Freiberufliche Tätigkeit vs. Gewerbliche Tätigkeit

9. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
ExMinister
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)
Freiberufliche Tätigkeit vs. Gewerbliche Tätigkeit

Hallo,

ich muss aktuell meinem Finanzamt begründen, weswegen ich freiberuflich und nicht gewerblich tätig bin.

Zum einen bin ich als Dipl.-Ing. (FH) Innenarchitektur vermutlich einer der Katalogberufe. Zum anderen arbeite ich allerdings nicht zu 100% auf meinem Fachgebiet, sondern auf kreativen und wenn man so will, künstlerischen Fachgebieten, die z.T. auch Teil meiner Ausbildung an der Hochschule waren. Im Großen und Ganzen verstehe ich mich als Gestalter, der im 2D- und 3D Bereich mit unterschiedlichen Materialien kreativ tätig ist. ...also von Corporate Designs (vom Logo bis zu Innenarchitektur und Architektur) über Produktdesign, die Gestaltung von Klassischen Medien, 3D-Animationen und Konstruktionen, Messedesign und Eventdesign, Beratung der Kunden im Kreativ-Bereich usw. Außerdem zeichne ich mich ebenso verantwortlich für die Endergebnisse, die der Kunde in Gänze am Ende erhält. Das bedeutet Printmedien oder die Programmierung von Internetseiten, die an Partnerunternehmen vergeben wird. Die Kreative Ingenieurdienstleistung stammt immer ausschließlich von mit persönlich.

Meine Frage nun:

Bin ich nun Freiberufler oder Gewerbetreibender? ...ist das strittig oder eindeutig?
Wie muss ich das dem Finanzamt darstellen und erläutern? ...auch durch Beweise, obwohl diese vorerst nicht gefordert sind? ...eine Kopie meines Diploms würde ich z.B. mit liefern.

Für einen kompetenten Rat wäre ich sehr dankbar. :-)

Viele Grüße,

ExMinister

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3 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Am besten auf den Katalogberuf verweisen und darstellen, daß Sie für Ihre Tätigkeit ausschließlich Ihre Qualifikation als Architekt verwenden.

VOn "Ingenieurdienstleistungen" würde ich nicht sprechen, da Sie ja auch kein Ingenieur sind.

Möglicherweise ist ein persönliches Erscheinen beim Finanzamt besser als irgendetwas einzureichen. Bringen Sie Ihr Diplom mit sowie Visitenkarte und Eigendarstellung, in denen Sie Ihre Dienste als freier Architekt anbieten.

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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."

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#2
 Von 
ExMinister
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

@ bear

Vielen Dank für die Antwort. Den Tipp mit dem persönlichen Erscheinen find eich ganz gut.
Allerdings trifft das Ganze noch nicht den Nagel auf den Kopf. Als Dipl.-Ing. (FH) Innenarchitektur bis ich natürlich Ingenieur. ;-) Die Ausbildung ist 50% Technik und 50% Gestaltung. ...und auf meine Dienste als Architekt kann ich nicht verweisen, da ich auf diesem Gebiet (3D-Gestaltung) nur Messedesign, Produkt- und Möbeldesign anbiete. ...dazu kommen dann auch noch die Gestaltung der ganze Medien im 2D-Bereich und auch neue Medien.
Natürlich habe ich die Qualifikationen der Kenntnisse, die ich für alle meine Projekt und Kunden einsetze, primär im Stuium und durch meine Fachpraxis erworben. :-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ach so, den Ing. habe ich übersehen. Trotzdem sollte das durchgehen, denn auch als Ingenieur kann man Freiberufler sein. Es verlangt nur etwas mehr Begründung.

Mir bekannte Freiberufler haben sowas persönlich geklärt mit dem Finanzamt. Das ist besser, als wenn man anhand eingereichter Unterlagen in eine Schublade einsortiert wird.

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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."

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