Ich bin freiberiuflich tätig und stelle meinem auftraggeber neben einer abrechnung meines honorars auch eine abrechnung für mir enstandene kosten (wie parkgebühren etc.; mit mwst natürlich).
kann mir jmd sagen, wie diese kostenabrechnungen zu versteuern sind?
danke
Freiberufler Steuererklärung
19. Juli 2015
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Frage vom 19. Juli 2015 | 19:34
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 5x hilfreich)
Freiberufler Steuererklärung
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 19. Juli 2015 | 20:46
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Die Erstattungen sind ganz normale Betriebseinnahmen, die Auslagen, die erstattet werden sind Betriebsausgaben.
Die Umsatzsteuer stellt ebenfalls Betriebseinnahme dar, bei Zahlung an das Finanzamt wieder Betriebsausgabe.
Unterm Strich bleibt also alles erfolgsneutral.
Und jetzt?
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