Fragen zur Grundsteuerreform

6. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)
Fragen zur Grundsteuerreform

Ich habe mich jetzt mal näher mit den Bescheiden zur Grundsteuerreform befasst.
Grundsätzlich habe ich das so verstanden: Ausgangspunkt ist der Grundsteuerwert der Immobilie.
Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Steuermessbetrag
Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuerbetrag

Soweit habe ich das verstanden. Nun habe ich aber ein paar generelle Fragen zur Ermittlung des Grundsteuerwert. Dieser ist mittels Ertragswertverfahren zu ermitteln und dafür werden diverse Parameter zur Ermittlung herangezogen. Fragen:

1. woher nimmt das Finanzamt die Nettokaltmiete/m²?
2. bei uns wurde ein 10%-Zuschlag für Mietniveaustufe 4 aufgeschlagen. Was ist das und woher nimmt das Finanzamt das Mietniveau?
3. Sind die Bewirtschaftungskosten immer pauschal mit 25% angesetzt? Was fällt unter Bewirtschaftungskosten? Kann man ggfls. (falls diese höher sind) tatsächliche Kosten nachweisen?
4. was ist der Vervielfältiger?
5. Der Grundsteuerwert wurde nun in 2022 bestimmt. Bleibt der für die Zukunft bestehen, auch wenn die Parameter zur Berechnung sich ändern? Ich denke da z.B. an ein Platzen der Immobilienblase (=Nettokaltmieten sinken, Bodenrichtwerte sinken...). Für die Bestimmung des abgezinsten Bodenwertes ist ja u.a. die Restnutzungsdauer einbezogen. Die wird aber jedes Jahr niedriger. Wird nun also jährlich der Grundsteuerwert mit den dann aktuellen Parametern berechnet?

Ich finde das für einen Laien alles sehr kompliziert (und ich kann sicherlich sagen, dass ich zu der Minderheit gehöre, die sich überhaupt mit dem Thema eingehend beschäftigt und es zu verstehen versucht).

Danke!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Man lese:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html

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#2
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(312 Beiträge, 61x hilfreich)

Spätestens zum 01.01.2029 erfolgt die nächste Feststellung...

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/erklaerungen-zur-feststellung-der-grundsteuerwerte-bunde-32-grund-der-feststellung-zeile-4-und-feststellungszeitpunkt-zeile-1_idesk_PI20354_HI15020646.html

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