Hallo,
habe ein Kleinunternehmen gegründet und bin dabei den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Für den Abschnitt Elektronische Marktplätze muss der Marktplatz (ebay, amazon und co) und Identifikationsmerkmal eingegeben werden., Meine Frage: muss das Identifikationsmerkmal eingegeben werden oder ist das keine Pflicht? Ich habe zb noch gar kein account bei ebay. Das soll erst später folgen.
lg
Paul
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Identifikationsmerkmal
11. März 2021
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Frage vom 11. März 2021 | 15:10
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Identifikationsmerkmal
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#1
Antwort vom 11. März 2021 | 15:59
Von
Status: Student (2067 Beiträge, 1188x hilfreich)
Ich gehe davon aus, das diese Daten Teil des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes i.S. des § 138 Abs. 1b AO sind und somit auch verpflichtend anzugeben sind.
#2
Antwort vom 11. März 2021 | 21:25
Von
Status: Schlichter (7254 Beiträge, 1526x hilfreich)
Wenn noch kein Account vorhanden ist, trägt man natürlich auch nichts ein
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. März 2021 | 06:38
Von
Status: Student (2116 Beiträge, 738x hilfreich)
Du meinst die USt-ID-Nr., richtig?
Die kannst Du noch gar nicht angeben, die müsste erst beantragt werden.
#4
Antwort vom 12. März 2021 | 07:44
Von
Status: Student (2067 Beiträge, 1188x hilfreich)
Nein, er meint tatsächlich den Namen des Accounts, unter dem er auf elektronischen Marktplätzen auftritt. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird explizit danach gefragt.
#5
Antwort vom 12. März 2021 | 07:56
Von
Status: Student (2376 Beiträge, 632x hilfreich)
Ohne Angabe keine Bescheinigung nach §22f UStG. Ohne diese Bescheinigung wird man bei Ebay und Konsorten zwar einen Account anmelden können, aber erst nach Vorlage der Bescheinigung tatsächlich über den Account Handel betreiben können.ZitatMeine Frage: muss das Identifikationsmerkmal eingegeben werden oder ist das keine Pflicht? :
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