Fragen zur Selbstständigkeit

26. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Asatte
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zur Selbstständigkeit

Hallo,

Ich plane mich nebenberuflich selbstständig zu machen, d.h. einen Onlineshop ohne großartigen Gewinn zu eröffnen. Ich weiss, dass ich dafür einen Steuerberater brauche, aber ich möchte mich hier erstmal vorinformieren. Besonders schwer tu ich mich bei dem Thema Rechung und Steuern:

Ich werde Waren aus dem Ausland (Japan, USA) importieren und über ebay verkaufen. (Kleingewerbetreibender)

Fragen:

1. Ich werde für die Lieferung Zoll zahlen müssen (3% und 16% MWST) ... was passiert, wenn der Zoll keinen Zoll erhebt? Ich muss doch zahlen, sonst hinterziehe ich ja steuern...kann ich einfach mit der jeweiligen Rechnung zum Zoll marschieren und nachzahlen oder wie läuft das?

2. Thema Rechnung...was steht auf der Rechnung? Wenn ich zb. einen DVD Player für 100 Euro importiere. Dann kommen sagen wir mal 20% Zollabgaben hinzu....da sind wir bei 120 Euro. Jetzt schlage ich noch 30 Euro gewinn drauf, dann wären wir bei 150 Euro. Das sind fiktive Werte. Ich habe beim Zoll schon MWST gezahlt...muss ich die als Kleingewerbetreibender auf der Rechnung angeben? Zahle ich die überhaupt, oder kann man die von der Steuer absetzen? Wie würde die Rechnung konkret für diesen Fall aussehen?

3.Wie schaut es mit der Umsatzsteuer aus? Ich habe gehört, als Kleingewerbetreibender zahlt man im 1. Jahr keine Umsatzsteuer...ist das richtig? Schließlich zahle ich doch Einkommenssteuer...und darauf kommt der Gewinn , oder?

4. Wenn ich mal Umsatzsteuer zahlen muss, dann bleche ich doch doppelt...MWST und Umsatzsteuer oder?

Sorry, falls meine Fragen unverständlich klingen...ich habe von Steuerrecht keine Ahnung ... und irgendwo muss man ja mal fragen^^.

Eine Antwort mit Rechenbeispiel würde mich extrem freuen!

Danke!



-- Editiert von Asatte am 26.08.2004 20:38:54

-- Editiert von Asatte am 26.08.2004 20:40:15

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest123-76
Status:
Schüler
(266 Beiträge, 134x hilfreich)

Hallo,

erstmal zur Umsatzsteuer/Vorsteuer/Mehrwertsteuer, was im Prinzip immer das Gleiche ist, nur andere Bezeichung.

Mehrwertsteuer ist eine "allgemeine" Bezeichnung für Vorsteuer bzw. Umsatzsteuer.

Wenn Du als Selbständiger etwas kaufst, bezahlst Du Vorsteuer.
Du kaufst Dir einen Computer für 1160€.
Netto 1000€
+ 16% Vorsteuer 160€
Brutto = 1160€

Wenn Du nun diese Computer für 1160€ verkaufen würdest:
Netto 1000€
+ 16% Umsatzsteuer 160€
Brutto = 1160€

Bei einer Umsatzsteuervoranmeldung/ bzw. Berechnung gehst Du nun so vor:

Die durch den Verkauf eingenommene Umsatzsteuer MINUS die von dir bezahlte Vorsteuer = Differenz musst Du an das Finanzamt abführen.

Würdest Du den Computer für 1740€ (netto 1500 + 240€ (16%) verkaufen, müsstest Du die Differenz von 80€ (240€ minus 160€) an das Finanzamt abführen. Der Zeitraum kann jährlich?, vierteljährlich oder monatlich sein. (Kommt glaub ich auch die Höhe der Umsätze an???)

Die Umsatzsteuer nennt sich auch "durchlaufender Posten".
Ein Selbständiger rechnet eigentlich immer nur mit den NETTO-Beträgen! , da die zuviel eingenommen UMST. an das Finanzamt abgeführt werden müssen.
Die Umsatzsteuer hat nichts mit Deinem Gewinn zu tun.

Der Gewinn ist Dein NETTO-Überschuss nach allen Abzügen.
Im o.g. Fall also 500€ Gewinn (mal angenommen du hättest keine Abzüge).
Diese 500€ werden auf Dein Einkommen geschlagen und dann wird das gesamte Einkommen dementsprechen versteuert.
Als Abgaben/Ausgaben/Kosten kannst Du alles mögliche ansetzen, was für Dein Geschäft nötig ist....(oder auch weniger nötig ist).


Noch ein Tipp: Wenn Du ein Gewerbe anmeldest und das kommt die Frage nach dem voraussichtlichen Gewinn, gibt NULL EURO ein!!! Wenn Du dort 50.000€ eingibst, kommen evtl. vorauszahlungen oder kürzere Fristen auf Dich zu.
Keine Bange, NULL € Gewinn klingt wenig, ist aber schon gut.


ZOLL: Also ich glaube nicht, das der Zoll vergißt, Zoll zu erheben :)
Dafür gibt es Zollunterlagen/Einfuhrbestimmungen.
Aus meiner Speditionszeit kenne ich noch die Fälle, dass die Ware nur gegen Barzahlung der Zollgebühren ausgeliefert wird.

Am besten Du fragst mal einen, der schon Selbständig ist... (meine Tastatur qualmt langsam) und in einem kurzen Gespräch kann man Dir viel mehr und besser erklären.

Gruss

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