Frage zur Umsatzsteuererklärung

22. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Dream-Teacher
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Umsatzsteuererklärung

Hallo in die Runde,

ich muss einmalig eine Umsatzsteuererklärung für eine Solaranlage erstellen. Für die Folgejahre habe ich einen Antrag auf § 19 UStG gestellt.

Wo trage ich einerseits
1. die Vorsteuer der Versicherungsrechnung der Anlage ein?
2. die Kosten für die Anlagenversicherung ohne Vorsteuer?
3. die Abschreibung auf die Anlage?

Danke für Eure Hilfe

Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8820 Beiträge, 1872x hilfreich)

https://cdn.prod.website-files.com/5e870ec047674e044920655e/623c3e26ddab81689cc495b2_Ausfu%CC%88llhilfe_USt-Erkla%CC%88rung.pdf

Vielleicht hilft das? Ansonsten findet man noch weitere Ausfüllhilfen im Netz

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5293 Beiträge, 1254x hilfreich)

Zitat (von Dream-Teacher):
1. die Vorsteuer der Versicherungsrechnung der Anlage ein?

Versicherung mit Versicherungssteuer berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug (s. 2.).

Zitat (von Dream-Teacher):
3. die Abschreibung auf die Anlage?

Anlage EÜR. Hat mit der Umsatzsteuer nix zu tun.

Zitat (von Dream-Teacher):
ich muss einmalig eine Umsatzsteuererklärung für eine Solaranlage erstellen. Für die Folgejahre habe ich einen Antrag auf § 19 UStG gestellt.

Das heißt, Sie haben den Umsatz von 22.000 Euro überschritten?
Falls Sie auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet haben, binded das für mindestens fünf Kalenderjahre.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#3
 Von 
Dream-Teacher
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal Euch allen ...

Also ich soll laut FA für 2023 rückwirkend einmalig eine Umsatzsteuererklärung erstellen. Ich habe Strom für ca 2,2 k geliefert.

Daher hat das Finanzamt empfohlen, einen Antrag auf Kleinunternehmerregelung empfohlen.
Heißt für 24 eine Einnahmenüberschussrechnung.

Danke nochmals für Eure Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5293 Beiträge, 1254x hilfreich)

Zitat (von Dream-Teacher):
Daher hat das Finanzamt empfohlen, einen Antrag auf Kleinunternehmerregelung empfohlen.
Heißt für 24 eine Einnahmenüberschussrechnung.

EÜR hat nichts mit Umsatzsteuer zu tun.
Zitat (von Dream-Teacher):
Also ich soll laut FA für 2023 rückwirkend einmalig eine Umsatzsteuererklärung erstellen.

Das widerspricht sich. Sie sollten in der Erklärung nur die Angaben zur Kleinunternehmerregelung ausfüllen und nichts zum Vorsteuerabzug.
Oder sich persönliche steuerliche Hilfe suchen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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