Hallo,
nehmen wir an, jemand macht sich freiberuflich selbstständig. Dazu füllt er den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und schätzt die Einnahmen. Da die Laufzeit des Projekts begrenzt ist und im Anschluss eine Auszeit in Erwägung gezogen wird, werden die voraussichtlichen Einnahmen bis Projektende angegeben. Aufgrund eines attraktiven neuen Angebots bleibt derjenige jedoch selbstständig und erzielt deutlich höhere Einnahmen als geschätzt (ca. Faktor 4). Das führt natürlich zu einer hohen Nachzahlung im Rahmen der Einkommenssteuererklärung, da die Einkommensteuervorauszahlungen entsprechend niedriger waren.
Ist hier darüber hinaus mit Strafzinsen oder sonstigen Schwierigkeiten zu rechnen?
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Einnahmen deutlich höher als geschätzt
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Zinsen für 2018 entstehen erst bei Festsetzung nach dem 1.4.!
Solange die Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung im Zeitpunkt der Abgabe tatsächlich richtig waren, liegt auch keine Berichtigungspflicht nach §153 AO vor.
Natürlich werden die zukünftigen und ggf. auch rückwirkende (z.B. wenn das Jahr tatsächlich 2018 wäre für 2019!) Vorauszahlungen angepasst, so dass es zu einer ziemlichen "Zusammenballung" von Steuerzahlungen kommen kann!
Außerdem wird man damit rechnen können, dass die zukünftigen Steuererklärungen wegen der hohen Abschlusszahlung vorzeitig angefordert werden und keine Fristverlängerung gewährt werden wird.
taxpert
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Vielen Dank für die Antworten.
ZitatSolange die Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung im Zeitpunkt der Abgabe tatsächlich richtig waren, liegt auch keine Berichtigungspflicht nach §153 AO vor. :
Wie gesagt wurde die Schätzung zum Zeitpunkt der Abgabe nach bestem Wissen und Gewissen gemacht, war aber natürlich mit einer Unsicherheit behaftet.
Dann nehme ich mit, dass das alles soweit passt und mit keinen Zinsen o. ä. zu rechnen ist. Die Nachzahlung war ja absehbar.
Es besteht auch die Möglichkeit, das FA während des laufenden Jahres um Anpassung der Vorauszahlungen zu bitten, um eine spätere Nachzahlung auf einen Schlag zu verhindern.
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