Hallo in die Runde,
ich muss einmalig eine Umsatzsteuererklärung für eine Solaranlage erstellen. Für die Folgejahre habe ich einen Antrag auf § 19 UStG gestellt.
Wo trage ich einerseits
1. die Vorsteuer der Versicherungsrechnung der Anlage ein?
2. die Kosten für die Anlagenversicherung ohne Vorsteuer?
3. die Abschreibung auf die Anlage?
Danke für Eure Hilfe
Grüße
Frage zur Umsatzsteuererklärung
22. Januar 2025
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Frage vom 22. Januar 2025 | 11:52
Von
Status: Beginner (116 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Umsatzsteuererklärung
#1
Antwort vom 22. Januar 2025 | 11:56
Von
Status: Unparteiischer (9528 Beiträge, 2020x hilfreich)
https://cdn.prod.website-files.com/5e870ec047674e044920655e/623c3e26ddab81689cc495b2_Ausfu%CC%88llhilfe_USt-Erkla%CC%88rung.pdf
Vielleicht hilft das? Ansonsten findet man noch weitere Ausfüllhilfen im Netz
#2
Antwort vom 22. Januar 2025 | 12:08
Von
Status: Junior-Partner (5362 Beiträge, 1276x hilfreich)
Zitat :1. die Vorsteuer der Versicherungsrechnung der Anlage ein?
Versicherung mit Versicherungssteuer berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug (s. 2.).
Zitat :3. die Abschreibung auf die Anlage?
Anlage EÜR. Hat mit der Umsatzsteuer nix zu tun.
Zitat :ich muss einmalig eine Umsatzsteuererklärung für eine Solaranlage erstellen. Für die Folgejahre habe ich einen Antrag auf § 19 UStG gestellt.
Das heißt, Sie haben den Umsatz von 22.000 Euro überschritten?
Falls Sie auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet haben, binded das für mindestens fünf Kalenderjahre.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. Januar 2025 | 12:20
Von
Status: Beginner (116 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke erstmal Euch allen ...
Also ich soll laut FA für 2023 rückwirkend einmalig eine Umsatzsteuererklärung erstellen. Ich habe Strom für ca 2,2 k geliefert.
Daher hat das Finanzamt empfohlen, einen Antrag auf Kleinunternehmerregelung empfohlen.
Heißt für 24 eine Einnahmenüberschussrechnung.
Danke nochmals für Eure Hilfe.
#4
Antwort vom 22. Januar 2025 | 12:32
Von
Status: Junior-Partner (5362 Beiträge, 1276x hilfreich)
Zitat :Daher hat das Finanzamt empfohlen, einen Antrag auf Kleinunternehmerregelung empfohlen.
Heißt für 24 eine Einnahmenüberschussrechnung.
EÜR hat nichts mit Umsatzsteuer zu tun.
Zitat :Also ich soll laut FA für 2023 rückwirkend einmalig eine Umsatzsteuererklärung erstellen.
Das widerspricht sich. Sie sollten in der Erklärung nur die Angaben zur Kleinunternehmerregelung ausfüllen und nichts zum Vorsteuerabzug.
Oder sich persönliche steuerliche Hilfe suchen.
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