Freiberuflich anmelden und dann nicht arbeiten?

17. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
ReaX
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Freiberuflich anmelden und dann nicht arbeiten?

Hallo,

ich lebe erst seit ein paar Monaten in Deutschland und hatte vor mich hier selbstständig zu machen (habe davor nie selbstständig gearbeitet). Ich habe mich diesbezüglich informiert und erfahren, dass ich mich als Freiberufler (meine Tätigkeit gilt als freiberuflich) anmelden muss und eine Steuernummer zugeteilt kriege, die ich brauche um Rechnungen ausstellen zu können. Am Ende des Wirtschaftsjahres stünde dann eine Steuererklärung an (diesbezüglich hätte ich mich noch zu einem späteren Zeitpunkt informiert).

Nun wurde mir aber für dieselbe Tätigkeit eine Vollzeitstelle angeboten, die ich gerne annehmen würde. Jetzt bin ich mir unsicher ob ich trotzdem auch noch einige interessante Arbeitsaufträge von Privatkunden freiberuflich annehmen will (sofern mir überhaupt Zeit und Energie bleibt) oder nicht.

Da ich schon die Registrierung beim ELSTER Portal vorgenommen habe und einen großen Teil des 'Fragebogens zur steuerlichen Erfassung' ausgefüllt habe (aber noch nicht abgesandt) stellt sich mir nun die Frage, ob ich diesen Anmeldungsprozess abschließen oder besser abbrechen soll.

Hätte ich irgendwelche Nachteile wenn ich mich als Freiberufler anmelde und dann doch keine Aufträge annehme (zB finanziellen oder bürokratischen Mehraufwand)? In dem Fall werde ich wahrscheinlich die Anmeldung abbrechen und freiberufliche Aufträge ablehnen. Ansonsten, würde irgendwas dagegen sprechen dass ich mich provisorisch Mal anmelde damit ich bereit bin einen eventuellen Arbeitsauftrag anzunehmen, sollte sich einer ergeben und ich Interesse daran haben? Und ist eine Steuererklärung Pflicht sobald man steuerlich erfasst wurde, auch wenn man kein Einkommen aus selbstständiger Arbeit hat?

Vielen Dank für jegliche Antwort.

-- Editiert von Moderator topic am 17.06.2022 13:46

-- Thema wurde verschoben am 17.06.2022 13:46

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von ReaX):
Und ist eine Steuererklärung Pflicht sobald man steuerlich erfasst wurde, auch wenn man kein Einkommen aus selbstständiger Arbeit hat?

Es wäre überaus ratsam, denn sonst schätzt das Finanzamt - und das machen die nie zum Nachteil des Amtes.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ReaX
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Ist eine Steuererklärung den Aufwand wert auch wenn ich mich dazu entscheiden sollte nur als Angestellter zu arbeiten und auf die Anmeldung der Selbstständigkeit verzichte? Oder könnte ich mir die dann sparen?

Hätte ich (abgesehen von der Steuererklärung) noch sonstige Kosten und/oder bürokratische Verpflichtungen wenn ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt dem Finanzamt zukommen lasse? Bzw. ist es sinnvoll dies einfach mal zu tun ohne zu wissen ob man je freiberufliche Aufträge annimmt oder gibt es einen Grund dies gut abzuwägen und nur zu tun wenn man sich sicher ist, dass man zumindest ein paar Aufträge annehmen und Rechnungen ausstellen wird?

-- Editiert von ReaX am 17.06.2022 12:31

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von ReaX):
Ist eine Steuererklärung den Aufwand wert auch wenn ich mich dazu entscheiden sollte nur als Angestellter zu arbeiten
Grundsätzlich ist ein Angestellter verpflichtet, eine Steuererklärung über seine Einkünfte zu machen.
Diesen Aufwand kann man sich nicht sparen.
Zitat (von ReaX):
Hätte ich (abgesehen von der Steuererklärung) noch sonstige Kosten und/oder bürokratische Verpflichtungen wenn ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt dem Finanzamt zukommen lasse?
Was versteht man unter bürokratische Verpflichtungen?
Zitat (von ReaX):
Bzw. ist es sinnvoll dies einfach mal zu tun ohne zu wissen ob man je freiberufliche Aufträge annimmt
Das wurde beantwortet. Das Finanzamt wird uU nachfragen bzw. die zu zahlende Steuer schätzen.

Zu empfehlen ist, eine freiberufliche Tätigkeit erst dann beim Finanzamt anzumelden, wenn man absehen kann, dass man auch tatsächlich Aufträge bekommen und abarbeiten kann.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Ist eine Steuererklärung den Aufwand wert auch wenn ich mich dazu entscheiden sollte nur als Angestellter zu arbeiten und auf die Anmeldung der Selbstständigkeit verzichte? Ab einer wie hohen Steuererstattung wäre es Ihnen denn "den Aufwand wert"? Denn üblicherweise muss man als Angestellter keine Steuererklärung machen (wovon es Ausnahmen gibt), aber man macht sie halt, um Geld zurückzuerhalten. Und in Ihrer Konstellation (erst ohne Beschäftigung und dann mitten im Jahr eine Stelle angetreten) gibt es todsicher Geld zurück...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ReaX
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, ich gehe mal davon aus, dass ich so oder anders eine Steuererklärung abgeben werde.

Zitat (von Anami):
Zu empfehlen ist, eine freiberufliche Tätigkeit erst dann beim Finanzamt anzumelden, wenn man absehen kann, dass man auch tatsächlich Aufträge bekommen und abarbeiten kann.


