Freiberufler Rechnung Vorsteuerabzug

6. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
fabiborke
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Freiberufler Rechnung Vorsteuerabzug

Hallo zusammen!

Seit einiger Zeit bin ich Freiberufler und möchte mir einen Laptop für die Selbstständigkeit kaufen. Hierfür möchte ich natürlich die Vorsteuer geltend machen. Da ich selbst Umsatzsteuer abführe, sollte es kein Problem sein, diese in der Umsatzsteuervoranmeldung anzugeben.

Allerdings bin ich nun unsicher, was alles auf der Rechnung des Laptops stehen muss. Da ich von Zuhause und mit meinem eigenen Namen nach außen als Freiberufler auftrete, stehen darauf exakt die selben Informationen, die auch bei einem Privatkauf von mir stehen würden.

1. Ist das so korrekt oder übersehe ich etwas?

2. Kann ich den Laptop mit meinem privaten Amazon-Konto kaufen oder muss ich dafür ein Geschäftskonto erstellen?

Vielen Dank für eure Antworten!



-- Editiert von User am 6. September 2022 15:32




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5363 Beiträge, 1276x hilfreich)

Zitat (von fabiborke):
Da ich selbst Umsatzsteuer abführe...

Heißt?

Zitat (von fabiborke):
Allerdings bin ich nun unsicher, was alles auf der Rechnung des Laptops stehen muss.

S. § 14 Abs. 4 UStG

Zitat (von fabiborke):
1. Ist das so korrekt oder übersehe ich etwas?

Ja, wenn keine abweichende Anschrift besteht.

Zitat (von fabiborke):
2. Kann ich den Laptop mit meinem privaten Amazon-Konto kaufen oder muss ich dafür ein Geschäftskonto erstellen?

Entscheidend ist das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fabiborke
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!

Zitat (von Cybert.):
Da ich selbst Umsatzsteuer abführe...

Heißt?

Ich stelle meinen Kunden einen Betrag zzgl. 19% MwSt. in Rechnung und gebe die MwSt. entsprechend an das Finanzamt weiter.

Zitat (von Cybert.):
Ja, wenn keine abweichende Anschrift besteht.

Wunderbar! Genau das wollte ich wissen. :)

Zitat (von Cybert.):
Entscheidend ist das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung.

Stellt Amazon regelmäßig nicht ordnungsmäßige Rechnungen aus? Gibt es da typische Fallstricke? Eventuell Rechnungen aus dem Ausland, auf denen gar keine MwSt. ausgewiesen ist oder so etwas?

-- Editiert von User am 6. September 2022 16:00

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5363 Beiträge, 1276x hilfreich)

Zitat (von fabiborke):
Ich stelle meinen Kunden einen Betrag zzgl. 19% MwSt. in Rechnung und gebe die MwSt. entsprechend an das Finanzamt weiter.

Sorry, hatte da irrtümlich ein "nicht" gelesen und war von der Kleinunternehmerregelung ausgegangen.

Zitat (von fabiborke):
Stellt Amazon regelmäßig nicht ordnungsmäßige Rechnungen aus?

Kann ich nicht genau beurteilen, falls Amazon selbst der Verkäufer ist.
Jedenfalls werden Sie von dem Laden keine berüchtigte Rechnung erhalten. Das interessiert die nicht.

Zitat (von fabiborke):
Eventuell Rechnungen aus dem Ausland, auf denen gar keine MwSt. ausgewiesen ist oder so etwas?

Das wäre nur bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung der Fall, wenn Sie einem Händler im übrigen Gemeinschaftsgebiet Ihre USt-IdNr. mitteilen.
Natürlich wäre aber auch ein Versand aus dem Ausland und der dortigen Umsatzsteuer denkbar.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fabiborke
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar! Dann achte ich zukünftig darauf, dass ich eine ordentliche Rechnung bekomme und sonst geht das Produkt eben einfach wieder zurück!

Vielen Dank für die Unterstützung. Dann kann ich nun beruhigt ein Laptop bestellen! :)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5363 Beiträge, 1276x hilfreich)

Zitat (von fabiborke):
Dann achte ich zukünftig darauf, dass ich eine ordentliche Rechnung bekomme und sonst geht das Produkt eben einfach wieder zurück!

Das eine ist die Pflicht zur Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG, das andere ist das Widerrufsrecht, was Sie nur als Verbraucher, nicht als Unternehmer haben. :)
Rücknahme ist daher nur aus Kulanz möglich.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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