Wir haben ein Grundstück gekauft und nun den Fragebogen vom Finanzamt bekommen, der klären soll, ob "ein einheitliches Vertragswerk" vorliegt, also ob Steuern auf das Grundstück und das noch darauf zu bauende Haus zu zahlen sind.
Die Bedingungen sind mir eigentlich klar:
Wenn Grundstück und Neubau vertraglich aus einer Hand kommen, ist Grunderwerbsteuer auf beides zu zahlen. Wenn es getrennte Verträge sind, dann nur auf das Grundstück.
Bei uns handelt es sich definitiv um zweiteres: Grundstück von Privatmann, Haus-Neubau von selbst gewähltem Generalunternehmer.
Was mich aber stutzig macht, ist der Satz, den ich so oder so ähnlich immer wieder lese: "Sollte jedoch beim Kauf des Grundstückes bereits festgestanden haben, mit wem man baut, dann wird es kritisch."
Und genau hier liegt das Problem. Wir haben den Hausbauvertrag bereits _vor_ dem Grundstückskaufvertrag unterschrieben (weil der Notar in Urlaub war). Es stand also theoretisch bei Grundstückskaufvertrag schon fest, mit wem ich baue (die Verträge haben aber miteinander nix zu tun).
Kann mir das Finanzamt daraus einen Strick drehen? Steht irgendwo genau geschrieben, welche Bedingungen für ein "einheitliches Vertragswerk" gelten?
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Fragebogen Grunderwerbsteuer
Link
Wenn der Grundstücksveräußerer und der Bauunternehmer nicht miteinander zu tun haben, sehe ich kein Problem.
...na hoffentlich sieht das das Finanzamt genauso.
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Ich habe jetzt mit meiner Steuerberaterin gesprochen und die meint, dass Steuer auf Grundstück _und_ Gebäude anfallen werden, weil der Bauvertrag vor Grundstückskaufvertrag liegt.
Kann das wirklich stimmen?
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quote:<hr size=1 noshade>Kann das wirklich stimmen?
<hr size=1 noshade>
JA, denn das FA könnte dies als Umgehungstatbestand i.S.d. § 42 AO ansehen.
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Verstehe ich nicht recht.
So wie ich §42 AO
verstehe, würde er greifen, wenn ich absichtlich den Bauvertrag zeitlich nach dem Grundstücksvertrag unterzeichne, um Steuern zu sparen. Hier ist es ja andersherum.
Oder verstehe ich da was falsch? Bitte klär mich auf.
Ach ja, danke für die Antwort!
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Das FA wird Ihnen vermutlich eine Umgehung unterstellen. Sie müssten dann nachweisen und auch belegen, dass dies nicht so ist, ggfs. mit einer Klage vor dem Finanzgericht.
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Sorry, das wird mir noch nicht klar.
Die Frage ist doch: Wird (kann) das FA den oben beschriebenen Umstand als "einheitliches Vertragswerk" betrachten und Grdstk. + Haus als Bemessungsgrundlage für die Steuer heranziehen oder nicht? Wenn ja, auf welcher Basis?
Wo kann mir denn da eine Umgehung unterstellt werden?
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quote:
Wird (kann) das FA den oben beschriebenen Umstand als "einheitliches Vertragswerk" betrachten und Grdstk. + Haus als Bemessungsgrundlage für die Steuer heranziehen oder nicht?
Indiz für eine Heranziehung könnte z.B. bereits der Umstand sein, dass schon beim Kauf des Grundstückes ein Bauantrag + Bebauungsplan vorlag.
quote:
Wenn ja, auf welcher Basis?
Grunderwerbsteuer würde dann auch auf die Baukosten des noch zu errichtenden Gebäudes fällig.
quote:
Wo kann mir denn da eine Umgehung unterstellt werden?
Durch den engen zeitlichen Zusammenhang.
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Nur zur Information:
Wir haben den Steuerbescheid jetzt bekommen und müssen Grunderwerbsteuer _nur_ auf das Grundstück zahlen.
MfG
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Hallo,
Ihr Fall macht mir Mut, wir stehen vor dem gleichen Sachverhalt und haben quasi 1:1 Ihre Situation.
Es wäre toll wenn Sie mit mir Kontakt aufnehmen könnten wie genau Sie gegenüber dem Finanzamt argumentiert haben bzw. den Fragebogen ausgefüllt haben und welche Nachweise Sie erbracht haben.
Vielen Dank und Gruß
Stefan
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Bei uns ist es auch so. Kann uns jemand helfen wie wir den Fragebogen zu beantworten haben ??
Nach meioner Auffassung muss lediglich dargestelt werden, dass Bauträger und Verkäufer des Grundstückes nichts (auch nicht indirekt) miteinander zu tun haben.
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