Fragen zu Ausbildung und Arbeitsbekleidung

18. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Pielo
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Fragen zu Ausbildung und Arbeitsbekleidung

Hallo,

ich habe mich jetzt mal ein wenig in die Thematik Steuererklärung rein gelesen. Trotzalledem sind noch die ein oder andere Frage offen. Noch zu erwähnen wäre das ich eine Frau und ein Kind habe, welche gleich mit drin sind. Über Elster bin ich angemeldet und habe auch schon die verfügbaren Unterlagen von mir und meiner Frau über Taxman abgerufen und einfügen lassen.

1) ich war bis im Januar 14 noch Azubi, habe aber keine extra Lohnsteuerbescheinigung dafür bekommen. Muss ich das jetzt irgendwo extra vermerken das er eine Monat nur geringes Lehrlingsentgeld war?

2) ich und meine Frau bekommen von der Firma die Arbeitskittel gestellt, müssen ihn aber selber waschen. Dazu habe ich gelesen das es bei einem 3-Personenhaushalt 0,41€ waschen, 0,29€ trocknen und 0,05€ bügeln berechnen kann. Das ergibt wederrum 0,75€ pro Wäsche das aufs Jahr ( 46Wochen Urlaub und krank abgezogen) ergibt 34,50€. Da meine Frau und ich ja Arbeitskleidung haben (die sie nur sehr ungern zusammen wäscht, wegen Fetten) kann ich das jetzt noch mal 2 nehmen. Unterm Strich also 69€, oder? Auf einer anderen Seite hab ich wiederum gelesen das man garnicht viel rumrechnen soll, da man einen Pauschalbetrag von 110€ eintragen kann. Stimmt das?

Sooo das sind die ersten 2 (wichtigsten) Fragen. Wenn noch mehr kommt melde ich mich wieder...

Ach... Kann man eigentlich mit soeiner Steuersoftware (Taxman) sehr viel falsch machen, so das man am Ende sogar ärger bekommen kann?

***lg Pielo***

-----------------
""

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

1. Das merkt das Finanzamt von selbst. Ein gesonderter Hinweis ist nicht erforderlich

2. Die Nichtaufgriffsgrenze gilt in den meisten Ämtern. Ich würde sie ansetzen. Hierbei ist natürlich zu beachten, dass es den Werbungskostenpauschalbetrag in Höhe von 1.000 Euro gibt. Wenn man geringere Werbungskosten hat, muss man nichts angeben, der wird automatisch berücksichtigt.

Die Steuersoftware setzt von sich aus keine falschen Angaben rein. Für den "normalen" Gebrauch sind sie ohne Probleme tauglich. Sofern man nicht absichtlich falsche Zahlen einträgt gibt es auch keinen Ärger. ;)

Sofern man mit einem Posten unsicher ist würde ich ihn im Anschreiben erläutern, dass man ihn angesetzt hat und sich nicht 100% sicher ist, ob es richtig ist.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.749 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen