Hey,
ich bin freiberuflich Tätig (seit Januar 2012). Ich war bei einem Gründungscoach und beim FA. Beide haben mir gesagt, ich brauche die freiberufliche Tätigkeit beim FA nicht anmelden, es wäre aber schön. Aus Sicht der Mitarbeiterin beim FA war mein Gewinn zu gering, um den Aufwand zu betreiben, mir eine weitere Steuernummer etc. mitzuteilen.
Jetzt war ich noch mal da, um etwas anderes zu klären. Der Mitarbeiter hat mir jetzt gesagt, ich muss anmelden, insbesonder um dem möglichen Vorwurf der Steuerhinterziehung vorzubeugen. Die Anmeldung wird also jettz nachgereicht.
Ich erbringe unterrichtsnahe Dienstleistungen (Schwimmunterricht). Diese ist laut FA-Mitarbeiter Umsatzsteuerbefreit (das ist aus seiner Sicht eindeutig und es gibt auch mehrere Urteile in meiner Konstellation, die dies bestätigen).
Allerdings habe ich Kosten, wie z.B. Telefon, Material etc.
Daher wäre es doch blöd, von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen, oder?
Damit könnte ich von sämtlichen Rechnungen jetzt den Vorsteuerabzug einreichen, oder? Wie lange rückwirkend kann ich das tun? Wie läuft das ganze ab?
Vielen Dank und viele Grüße
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Freiberufler - Vorsteuer
27. September 2012
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Frage vom 27. September 2012 | 00:14
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Freiberufler - Vorsteuer
#1
Antwort vom 27. September 2012 | 10:41
Von
Status: Wissender (14907 Beiträge, 4568x hilfreich)
Hallo,
erst mal grundsätzlich, weil ich zwischen den Zeilen einen Denkfehler herauslese: Vorsteuer geht nur gemeinsam mit Umsatzsteuer.
quote:Nein, das ist in meinen Augen nicht blöd, die Kleinunternehmerregelung ist fast immer besser. Nur bei Unternehmensgründung/Erneuerung bzw. Erweiterung könnte es sich lohnen, dafür ist man aber für 5 Jahre an die Option gebunden.
Daher wäre es doch blöd, von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen, oder?
Und natürlich, wenn man hohe Verluste macht - dann ist aber eher das ganze Unternehmen blöd.
Eine ganz einfache Überlegung: In den Umsätzen sind - indirekt - zahlreiche Beträge ohne Vorsteuer enthalten (Gewinn, Lohn, oft eine Miete, Versicherungen, etc.), und warum sollte man darauf freiwillig Umsatzsteuer zahlen?
Und zugegeben, es gibt gewerbliche Kunden, die auf einen Umsatzsteuerausweis bestehen (auch die sind imho blöd, sorry, sie hätten keinen nennenswerten Nachteil).
quote:Und um welchen riesigen Betrag handelt es sich denn da? Sind deine Kosten wirklich höher als deine Einnahmen?
Damit könnte ich von sämtlichen Rechnungen jetzt den Vorsteuerabzug einreichen, oder?
Ich bin übrigens nicht sicher, ob du in deinem Fall (umsatzsteuerbefreit nicht aufgrund zu geringer Umsätze, sondern aufgrund der Tätigkeit) überhaupt optieren kannst.
quote:Naja, so groß ist der Aufwand jetzt nicht, und überhaupt, das kann kein Argument sein, wenn du rechtmäßig eine Steuernummer beantragst, dann muss sie dir auch gegeben werden.
Beide haben mir gesagt, ich brauche die freiberufliche Tätigkeit beim FA nicht anmelden, es wäre aber schön. Aus Sicht der Mitarbeiterin beim FA war mein Gewinn zu gering, um den Aufwand zu betreiben, mir eine weitere Steuernummer etc. mitzuteilen.
Was meinst du wieviele Unternehmen es gibt, die gar keinen Umsatz machen?
Hast du die zitierte Aussage der FA-Mitarbeiterin schriftlich? [eine eher rhetorische Frage]
Denn damit hätte sich der mögliche Vorwurf der Steuerhinterziehung imho schon erledigt, einer offizielen Auskunft darf man vertrauen.
MfG Stefan
#2
Antwort vom 27. September 2012 | 15:46
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1347x hilfreich)
Der Vorsteuerabzug für einen Unternehmer, der ausschließlich steuerfreie Umsätze ausführt, ist gem. § 15 Abs. 2 UStG ausgeschlossen. Somit dürfte das Finanzamt eigentlich keine Vorsteuern erstatten.
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