Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Einnahmen deutlich höher als geschätzt

7. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Frage321123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Einnahmen deutlich höher als geschätzt

Hallo,
nehmen wir an, jemand macht sich freiberuflich selbstständig. Dazu füllt er den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und schätzt die Einnahmen. Da die Laufzeit des Projekts begrenzt ist und im Anschluss eine Auszeit in Erwägung gezogen wird, werden die voraussichtlichen Einnahmen bis Projektende angegeben. Aufgrund eines attraktiven neuen Angebots bleibt derjenige jedoch selbstständig und erzielt deutlich höhere Einnahmen als geschätzt (ca. Faktor 4). Das führt natürlich zu einer hohen Nachzahlung im Rahmen der Einkommenssteuererklärung, da die Einkommensteuervorauszahlungen entsprechend niedriger waren.
Ist hier darüber hinaus mit Strafzinsen oder sonstigen Schwierigkeiten zu rechnen?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4878 Beiträge, 1175x hilfreich)

Zinsen für 2018 entstehen erst bei Festsetzung nach dem 1.4.!

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2362 Beiträge, 631x hilfreich)

Solange die Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung im Zeitpunkt der Abgabe tatsächlich richtig waren, liegt auch keine Berichtigungspflicht nach §153 AO vor.

Natürlich werden die zukünftigen und ggf. auch rückwirkende (z.B. wenn das Jahr tatsächlich 2018 wäre für 2019!) Vorauszahlungen angepasst, so dass es zu einer ziemlichen "Zusammenballung" von Steuerzahlungen kommen kann!

Außerdem wird man damit rechnen können, dass die zukünftigen Steuererklärungen wegen der hohen Abschlusszahlung vorzeitig angefordert werden und keine Fristverlängerung gewährt werden wird.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Frage321123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Zitat (von taxpert):
Solange die Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung im Zeitpunkt der Abgabe tatsächlich richtig waren, liegt auch keine Berichtigungspflicht nach §153 AO vor.

Wie gesagt wurde die Schätzung zum Zeitpunkt der Abgabe nach bestem Wissen und Gewissen gemacht, war aber natürlich mit einer Unsicherheit behaftet.

Dann nehme ich mit, dass das alles soweit passt und mit keinen Zinsen o. ä. zu rechnen ist. Die Nachzahlung war ja absehbar.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4878 Beiträge, 1175x hilfreich)

Es besteht auch die Möglichkeit, das FA während des laufenden Jahres um Anpassung der Vorauszahlungen zu bitten, um eine spätere Nachzahlung auf einen Schlag zu verhindern.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.788 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen