Freibetrag eintragen lassen?

27. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Nevi21
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)
Freibetrag eintragen lassen?

Hallo zusammen,
da meine Frau aktuell mit dem zweiten Kind schwanger ist und aktuell bzw. seit das erste Kind in die Krippe geht, nur noch 20 Stunden arbeitet, habe ich überlegt, wie man das Netto-Einkommen steigern könnte, um das Elterngeld zu erhöhen. Das ginge ja z.B. über die Eintragung eines Freibetrages, richtig?!
Welche Auswirkungen hätte das den sonst?
Wir beziehen aktuell Kindergeld und arbeiten beide in der Lohnsteuerklasse 4.

Vielen Dank für eure Tipps!

Signatur:

Grüße

Nevi21

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat:
Das ginge ja z.B. über die Eintragung eines Freibetrages, richtig?!

Ja!
Zitat:
Welche Auswirkungen hätte das den sonst?

Wenn Sie es bisher noch nicht sind, wären Sie dann in jedem Fall zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Dass die Eintragung nur unter den Voraussetzungen des § 39a EStG erfolgt, muss wohl nicht erwähnt werden.

-- Editiert von Cybert. am 27.06.2018 21:30

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16841x hilfreich)

Zitat:
Das ginge ja z.B. über die Eintragung eines Freibetrages, richtig?!


Nein, ein Freibetrag wird für das Elterngeld nicht berücksichtigt (§ 2e BEEG ).

Zitat:
Wir beziehen aktuell Kindergeld und arbeiten beide in der Lohnsteuerklasse 4.


Dann bringt ein Wechsel der Steuerklasse auch nichts mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Gut zu wissen. Mit der Thematik Elterngeld hatte ich mich noch nicht auseinandergesetzt, sondern war davon ausgegangen, dass das Nettoeinkommen maßgeblich sei (s.o.).
Hatte mich auch kopfschüttelnd gewundert, dass ein so einfacher "Trick" zu einer höheren Subvention führen würde. Ist ja fast, wie der § 7g a.F., den man gerne nutzte um EHZ zu erhalten.

Zitat:
Dann bringt ein Wechsel der Steuerklasse auch nichts mehr.

Der Fragesteller wollte einen Freibetrag eintragen lassen, nicht die Steuerklasse wechseln.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

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