Hallo,
ich habe Guthaben auf meinem Konto bei der Bank A
und Guthaben auf meinem Konto bei der Bank B.
Nun habe ich für 2009 meinen kompletten Freibetrag der Bank A überlassen und dieser wurde nicht ganz ausgenutzt.
Für mein Guthaben bei der Bank B habe ich aber Abgeltungssteuer gezahlt.
Kann ich diese durch die Steuererklärung wieder zurückholen
Vielen Dank!
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" "
Freibetrag 2009 nicht ausgenutzt + Steuererklärung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
quote:
Kann ich diese durch die Steuererklärung wieder zurückholen
Ja.
Jahressteuerbescheinigungen der Banken einholen und gemeinsam mit Anlage KAP abgeben.
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"... dieser Beitrag ist nur meine persönliche, laienhafte Meinung."
Hallo sunshineh,
bitte keine Doppelposts. Trotzdem stelle ich meine Antwort aus dem anderen Forum auch hier rein, da es die Antwort von boscoop
ergänzt und vielleicht noch jemand anderem hilft:
Einfach auf der Anlage KAP Zeile 5 ankreuzen bzw. eine 1 eintragen und die Daten von Bank B laut Steuerbescheinigung eintragen (vermutlich Zeile 7, 49 und 50).
In Zeile 14 gehört dann noch der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag von Bank B (hier Null, da kein Freistellungsauftrag gestellt wurde) und in Zeile 14a der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag von Bank A (laut deren Steuerbescheinigung für Zeile 14).
Außer dem Betrag für Zeile 14a darf von Bank A nichts weiter erklärt zu werden.
Wenn du einer (steuerpflichtigen) Kirche angehörst, sieht es allerdings etwas anders aus. Melde dich dann bitte nochmal.
MfG Stefan
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Hallo,
danke für die Antwort (auch wenn die Frage gar nicht von mir kam...). Jetzt weiß ich aber, dass ich die Anlage KAP richtig ausgefüllt habe.
Nun bekomme ich aber laut Steuerbescheid (wenn ich den richtig verstehe) nichts erstattet.
Unter "Erläuterungen" steht aber u.a.das Folgende: "....um diese Überprüfung von Amts wegen durchführen zu können, sind im Folgejahr zwingend die Zeile 14 und 14a der Anlage KAP auszufüllen. .... Sollten die Angaben im VZ 2010 fehlen, kann eine Überprüfung des Steuereinbehalts nicht erfolgen."
Ist es tatsächlich so, dass die in diesem Jahr zu viel gezahlte Kap-Steuer, erst im nächsten Jahr erstattet wird??? Klingt irgendwie seltsam.
Wäre toll, wenn sich hier jemand auskennt oder schon Erfahrungen gesammelt hat, und das erklären könnte.
Vielen Dank im Voraus.
Anke
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Hallo Anke,
ich verstehe die Erläuterung so, dass Zeile 14 und/oder 14a NICHT ausgefüllt wurde. Diese beiden Zeilen sind aber für die "Überprüfung des Steuereinbehalts" zwingend erforderlich (auch eine Null muss ggf. eingetragen werden, die Felder also niemals freilassen).
Und imho ist mit "Folgejahr" das Jahr der Erklärung gemeint, welche ja immer nachträglich für das vergangene Jahr gemacht wird; praktisch läuft dann ja schon das Folgejahr. Die 2009 bankseitig abgeführte Steuer kann 2010 erstattet werden (wenn die Erklärung erst später abgegeben wird, natürlich auch noch 2011 etc.).
Ob die Nichterstattung bei dir korrekt ist, kann ich ohne weitere Angaben nicht beurteilen. Warum wurde denn überhaupt eine "Überprüfung des Steuereinbehalts" beantragt?
quote:Bitte sehr, genau dafür hatte ich meine Antwort ja auch hier nochmal eingestellt. Dem TE war eigentlich im anderen Forum schon geholfen.
danke für die Antwort (auch wenn die Frage gar nicht von mir kam...
MfG Stefan
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Hallo Stefan,
doch die Zeile 14 + 14a war ausgefüllt, mit Null und einem Betrag kleiner 801 Euro. Und VZ 2010 meint doch die Steuererklärung für 2010, die man natürlich erst in 2011 machen kann, oder?
Grund war genau der, auf den sich auch die ursprüngliche Frage bezog: die Freistellungsaufträge waren falsch auf die Kreditinstitute verteilt.
Ich glaube aber mittlerweile, dass der ganze Bescheid einen Fehler hat. Unter "Kapitalerträge" auf dem Bescheid müßte doch das stehen, was ich in der Anlage KAP als Kapitalerträge angegeben habe!? Da steht aber meine Angabe mit einer 1 davor... das würde natürlich erklären, warum nichts erstattet wird. Nicht aber diese Erläuterung.
Danke jedenfalls für deine Hilfe.
Anke
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Hallo,
quote:<hr size=1 noshade>Und VZ 2010 meint doch die Steuererklärung für 2010, die man natürlich erst in 2011 machen kann, oder? <hr size=1 noshade>Ja, sehe ich jetzt auch so, war ein Irrtum von mir. Es bleibt aber allein schon dadurch widersprüchlich, dass die "Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmt Kapitalerträge" offenbar nicht nur für die Zukunft versagt wurde, sondern schon aktuell nicht erfolgt.
quote:<hr size=1 noshade>Da steht aber meine Angabe mit einer 1 davor... <hr size=1 noshade>Verstehe ich nicht so ganz, was heißt "eine 1"? Sind aus 900 Euro plötzlich 1900 Euro geworden?
Wie ein solcher Bescheid aussieht, kann ich (noch) nicht sagen; ich habe noch keinen. In der Berechnung von Elster steht das unter dem Punkt "Berechnung der Einkünfte, die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)".
Jedenfalls sollten die Steuern auf den Restbetrag zu 801 Euro erstattet werden. Wenn beispielsweise 100 Euro erklärt wurden und es weitere 701 Euro bei nicht erklärten Banken gab (Zeile 14 Null und Zeile 14a 701 Euro), dann gibt es allein dadurch 100 Euro * 26,375% = 26,38 Euro zurück.
Und eine wichtige Abweichung von den erklärten Daten sollte in jedem Fall in den Erläuterungen aufgeführt sein. Ich würde wohl Einspruch einlegen bzw. erst einmal einen richtigen/plausiblen Bescheid fordern (Antrag auf schlichte Änderung); Begründung: "Überprüfung des ..." ist nicht erfolgt.
MfG Stefan
Hallo,
quote:Ja!
quote:
Da steht aber meine Angabe mit einer 1 davor...
Verstehe ich nicht so ganz, was heißt "eine 1"? Sind aus 900 Euro plötzlich 1900 Euro geworden?
quote:Genau das hätte ich auch erwartet.
Jedenfalls sollten die Steuern auf den Restbetrag zu 801 Euro erstattet werden. Wenn beispielsweise 100 Euro erklärt wurden und es weitere 701 Euro bei nicht erklärten Banken gab (Zeile 14 Null und Zeile 14a 701 Euro), dann gibt es allein dadurch 100 Euro * 26,375% = 26,38 Euro zurück.
Werde morgen das Finanzamt anrufen...mal sehen was die dazu sagen.
Grüße
Anke
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