Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Identifikationsmerkmal

11. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
ip429009-100
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Identifikationsmerkmal

Hallo,

habe ein Kleinunternehmen gegründet und bin dabei den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Für den Abschnitt Elektronische Marktplätze muss der Marktplatz (ebay, amazon und co) und Identifikationsmerkmal eingegeben werden., Meine Frage: muss das Identifikationsmerkmal eingegeben werden oder ist das keine Pflicht? Ich habe zb noch gar kein account bei ebay. Das soll erst später folgen.

lg
Paul

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Ich gehe davon aus, das diese Daten Teil des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes i.S. des § 138 Abs. 1b AO sind und somit auch verpflichtend anzugeben sind.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Wenn noch kein Account vorhanden ist, trägt man natürlich auch nichts ein

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Du meinst die USt-ID-Nr., richtig?
Die kannst Du noch gar nicht angeben, die müsste erst beantragt werden.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Nein, er meint tatsächlich den Namen des Accounts, unter dem er auf elektronischen Marktplätzen auftritt. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird explizit danach gefragt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2376 Beiträge, 632x hilfreich)

Zitat (von ip429009-100):
Meine Frage: muss das Identifikationsmerkmal eingegeben werden oder ist das keine Pflicht?
Ohne Angabe keine Bescheinigung nach §22f UStG. Ohne diese Bescheinigung wird man bei Ebay und Konsorten zwar einen Account anmelden können, aber erst nach Vorlage der Bescheinigung tatsächlich über den Account Handel betreiben können.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen