Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Warum Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit angeben?

1. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
tagit
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Warum Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit angeben?

Warum muss ich als Angestellter, der nebenbei ein Unternehmen gründet, im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen meine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit angeben? Hat das Finanzamt die Daten nicht bereits über meine Steuererklärung? Fließen diese Daten mit in die Berechnung der Vorauszahlungen ein?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2370 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von tagit):
Hat das Finanzamt die Daten nicht bereits über meine Steuererklärung?
Sie haben also schon eine Steuererklärung für 2022 abgegeben? Sportlich!

Zitat (von tagit):
Fließen diese Daten mit in die Berechnung der Vorauszahlungen ein?
Ja. Die einbehalten LSt aber natürlich auch!

taxpert

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"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

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#2
 Von 
tagit
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin davon ausgegangen, dass beides getrennt behandelt wird. Mein Arbeitgeber wird ja weiterhin Lohnsteuer zahlen. Muss ich dann Umsatzsteuervorauszahlungen leisten die sich auch auf meinen Lohn als Angestellter bezieht?

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#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2065 Beiträge, 1187x hilfreich)

Zitat (von tagit):
Muss ich dann Umsatzsteuervorauszahlungen leisten die sich auch auf meinen Lohn als Angestellter bezieht?
Nein, müssen Sie nicht. Ganz dringend müssen Sie sich allerdings grundlegende Kenntnisse aneignen, die ein Unternehmer (je nach Tätigkeit) benötigt. Die IHK sollte entsprechende Angebote haben.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat (von tagit):
Muss ich dann Umsatzsteuervorauszahlungen leisten die sich auch auf meinen Lohn als Angestellter bezieht?


Nein, aber die Einkommensteuervorauszahlungen hängen auch von der Höhe des Lohnes ab.

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#5
 Von 
tagit
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nein, aber die Einkommensteuervorauszahlungen hängen auch von der Höhe des Lohnes ab.

Aber die zahlt doch weiterhin mein Arbeitgeber?

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Natürlich nicht - Sie werden die zahlen, niemand sonst. Ihr AG zahlt nur die Lohnsteuer - die bezieht sich lediglich auf die AN-Tätigkeit. Warum sollte der AG jetzt auch noch die Vorauszahlungen für Ihre Selbständigkeit übernehmen?

-- Editiert von muemmel am 01.07.2022 13:00

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Falls es nicht klar geworden ist:

Die Höhe der auf die Einnahmen aus der Selbständigkeit entfallenden Steuervorauszahlungen hängt auch von der Höhe des Lohnes ab.

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#8
 Von 
tagit
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Höhe der auf die Einnahmen aus der Selbständigkeit entfallenden Steuervorauszahlungen hängt auch von der Höhe des Lohnes ab.


Kompliziertes Deutschland. :( Warum kann man nicht einfach beides getrennt halten? Lohnsteuer auf das nichtselbständige Einkommen und Einkommenssteuer auf die Einkünfte aus selbständiger Arbeit, ohne das beides zusammenhängt.

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Lohnsteuer auf das nichtselbständige Einkommen und Einkommenssteuer auf die Einkünfte aus selbständiger Arbeit, ohne das beides zusammenhängt. Weil Sie dann den Grundfreibetrag doppelt hätten, und das wäre ungerecht - für eine Person gibt es nur einmal das steuerfreie Existenzminimum.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2370 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat:
Warum kann man nicht einfach beides getrennt halten?

Weil die Lohnsteuer nur eine Vorauszahlung auf die anfallende Einkommensteuer ist!

Wenn man die Einkünfte getrennt betrachten würde, müsste jemand, der nur 20.000 € im Jahr an Lohn hat, auf diese unternehmerischen Einkünfte genauso viel Steiern zahlen, wie derjenige, der 200.000 € an Lohn bezieht. Wäre das gerecht?

taxpert

Signatur:

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#11
 Von 
tagit
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Wenn man die Einkünfte getrennt betrachten würde, müsste jemand, der nur 20.000 € im Jahr an Lohn hat, auf diese unternehmerischen Einkünfte genauso viel Steiern zahlen, wie derjenige, der 200.000 € an Lohn bezieht. Wäre das gerecht?

Ja, es würde sich ja um zwei verschiedene Einkunftsarten handeln. Auch der Grundfreibetrag könnte für beide Einkunftsarten getrennt festgelegt werden. So wird das nie was mit der Steuererklärung auf dem Bierdeckel. ;)

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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat (von tagit):
Auch der Grundfreibetrag könnte für beide Einkunftsarten getrennt festgelegt werden.


Das macht es ja noch komplizierter. Dann müsste der AG ja beachten, welcer Grundfreibetrag dem AN zusteht. Außerdem könnte der AG dann aus den Angaben ermitteln, wie hoch die Nebeneinkünfte des AN sind.

Im übrigen geht es ja nicht nur um den Grundfreibetrag, sondern auch um die Steuerprogression.

Letztlich ist die Besteuerung so ausgelegt, dass die Besteuerung sich nur nach der Höhe des Einkommens richtet und nicht danach, wie es erzielt wurde.

Jemand, der 40.000€ im Job verdient und 10.000€ Gewinn aus nebenberuflicher Selbstständigkeit erzielt zahlt daher die gleichen Steuern wie jemand, der 50.000€ im Job verdient und keine Nebentätigkeit hat.

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