Schönen guten Tag,
ich werde ab 1.1 eine neue Stelle in Baden-Württemberg annehmen.
Die Wohnung liegt ca. 250 km von meiner jetzigen Wohnung, die ich mit meiner Freundin bewohnt entfernt. Wohnung bleibt bestehen.
Natürlich werde ich eine Wohnung vor Ort anmieten müssen, denke ca. 15 km von der Arbeit entfernt.
Welche Möglichkeiten bestehen da für mich steuerliche Möglichkeiten möglich zu machen?
Ist es besser dort unten Erst- oder Zweitwohnsitz zu melden, oder ist das dem Finanzamt im Prinzip egal?
Zudem bekomme ich einen Firmenwagen mit der 1 % Regel gestellt. Besitze zudem aber noch einen Privatwagen.
Besteht da die Möglichkeit, dies zum Vorteil miteinander zu kombinieren, oder müsste dann zwingend ein Fahrtenbuch geführt werden?
Fahrten vom Wohnort zur Arbeit gehen bekanntlich vom 0,03 % als geldwerter Vorteil beim Finanzamt ein.
Zählt da dann der Zweitwohnsitz oder mein Erstwohnsitz? Kann ich dann trotz Firmenwagen auch die 1x wöchentlich stattfindende Fahrt zur Freundin absetzen, oder entfällt das dann?
Möbel, Miete, Nebenkosten, Internet, etc. bei meiner Wohnung am Arbeitsplatz, kann ich komplett von den Steuern absetzen?
Zusätzlich noch die 12 bzw 24 €/Tag an Verpflegungskosten in den ersten drei Monate?
Wäre dankbar für ein paar Hinweise.
Die komplette Stuererklärung würde ich dann dem Profi überlassen, aber eine Vorabinfo fände ich schon mal interessant.
Besten Dank
Fragen zu Firmenwagen, Zweitwohnsitz, Werbekosten...
29. November 2015
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Frage vom 29. November 2015 | 17:12
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 2x hilfreich)
Fragen zu Firmenwagen, Zweitwohnsitz, Werbekosten...
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#1
Antwort vom 30. November 2015 | 07:18
Von
Status: Student (2112 Beiträge, 734x hilfreich)
Zitat:Ist es besser dort unten Erst- oder Zweitwohnsitz zu melden, oder ist das dem Finanzamt im Prinzip egal?
Das ist dem FA tatsächlich egal. Du musst nur nachweisen, wo Dein Lebensmittelpunkt ist. Das sollte kein Problem sein, wenn Du mit Deiner Freundin zusammenlebst.
Zitat:Besteht da die Möglichkeit, dies zum Vorteil miteinander zu kombinieren, oder müsste dann zwingend ein Fahrtenbuch geführt werden?
Wenn Du von der 1%-Regel weg willst, geht das nur mit Fahrtenbuch. Und erkundige Dich vorher, wie ein ORDNUNGSGEMÄßES Fahrtenbuch auszusehen hat. Das ist nämlich an relativ strikte Vorgaben gebunden.
Zitat:Kann ich dann trotz Firmenwagen auch die 1x wöchentlich stattfindende Fahrt zur Freundin absetzen, oder entfällt das dann?
Diese Fahrten sind im Rahmen der doppelten Haushaltsführung ansetzbar (mit Kilometer- statt Entfernungspauschale).
Zitat:Möbel, Miete, Nebenkosten, Internet, etc. bei meiner Wohnung am Arbeitsplatz, kann ich komplett von den Steuern absetzen?
Bis zu einem angemessenen Höchstbetrag (1000 Euro im Monat). Die Wohnung am Beschäftigungsort sollte auch nicht größer als 60 qm sein.
LG
Chris
-- Editiert von Garfield73 am 30.11.2015 07:18
#2
Antwort vom 30. November 2015 | 09:51
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 2x hilfreich)
Danke für die Hilfe.
Kann ich dann die komplette Miete absetzen oder nur einen teil davon?
Ich glaube seit 2014 ist sogar die 60 qm Vorschrift für die Wohnung weggefallen. Oder irre ich da?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 30. November 2015 | 10:24
Von
Status: Student (2112 Beiträge, 734x hilfreich)
Maximal 1000 Euro im Monat insgesamt.
Bzgl. der 60 qm hast Du Recht, gilt ab VZ 2014 nur noch für Wohnungen im Ausland.
#4
Antwort vom 30. November 2015 | 11:32
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 2x hilfreich)
Kann ich dann die bspw 500 € gleich als Freibetrag angeben, oder ist das etwas anderes?
#5
Antwort vom 30. November 2015 | 11:43
Von
Status: Student (2112 Beiträge, 734x hilfreich)
Kannst Du Dir vorab als Freibetrag eintragen lassen, wie bei allen Werbungskosten.
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