Freiberufliche Tätigkeit, verheiratet

19. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
JudithB
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
Freiberufliche Tätigkeit, verheiratet

Schönen guten Tag,

ich habe vor einiger Zeit die Gelegenheit bekommen, neben dem Studium gegen ein kleines Honorar (ca. 200€) eine freiberufliche Tätigkeit auszuüben. Jetzt soll ich meine erste Honorar-Rechnung schreiben . Ich wurde weder aufgefordert, eine Lohnsteuerkarte abzugeben, noch irgendetwas anzumelden. Per Internet-Recherche werde ich nicht richtig schlau, deshalb hier ein paar Fragen:
Freiberuflich tätig sein, bedeutet, sein eigener Arbeitgeber zu sein- deshalb keine Lohnsteurkarte,oder? Dann bin ich auch selbst für das Abführen von Abgaben zuständig? Muss ich mich dazu beim Finanzamt anmelden? Auf dem Formular steht "umsatzsteuerbefreit"-das bedeutet, dass ich unter einem bestimmten Maximum-Umsatz im Jahr liege? Mein Mann ist Angestellter. Wo bekomme ich denn raus, wieviele Abgaben ich dann zahlen muss? Viele Grüße und Danke für die Hilfe!


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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49366 Beiträge, 17361x hilfreich)

quote:
Freiberuflich tätig sein, bedeutet, sein eigener Arbeitgeber zu sein- deshalb keine Lohnsteurkarte,oder?


Richtig

quote:
Dann bin ich auch selbst für das Abführen von Abgaben zuständig?


Richtig

quote:
Muss ich mich dazu beim Finanzamt anmelden?


Ja

quote:
Auf dem Formular steht "umsatzsteuerbefreit"-das bedeutet, dass ich unter einem bestimmten Maximum-Umsatz im Jahr liege?


Welches Formular? Du kannst die Kleinunternehmerregelung bis zu einem Umsatz von 17.500€ pro Jahr in Anspruch nehmen.

quote:
Mein Mann ist Angestellter. Wo bekomme ich denn raus, wieviele Abgaben ich dann zahlen muss?


Nur mit einer Modellrechnung. Versteuert werden muss der Gewinn, also Einnahmen abzgl. Werbungskosten. Wie hoch die darauf entfallende Einkommensteuer ist, hängt auch ganz maßgeblich vom Einkommen Deines Mannes ab.

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#2
 Von 
JudithB
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, hh, vielen Dank für die schnelle,hilfreiche Antwort. Mit Formular meinte ich eine Muster-Rechnung. Dann werde ich morgen also mal beim Finanzamt anrufen.

Viele Grüße und Danke!

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#3
 Von 
guest-12308.12.2009 09:24:55
Status:
Schüler
(368 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49366 Beiträge, 17361x hilfreich)

quote:
Vielleicht ist Judith ja garnicht freiberuflich, sondern gewerblich tätig.
Dann sollte sie das besser bei der Gemeinde anmelden.


Das könnte sein und erfordert zusätzlich eine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde. Die Anmeldung beim Finanzamt ist auch dann erforderlich, wenn es sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, sondern um eine gewerbliche Tätigkeit.

Zur Info: Eine freie Mitarbeit und eine freiberufliche Tätigkeit ist nicht das Gleiche.

Wenn der Ehegatte etwa ein Durchschnittseinkommen hat, dann sollte man mit einer Steuerbelastung von 30-35% auf den Gewinn rechnen.

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#5
 Von 
guest-12308.12.2009 09:24:55
Status:
Schüler
(368 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JudithB
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Abend, danke für die Kommentare!
Ich persönlich bin natürlich ganz klar für die Bezeichnung: freiberuflich ;o) . Ich bin publizistisch tätig, dh., ich recherchiere selbständig zu einem Thema, schreibe einen Text und verkaufe das dann gegen ein Honorar an eine Zeitung.
Am Ende wird darüber, was ich nun tatsächlich bin- Freiberufler/Gewerbetreibender oder freier Mitarbeiter wohl das Finanzamt entscheiden? Bei einem durchschnittlichen Einkommen von 200€ brutto muss ich dann allerdings schon wieder überlegen, inwieweit sich die Tätigkeit als Gewerbe,aufgrund der dann anfallenden Abgaben, überhaupt noch lohnt...
Viele Grüße und ein schönes Wochenende!

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49366 Beiträge, 17361x hilfreich)

Die Abgaben unterscheiden sich nicht durch die Einstufung. Bei 200€ monatl. Einkünfte geht es weitestgehend um Formalien bei der Frage ob freiberufliche Tätigkeit oder gewerbliche Tätigkeit vorliegt.

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#8
 Von 
JudithB
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, hh!

quote:
Die Abgaben unterscheiden sich nicht durch die Einstufung.


Ach, nicht? Ich dachte, ich müsse als Gewerbetreibende Gewerbesteuer bezahlen?

Schöne Grüße!

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#10
 Von 
JudithB
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

@ Eugenie:
Vielen Dank! Schönes W.E.!

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#11
 Von 
guest-12303.05.2014 11:07:52
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 46x hilfreich)

Neben dem Studium klingt eher gewerblich. Um als freiberuflich zu gelten, braucht man meiner Meinung nach ein abgeschlossenes Studium bzw. entsprechende Ausbildung.

Zu beachten ist auch noch das Thema Scheinselbständigkeit, wenn man regelmäßig nur für einen Auftraggeber tätig oder weisungsgebunden ist.

-- Editiert am 21.11.2009 21:18

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