Hallo
Ich habe 2 Fragen an euch :-)
Ich hatte letztes Jahr auf meiner Lohnsteuerkarte einen Freibetrag von 1600€
Ich hatte letztes Jahr 7 Monate gearbeitet. Kann es jetzt sein das ich jetzt drauf zahlen muss. Weil ich während der Arbeitslosigleit den Freibetrag nicht weg machen lassen habe ?
Meine 2. Frage währe ob ich bei der Lohnsteuererklärung mehr raus kriege wenn ich wie zbs letztes Jahr nur teilweise gearbeitet habe ?
danke im voraus
Lg Baris
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Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Hallo Baris,
vorab, ich gehe davon aus, dass in der Zeit der Arbeitslosigkeit auch ALG 1 bezogen wurde.
zur ersten Frage: Nein, ich weiß gar nicht, wie du dir das vorstellst. Erstens war doch vermutlich der Grund für den Freibetrag immer noch vorhanden, er wird also auch in der Steuererklärung zum tragen kommen. Und zweitens ist Arbeitslosengeld steuerfrei, ein Freibetrag wirkt sich dort also niemals aus.
zur zweiten Frage: Oft gibt es bei teiljährigem Bezug von Lohnersatzleistungen eine Erstattung bzw. eine verminderte Nachzahlung (im Vergleich zu einem Vollarbeitsjahr).
Der Grund ist, dass die Lohnersatzleistung niedriger ist als das vorher bezogene Bruttoentgelt. Es wurde also wahrscheinlich vom Arbeitgeber zu viel Lohnsteuer einbehalten (zu hoher Steuersatz, da davon ausgegangen wird, dass der Lohn das ganze Jahr über gleich bleibt). Anmerkung dazu: ALG 1 ist zwar steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz.
Übrigens bist du Erklärungspflichtig.
MfG Stefan
-- Editiert am 15.04.2010 19:52
-- Editiert am 15.04.2010 19:50
Hi Stefan,
erstmal danke ich dir für die Antwort.
Ja ich habe ALG 1 bezogen. Den Freibetrag hatte ich wegen einem Sparvertrag gemacht (Werbungskosten). Ich habe den Sparer wegen meiner Arbeitslosigkeit gekündigt.
Ich Frage eigentlich deswegen weil ich letztes Jahr auch einen Freibetrag hatte (1400€). Und letztes Jahr durfte ich fast 350€ zurück zahlen (Steuererklärung).
Ob wohl ich nur 1500 € Brutto verdient habe. was ja nicht gerade viel ist.
Ich habe halt ein wenig Angst das ich diesmal wieder drauf zahlen könnte :-(
Gruss Baris
Ps. Was meinst du mit - Übrigens bist du Erklärungspflichtig.- ?
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Hallo Baris,
quote:Das verstehe ich nun nicht. Inwiefern zählt ein Sparvertrag zu den Werbungskosten?
Den Freibetrag hatte ich wegen einem Sparvertrag gemacht (Werbungskosten).
quote:Das heißt, dass du verpflichtet bist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben (bei dir aufgrund der Lohnersatzleistung und des Freibetrages). Ein normaler Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte und mit Steuerklasse 1 oder 4 (und ohne Freibetrag auf der Steuerkarte) ist dazu in der Regel nicht verpflichtet.
Ps. Was meinst du mit - Übrigens bist du Erklärungspflichtig.- ?
MfG Stefan
-- Editiert am 15.04.2010 20:41
Ich hatte einen Sparvertrag abgeschlossen, der Herr meinte das ich einen Freibetrag von Finanzamt machen lassen soll. Damit würde ich mehr Netto Lohn bekommen usw.
Und er meinte das es Werbungskosten wären, das ich es so eintragen lassen soll oder kann.
gruss
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Irgendwie habe ich den Eindruck, dass Du gar nicht weißt, wofür oder warum der Freibetrag eingetragen wurde. Für den Sparvertrag kann das jedenfalls nicht sein, denn mir ist keine Möglichkeit bekannt, wie ein Sparvertrag zu Werbungskosten führen kann.
Wenn Du jedoch den Freibetrag zu Unrecht erhalten hast, dann musst Du natürlich im Rahmen der Steuererklärung Steuern nachzahlen.
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Noch nie etwas von einem Freibetrag für die Werbungskosten bei Kapitalvermögen gehört. So wurde es zu mir gesagt. So habe ich das auch beim Finanzamt angegeben.
Gruss
Baris
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