Freiberufler + Arbeitnehmer - Doppeltes Abziehen des Häuslichen Arbeitszimmers in Steuererklärung?

26. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
thowethowe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Freiberufler + Arbeitnehmer - Doppeltes Abziehen des Häuslichen Arbeitszimmers in Steuererklärung?

Hallo liebe Community,

ich arbeite als Arbeitnehmer, übe daneben aber auch noch eine Tätigkeit als Freiberufler aus. Ich bin hier umsatzsteuerpflichtig.

Wie verhält es sich nun mit der Kostenanrechnung in der Steuererklärung. Kann ich z.B. mein häusliches Arbeitszimmer sowohl in der EÜR, als auch der Est Anlage N kostenmäßig berücksichtigen?

Ich würde mich sehr über die eine oder andere Antwort freuen.

Beste Grüße, Thowe

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Eine doppelte Berücksichtigung von Kosten ist nicht zulässig.

Möglich ist jedoch die Aufteilung der Kosten auf zwei Einkunftsarten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thowethowe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort. :)

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