Freiberufler - Vorsteuer

27. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
andreas-hh
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Freiberufler - Vorsteuer

Hey,
ich bin freiberuflich Tätig (seit Januar 2012). Ich war bei einem Gründungscoach und beim FA. Beide haben mir gesagt, ich brauche die freiberufliche Tätigkeit beim FA nicht anmelden, es wäre aber schön. Aus Sicht der Mitarbeiterin beim FA war mein Gewinn zu gering, um den Aufwand zu betreiben, mir eine weitere Steuernummer etc. mitzuteilen.

Jetzt war ich noch mal da, um etwas anderes zu klären. Der Mitarbeiter hat mir jetzt gesagt, ich muss anmelden, insbesonder um dem möglichen Vorwurf der Steuerhinterziehung vorzubeugen. Die Anmeldung wird also jettz nachgereicht.

Ich erbringe unterrichtsnahe Dienstleistungen (Schwimmunterricht). Diese ist laut FA-Mitarbeiter Umsatzsteuerbefreit (das ist aus seiner Sicht eindeutig und es gibt auch mehrere Urteile in meiner Konstellation, die dies bestätigen).

Allerdings habe ich Kosten, wie z.B. Telefon, Material etc.

Daher wäre es doch blöd, von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen, oder?

Damit könnte ich von sämtlichen Rechnungen jetzt den Vorsteuerabzug einreichen, oder? Wie lange rückwirkend kann ich das tun? Wie läuft das ganze ab?

Vielen Dank und viele Grüße


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14907 Beiträge, 4568x hilfreich)

Hallo,

erst mal grundsätzlich, weil ich zwischen den Zeilen einen Denkfehler herauslese: Vorsteuer geht nur gemeinsam mit Umsatzsteuer.

quote:
Daher wäre es doch blöd, von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen, oder?
Nein, das ist in meinen Augen nicht blöd, die Kleinunternehmerregelung ist fast immer besser. Nur bei Unternehmensgründung/Erneuerung bzw. Erweiterung könnte es sich lohnen, dafür ist man aber für 5 Jahre an die Option gebunden.
Und natürlich, wenn man hohe Verluste macht - dann ist aber eher das ganze Unternehmen blöd.

Eine ganz einfache Überlegung: In den Umsätzen sind - indirekt - zahlreiche Beträge ohne Vorsteuer enthalten (Gewinn, Lohn, oft eine Miete, Versicherungen, etc.), und warum sollte man darauf freiwillig Umsatzsteuer zahlen?

Und zugegeben, es gibt gewerbliche Kunden, die auf einen Umsatzsteuerausweis bestehen (auch die sind imho blöd, sorry, sie hätten keinen nennenswerten Nachteil).

quote:
Damit könnte ich von sämtlichen Rechnungen jetzt den Vorsteuerabzug einreichen, oder?
Und um welchen riesigen Betrag handelt es sich denn da? Sind deine Kosten wirklich höher als deine Einnahmen?

Ich bin übrigens nicht sicher, ob du in deinem Fall (umsatzsteuerbefreit nicht aufgrund zu geringer Umsätze, sondern aufgrund der Tätigkeit) überhaupt optieren kannst.

quote:
Beide haben mir gesagt, ich brauche die freiberufliche Tätigkeit beim FA nicht anmelden, es wäre aber schön. Aus Sicht der Mitarbeiterin beim FA war mein Gewinn zu gering, um den Aufwand zu betreiben, mir eine weitere Steuernummer etc. mitzuteilen.
Naja, so groß ist der Aufwand jetzt nicht, und überhaupt, das kann kein Argument sein, wenn du rechtmäßig eine Steuernummer beantragst, dann muss sie dir auch gegeben werden.
Was meinst du wieviele Unternehmen es gibt, die gar keinen Umsatz machen?

Hast du die zitierte Aussage der FA-Mitarbeiterin schriftlich? [eine eher rhetorische Frage]
Denn damit hätte sich der mögliche Vorwurf der Steuerhinterziehung imho schon erledigt, einer offizielen Auskunft darf man vertrauen.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1347x hilfreich)

Der Vorsteuerabzug für einen Unternehmer, der ausschließlich steuerfreie Umsätze ausführt, ist gem. § 15 Abs. 2 UStG ausgeschlossen. Somit dürfte das Finanzamt eigentlich keine Vorsteuern erstatten.

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