Fragen zu Steuerklassen und Veranlagung

24. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Beg1nner
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zu Steuerklassen und Veranlagung

Da ich seit 2017 verheiratet bin und ein Kind bekommen habe, stelle ich mir nun ein paar Fragen was die Einkommenssteuererklärung 2017:

1. 2017 geheiratet, Steuerklasse rückwirkend für das ganze Jahr 2017 IV/IV oder erst ab der Hochzeit?

2. Kann eine gemeinsame Steuererklärung beider Ehepartner einen Nachteil haben oder ist das schlimmste was passieren kann, lediglich, dass diese keinen Nutzen hat (z.B. wenn beide gleich viel verdienen? Ist eine gemeinsame Veranlagung auch bei SK iV/IV möglich oder nur bei III/V?

3. Hat ein Wechseln der SK von IV/IV auf III/V nur bezügliche der Nettogehälter Auswirkung? D.h. nachdem ich die Steuererklärung gemacht habe und mir das FA eine zu viel entrichtete Steuer erstattet hat, macht es keinen Unterschied, ob IV/IV oder III/V?!

4. Wir haben 2017 geheiratet (sind IV/IV) und haben 2017 auch ein Kind bekommen. Meine Frau ist seit 2017 in Mutterschutz und Elternzeit. Das Elterngeld wurde auf Basis von SK IV/IV ermittelt. Nur um ganz sicher zu gehen: eine gemeinsame Veranlagung kann keine Auswirkung mehr haben auf das Elterngeld oder?

Danke schon einmal im voraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49383 Beiträge, 17368x hilfreich)

Zu 1.: Für die Steuererklärung sind die Steuerklassen nicht relevant. Die Zusammenveranlagung gilt jedoch für das gesamte Jahr.

Zu 2.: Bei ungewöhnlichen Konstellationen kann eine Zusammenveranlagung auch nachteilig sein. Eine solche ungewöhnliche Konstellation ist in Deinem Fall jedoch nicht erkennbar.

Da die Steuerklassen für die Steuererklärung nicht relevant sind, hängt auch das Recht auf Zusammenveranlagung nicht davon ab.

Zu 3.: Die Wahl der Steuerklassen hat nur auf die Nettogehälter einen Einfluss. Im Rahmen der Steuererklärung wird dann die Steuer festgesetzt und mit der gezahlten Lohnsteuer verglichen. Differenzen werden erstattet bzw. Müssen nachgezahlt werden. Bei der Steuerklasse III/V kann es dabei auch zu Nachzahlungen kommen.

Zu 4.: Die Wahl der Veranlagungsart hat in keinem Fall Einfluss auf das Eltergeld. Eine Änderung der Steuerklassen während des Bezugs wirkt sich ebenfalls nicht aus.

Die Wahl der Steuerklassen hat außerdem Auswirkungen auf verschiedene Lohnersatzleistungen, z.B. ALG, Krankengeld usw.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Beg1nner
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle und aufschlussreiche Antwort!

0x Hilfreiche Antwort

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