Mich würde hier eben das "Warum" interessieren. Wenn ich sowieso eine Steuererklärung abgeben werde, welchen Nachteil hat es für mich eine freiberufliche Tätigkeit (als Nebenjob) anzumelden, der ich unter Umständen nicht nachgehen kann? Könnte das Finanzamt denken, dass ich Einkünfte verheimliche und ich müsste mich mit Kontrollen usw. herumschlagen (macht ja irgendwie keinen Sinn, warum würde ich mich dann überhaupt anmelden)?

Ich gehe aber schon davon aus, dass ich wenn ich mich anmelde trotzdem zumindest den einen oder anderen Auftrag annehmen werde. Die Frage ist allerdings ob sich das auszahlt, falls ich zB nur 1000€ im Jahr so dazuverdiene. Wenn meine einzige Verpflichtung es ist, dieses eventuelle Extraeinkommen in der Steuererklärung anzugeben, dann warum nicht?

Wenn ich aber dadurch verschiedene weitere rechtliche Pflichten auf mich nehme, die ich nicht versäumen darf, dann muss ich abwägen ob ich nicht doch lieber auf die 1000€ verzichte und mich nur auf meinen Hauptjob konzentriere. Damit ich das abwägen kann müsste ich eben wissen was alles auf mich zukommt, womit ich mich nicht rumschlagen müsste wenn ich jetzt die steuerliche Erfassung abbreche und auf die freiberufliche Tätigkeit verzichte.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat (von ReaX):
Wenn ich sowieso eine Steuererklärung abgeben werde, welchen Nachteil hat es für mich eine freiberufliche Tätigkeit (als Nebenjob) anzumelden, der ich unter Umständen nicht nachgehen kann?


Wenn man eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet hat, dann muss man zur Steuererklärung auch nicht eine Anlage EÜR abgeben. Sollte man tatsächlich keine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt haben, dann muss man darin überall Nullen eintragen. Das ist zwar ein überschaubarer Zusatzaufwand, aber es ist ein Zusatzaufwand.

Zitat (von ReaX):
Wenn meine einzige Verpflichtung es ist, dieses eventuelle Extraeinkommen in der Steuererklärung anzugeben, dann warum nicht?


Ja, das ist für einen Freiberufler, der hauptberuflich angestellt ist die einzige Verpflichtung, weil er bei Einnahmen von unter 22.000€ im Jahr aus freiberuflicher Tätigkeit von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen kann.

Ich persönlich würde den 'Fragebogens zur steuerlichen Erfassung' dennoch erst abschließen, wenn es zu einer konkreten freiberuflichen Tätigkeit kommt. Den Fragebogen sozusagen schon mal auf Vorrat auszufüllen macht nicht wirklich Sinn. Es reicht letztlich, wenn man ihn direkt vor Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit absendet.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ReaX
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die hilfreiche Antwort.

Zitat (von hh):
Ich persönlich würde den 'Fragebogens zur steuerlichen Erfassung' dennoch erst abschließen, wenn es zu einer konkreten freiberuflichen Tätigkeit kommt. Den Fragebogen sozusagen schon mal auf Vorrat auszufüllen macht nicht wirklich Sinn. Es reicht letztlich, wenn man ihn direkt vor Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit absendet.


Klingt einleuchtend. Der einzige Grund aus dem ich es in Erwägung ziehe den Fragebogen auf Vorrat auszufüllen ist, dass es anscheinend mehrere Wochen dauern kann bis man eine Steuernummer zugeschickt bekommt und ohne die darf man (meines Wissens) keine Rechnung stellen. Wäre blöd wenn mich das dann einen Auftrag kostet den ich gerne annehmen würde, weil ich noch nicht fähig bin eine Rechnung zu stellen und auf das Finanzamt warten muss.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat (von ReaX):
und ohne die darf man (meines Wissens) keine Rechnung stellen.


Wenn man von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, dann ist die Angabe der Steuernummer auf der Rechnung nicht erforderlich.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von ReaX):
Mich würde hier eben das "Warum" interessieren.
Weil irgendwann beim FA auffällt, dass vom Freiberufler x mit Steuernummer y nie eine Steuererklärung kommt.
Es geht dabei nicht um ein paar Wochen oder Monate.
Ein selbstständig tätiger Unternehmer stellt ganz sicher nicht von 0 gleich Recfhnungen. Wer beschafft ihm denn die Aufträge?
Zitat (von ReaX):
Wenn ich sowieso eine Steuererklärung abgeben werde
Das war oben nicht so ganz klar. Das Angestelltenverhältnis und die Tätigkeit dort sollte nicht mit den freiberuflichen Tätigkeiten Kollidieren. Das gefällt dem Arbeitgeber unter Umständen nicht.
Zitat (von ReaX):
Die Frage ist allerdings ob sich das auszahlt, falls ich zB nur 1000€ im Jahr so dazuverdiene.
Deine unternehmerische Tätigkeit mit 1000,- Hinzuverdienst pro Jahr? Hinzu zu was? Zum Gehalt eines Angestellten? Hinzu=Gewinn?
Das klingt nicht wirklich lohnenswert, kommt aber natürlich auf den Aufwand an.
Zitat (von ReaX):
Wäre blöd wenn mich das dann einen Auftrag kostet den ich gerne annehmen würde, weil ich noch nicht fähig bin eine Rechnung zu stellen und auf das Finanzamt warten muss.
Solche Überlegungen für 1000,- im Jahr?

Die selbstständige Tätigkeit (freiberuflich oder gewerblich) beginnt nicht mit Rechnungsstellung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.790 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen