Frage zur Aufteilung von Gebühr des Lohnsteuerhilfevereins

25. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Traveler91
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Aufteilung von Gebühr des Lohnsteuerhilfevereins

Hallo,

habe viel gesucht und nachgelesen,ich komme aber nicht klar.

Mein Beitrag im Lohnsteuerhilfeverein wird auf der Rechnung nicht getrennt für Einkunftsarten ausgewiesen,sondern nur pauschal.

Ich würde gerne einen Teil in meiner Einkommenssteuererklärung angeben und einen Teil in der Anlage V als Vermieter,als Webungskosten.

Wie kann ich bei der Aufteilung vorgehen?

Danke
Schönen Sonntag

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)
Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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