711
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Anmeldung einer kurzfristigen Tätigkeit neben Werkstudentenanstellung

Hallo zusammen,

ich bin momentan Master-Studentin und habe eine Werkstudentenanstellung mit 20h pro Woche.
Nun sind Semesterferien und ich habe die Möglichkeit für ein Unternehmen das Präsentationsdesign und den Videoschnitt für deren Pitches zu erstellen (mein Bachelorstudiengang war Werbung & Marktkommunikation).

Das wäre eine einmalige Sache, geschätzt 50h Arbeitsaufwand und rund 1000€ Entgeld für mich am Ende.
Ich bin mir nun unsicher, wie ich das am Besten anmelde. Würde hier eine freiberufliche Tätigkeit gelten, oder müsste ich ein Gewerbe auf Kleinunternehmerbasis anmelden? Ich habe nicht vor, das regelmäßig oder über die Semesterferien hinaus zu tun. Dann würde ich in meinem Angestelltenverhältnis bzgl. Krankenversicherung ja auch den Werkstudentenstatus verlieren, da ich mehr als 20h die Woche arbeite und nicht mehr als Vollzeitstudentin gelten würde.

Kann mir hier jemand weiterhelfen, ich bin mir wirklich unsicher. Gerne auch Rückfragen, wenn noch Infos benötigt werden. :)

Vielen Dank vorab!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Wenn es nur einmalig bleiben wird, bedarf es m.E. keiner Gewerbeanmeldung.
Due Einkünfte sind dann als sonstige Einkünfte zu versteuern.

Kleinunternehmer ist man rein umsatzsteuerlich. Das hat mir dem Gewerbe und der Einkommensteuer nichts tu tun.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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