Fragen zur privaten Steuererklärung

11. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
La Espada
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Fragen zur privaten Steuererklärung

Hallo ich hätte eine Frage zur Steuererklärung, bis jetzt habe ich nur 2012 und 2013 abgegeben und das über einen Steuer Hilfe Verein (habe mich nicht selbst ran getraut). Da ich nun die restlichen Jahre bis 2017 gerne selber abgeben möchte (um Kosten zu sparen) habe ich mir die wiso Programme angeschaut und Erde es mir auch zu trauen. Nun stehe ich aber vor einer Frage die ich selbst nicht lösen kann. Ich weiss das ich als privat Person 4 Jahre Zeit habe meine Steuer abzugeben, ausser ich beziehe kranken oder Arbeitslosen Geld, zumindest hat das meine letzte Google Suche ergeben.
Das Problem ist nun ich habe im Jahr 2014 und 2016 Krankengeld bekommen aber die Steuer dafür nicht im darauffolgenden Jahr abgegeben. Kann ich diese nun abgeben ohne eine Strafe dafür zu zahlen? Denn wenn ich es richtig gelesen habe, muss ich sonst pro versäumten monat 25 € zahlen und da es nun über 3 jahre sind kommt da etwas wirklich großes auf mich zu. Ich weiß Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, bin aber wirklich verwirrt was ich jetzt machen soll.

Mfg

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8 Antworten
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#2
 Von 
La Espada
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Eugenie):
wie kommen Sie auf 25,-- pro versäumten Monat?? Dieses habe ich in über 40 Jahre Steuerberatung noch nie gehört.


wie gesagt das ist leider überhaupt nicht mein thema und bin über eine google suche darauf gestoßen. D.h. so etwas gibt es nicht ? also könnte ich ohne bedenken sie auch jetzt einreichen ?

Zitat (von Eugenie):
Bei Krankengeld zusätzlich zu Arbeitslohn ist eine Pflichtveranlagung durchzuführen, es wundert mich, dass Sie noch nie eine Mahnung dazu vom FA bekommen haben. Vielleicht haben Sie ja auch ein so geringes Einkommen gehabt...

nein bis jetzt ist tatsächlich keine mahnung gekommen hatte 2013 auch erst im dezember letzen jahres abgegeben.

Zitat (von Eugenie):
Geben Sie doch einfach mal Ihre Daten in die von Ihnen gekaufte (z.B. WISO) oder auch kostenlose ( (elster) Software ein: und schauen sich die Berechnungen an.

ja habe testweise schon einmal eine gemacht über wiso, würde damit zurecht kommen.

Zitat (von Eugenie):
Wenn vorher LoSt-Hilfeverein, dann müssten Sie diesen ja auch gekündigt haben, ansonsten hätten sie noch Anspruch auf die Erklärungen ab 2014, wenn Sie die Jahresbeiträge gezahlt haben.

habe zwar anspruch auf die von 2014, aber da ich zusätzlich noch für jede einzelne zahlen muss und ich gerne dieses jahr gleich alle abgeben würde, wäre es nicht rentabel.


schon einmal vielen herzlichen dank für die antwort

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32863 Beiträge, 17260x hilfreich)

wie kommen Sie auf 25,-- pro versäumten Monat?? Dieses habe ich in über 40 Jahre Steuerberatung noch nie gehört. Dann sollten Sie sich mal damit befassen, weil das bald geltendes Recht ist: https://www.finanztip.de/verspaetungszuschlag/
@ TE: Das gilt erst ab dem Veranlagungsjahr 2018. Für Sie gilt noch der Verspätungszuschlag von 10 %, der jedoch nicht immer erhoben wird.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
La Espada
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
wie kommen Sie auf 25,-- pro versäumten Monat?? Dieses habe ich in über 40 Jahre Steuerberatung noch nie gehört. Dann sollten Sie sich mal damit befassen, weil das bald geltendes Recht ist: https://www.finanztip.de/verspaetungszuschlag/
@ TE: Das gilt erst ab dem Veranlagungsjahr 2018. Für Sie gilt noch der Verspätungszuschlag von 10 %, der jedoch nicht immer erhoben wird.


ok das bedeutet ich sollte sie einfach abgeben und wenn ich pech habe muss ich 10 % meines jahres einkommen zahlen ?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47570 Beiträge, 16819x hilfreich)

Zitat:
ok das bedeutet ich sollte sie einfach abgeben


Ja

Zitat:
wenn ich pech habe muss ich 10 % meines jahres einkommen zahlen ?


Wahrscheinlich wird aber gar kein Verspätungszuschlag erhoben auch wenn das rechtlich möglich wäre.

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#6
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4871 Beiträge, 1174x hilfreich)

Zitat:
ok das bedeutet ich sollte sie einfach abgeben und wenn ich pech habe muss ich 10 % meines jahres einkommen zahlen ?

Nein, das bedeutet, dass Sie maximal zehn Prozent der festgesetzten Steuer zahlen müssten. Im worst case wären das also 4,2 % Ihres zu versteuernden Einkommens. Da das bei Ihnen nicht der Fall sein wird, ist dies nur theoretisch.

Bei einer erstmaligen Verspätung wird regelmäßig gar kein Verspätungszuschlag festgesetzt, bei der zweiten oder dritten sind es vielleicht zwei Prozent der festgesetzten Steuer.

Nichtsdestotrotz sollten Sie zeitnah abgeben, um die Höhe der möglichen Zuschläge zu beschränken.

-- Editiert von Cybert. am 11.03.2018 20:03

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#7
 Von 
La Espada
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hh):


Zitat:
wenn ich pech habe muss ich 10 % meines jahres einkommen zahlen ?


Wahrscheinlich wird aber gar kein Verspätungszuschlag erhoben auch wenn das rechtlich möglich wäre.


also dann tatsächlich auf das gesammt jahreseinkommen ? das wären dann knapp 2700 € für ein jahr :/

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4871 Beiträge, 1174x hilfreich)

Nein, maximal zehn Prozent der festgesetzten Steuer!

Also ausgehend von einem Bruttoarbeitslohn von 27.000 EUR zzgl. der Lohnersatzleistungen eher maximal ein Zehntel der genannten 2.700 EUR (ohne Gewähr!)

Von Ihrem Einkommen gehen evtl. Werbungskosten und im Weiteren Sonderausgaben etc. ab, bis sich das zu versteuernde Einkommen ergibt. Hierauf wird die Einkommensteuer festgesetzt und darauf bemisst sich ein etwaiger Verspätungszuschlag.

-- Editiert von Cybert. am 11.03.2018 20:23

-- Editiert von Cybert. am 11.03.2018 20:25

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

2x Hilfreiche Antwort

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