Hallo ihr Lieben,
ich bräuchte mal euer Wissen,
Ich weiblich 55 denke über eine Trennung nach, bislang haben wir Steuerklasse 3 und 5
und weil es in der Konstalation zu erheblich Nachzahlungen bzw. Vorrauszahlungn kommt arbeite ich nur auf Geringfügig.
Da ich aber Trennungs bedingt damit nicht klar kommen würde würde ich jetzt gerne Vollzeit arbeiten um mir eine Wohnung leisten zu können .
Meine Frage ist ..
kann man sofort die Steuerklasse 1 bekommen oder muss man warten bis das neue Jahr anfängt?
Zweite Frage lautet:
Auch wenn man in Trennung lebt und dann Steuerklasse 1 und 1 hat .. mus man auch dann nachzahlen oder Vorraus zahlen ?
Danke schon mal
Frage zwecks Trennung
4. Februar 2026
Thema abonnieren
Frage vom 4. Februar 2026 | 13:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zwecks Trennung
#1
Antwort vom 4. Februar 2026 | 13:50
Von
Status: Student (2414 Beiträge, 830x hilfreich)
Zitat :Ich weiblich 55 denke über eine Trennung nach, bislang haben wir Steuerklasse 3 und 5
und weil es in der Konstalation zu erheblich Nachzahlungen bzw. Vorrauszahlungn kommt arbeite ich nur auf Geringfügig.
Wenn ich sowas lese kommen mir die Tränen.
Die Steuerklasse hat KEINERLEI Auswirkung auf die tatsächliche Steuerlast. Sie bestimmt lediglich die Höhe des Lohnsteuerabzugs (quasi der Vorauszahlungen) während des Jahres.
Wie Du richtig erkannt hast, können dabei je nach Konstellation hohe Nachzahlungen rauskommen.
Aber deshalb nur geringfügig zu arbeiten ist so abstrus und nachteilig für die Frauen (zumindest sind die es ja, die in solchen Fälllen immer noch oft das geringere Einkommen haben und dadurch bzgl. der Rentenansprüche als Verlierer da stehen)
Ein weiterer Beitrag aus der Reihe: Steuern sparen, koste es, was es wolle.
Aber zu Deiner eigentlichen Frage: Ein Wechsel der Steuerklasse ist jederzeit mit Wirkung zum nächsten Monat möglich.
Solange ihr nicht dauerhaft getrennt lebt würde dann jeder die Steuerklasse 4 bekommen, die aber identisch ist mit der Steuerklasse 1.
Bei Steuerklasse 1 (oder 4 und getrennter Veranlagung) ist man im Normalfall gar nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Eine Nachzahlung ist somit in der Regel ausgeschlossen. Beim unterjährigen Wechsel ist das aber natürlich noch anders.
Vorauszahlungen gibt es bei "normalen" Arbeitnehmern auch nicht.
#2
Antwort vom 4. Februar 2026 | 13:52
Von
Status: Unbeschreiblich (39612 Beiträge, 6492x hilfreich)
Vielleicht mal im Netz nachlesen, was wann und wie geht?Zitat :Meine Frage ist ..
https://www.steuertipps.de/eltern-familie-ehe/nach-der-trennung-die-richtige-steuerklasse-waehlen
Dann mach doch das jetzt zuerst mal.Zitat :würde ich jetzt gerne Vollzeit arbeiten um mir eine Wohnung leisten zu können .
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. Februar 2026 | 14:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für eure Antworten ..
Es hat mir echt geholfen
#4
Antwort vom 4. Februar 2026 | 16:19
Von
Status: Junior-Partner (5388 Beiträge, 1285x hilfreich)
Zitat :Ich weiblich 55 denke über eine Trennung nach, bislang haben wir Steuerklasse 3 und 5
und weil es in der Konstalation zu erheblich Nachzahlungen bzw. Vorrauszahlungn kommt arbeite ich nur auf Geringfügig.
Das war der Grund, weshalb die Regierung die Steuerklassen 3 und 5 abschaffen wollten. Meistens hatte die Frau einen Nachteil, obwohl
Zitat :Die Steuerklasse hat KEINERLEI Auswirkung auf die tatsächliche Steuerlast. Sie bestimmt lediglich die Höhe des Lohnsteuerabzugs (quasi der Vorauszahlungen) während des Jahres.
Der ahnungslose Stammtisch hat es aber zum Anlass genommen, in sozialen Medien über die pösen Purschen aus der Politik herzuziehen, die den armen Menschen das letzte Geld aus der Tasche ziehen wollen.
Und genau deshalb, weil solche Kommentare vom ahnungslosen Vollidioten mehr Zuspruch erhalten als Fakten, wählen andere Ahnungslose Populisten.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...
Und damit meine ich ausdrücklich nicht die TO, die vermutlich von solchen Aussagen oder den tatsächlichen Gegebenheiten in die Irre geführt wurde.
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