Freiberufliche Ehefrau.....

6. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
teebeutelmann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Freiberufliche Ehefrau.....

Meine Frau ist Studentin und nebenbei Freiberuflich als Sprachdozentin tätig.
Sie wird ca. 9000€ dieses Jahr verdienen. Wir haben die Steuerklassen auf 3/5 gelegt. Sie hat die Steuerklasse 5.
Meine Frage ist jetzt ob Ihre Steuern nach Steuerklasse 5 gerechnet werden oder wie das abläuft. Ich denke jedenfalls das wir mit einer saftigen Steuernachzahlung rechnen müssen. Oder???
Und kann man Fahrtkosten trotz Studententicket absetzen, sowie Computer, Krankenkasse etc.?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Bei Freiberuflern ist die Steuerklasse unwichtig.

Sobald das Finanzamt von der Höhe der voraussichtlichen Einkünfte erfährt, legt es eine Steuervorauszahlung fest, die Quartalsweise zu bezahlen ist.

Die Vorauszahlung wird so festgelegt, dass sie unter Berücksichtigung Deiner Lohnsteuer der voraussichtlichen zu zahlenden Gesamtsteuer entspricht.

Wenn man die Angaben erst im Folgejahr im Rahmen einer Steuererklärung macht, dann kann es zu einer Nachzahlung mit gleichzeitiger Festsetzung einer Vorauszahlung kommen, so dass quasi die doppelte Steuer auf einen Schlag fällig wird.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Ergänzung:
Fahrtkosten kann man nur ansetzen, wenn sie auch tatsächlich angefallen sind.

Den Computer kann man ansetzen, wenn er für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird.

Die Krankenkassenbeiträge kann man ansetzen, sofern die Höchstbeträge nicht schon erreicht wird. Ab 2010 können die Krankenkassenbeiträge in vollem Umfang abgesetzt werden.

Kosten für das Studium können bis zu einer Höhe von 4.000€ abgesetzt werden.

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