Frau und Kind auf Lohnsteuerkarte eintragen lassen oder nicht??

4. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Underground1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Frau und Kind auf Lohnsteuerkarte eintragen lassen oder nicht??

Hallo!
ich bin ledig und wohne jetzt mit meiner Freundin und deren Kind zusammen. Das Kind ist nicht von mir. Da wir ja überall als Eheähnlichesverhältniss angesehen werden möchte ich nicht nur Nachteile davon haben. Denn Ihre Sozialhilfe wurde wegen meinem Einkommen gestrichen, das Kindergeld und Unterhalsvorschuss bekommt das Kind weiterhin. Jetzt möchte ich wissen ob ich Ihr Kind & Sie nicht auch auf meine Lohnsteuerkarte geschrieben werden kann!? denn jetzt bin ich in der Steuerklasse 1, und bezahlen muss ich alles :( Wohnung usw..
Danke für eure Tips, Ulrich

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48833 Beiträge, 17196x hilfreich)

Das Kind kannst Du nicht eintragen lassen, da der Kinderfreibetrag nur demjenigen zusteht, der auch Kindergeld erhält.

Wenn Deiner Lebensgefährtin jedoch aufgrund der eheähnlichen gemeinschaft die Sozialhilfe gestrichen wurde, dann kannst Du den Unterhalt für sie als außergewöhnliche Belastung bis zu einer Höhe von 7.680€ im Jahr geltend machen.

Zum einen geht das über die Steuererklärung, wo Du auf der Rückseite des Mantelbogens die Felder für den unterhalt für bedürftige Personen ausfüllen musst.

Du kannst auch einen Antrag auf Lonsteuerermäßigung beim Finanzamt stellen und Dir so den entsprechenden Freibetrag auf die Steuerkarte eintragen lassen.

Du solltest auf jeden Fall einen Ablehnungsbescheid des Sozialamtes haben, aus dem hervorgeht, dass die Sozialhilfe aufgrund deines Einkommens abgelehnt wurde.

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#2
 Von 
Underground1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
danke für deine antwort mail, ich habe aber noch eine Frage dazu. Und zwar bekommt meine Freundin die Krankenkasse noch bezahlt. Nur der Rest wurde komplett gestrichen. Nur die Tochter bekommt noch geld vom Sozialamt. Ich muss also die Wohnung essen usw.. komplett für mich und meine Freundin bestreiten. Kann ich in meinem Fall dann auch noch die Freundin auf meine Karte nehmen? bzw. beim Ausgleich angeben?
Gruß, udn danke für eure tolle Hilfe, Ulrich

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48833 Beiträge, 17196x hilfreich)

Ja, der mögliche Freibetrag in Höhe von 7680€ wird dann aber entsprechend gekürzt um die Leistungen, die Deine Freundin noch bekommt.

Da Du für die Tochter Deiner Freundin keinen Freibetrag eintragen lassen kannst, musst Du Dir umgekehrt auch keine Leistungen, die für die Tochter bezahlt werden, gegenrechnen lassen.

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#4
 Von 
Roberta1
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Versucht doch dem Amt klar zu machen, daß Ihr keine Einstandsgemeinschaft bildet. Sie ist eine gute Bekannte und um Miete zu sparen habt Ihr eine WG gegründet. Das Kind ist nicht von Dir, Ihr seid nicht miteinander verwandt.
Dann bilden Frau+Kind eine extra Bedarfsgemeinschaft und sie bekommen bestimmt eine höhere Unterstützung.

Guck Dir mal den Beschluß des Sozialgerichts Düsseldorf (S 35 SO 28/05 ER ) vom 16.02.2005 an.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48833 Beiträge, 17196x hilfreich)

@Roberta1
Es geht hier um die Steuern und nicht um das ALG II. Deine Antwort passt daher nicht zur Frage.

Das Sozialgericht ist auch nicht für Steuerfragen zuständig.

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#6
 Von 
Roberta1
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Zu Lohnsteuerkarte und Unterhalt Bedürftiger gab es ja schon Infos im Thread.
Mein Posting war als Tip für Underground1 gedacht, er schrieb: "Da wir ja überall als Eheähnlichesverhältniss angesehen werden möchte ich nicht nur Nachteile davon haben. Denn Ihre Sozialhilfe wurde wegen meinem Einkommen gestrichen..."
Wenn Underground1 kein "eheähnliches Verhältnis" (mehr) hat, ist auch Schluß mit den daraus resultierenden Nachteilen.

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