Freibetrag für BEA

28. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Koestjoe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Freibetrag für BEA

Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zu meiner Einkommensteuererklärung.
Ich bin Ledig und lebe mit meiner Freundin und unserem gemeinsamen Kind in unserem Haus. Ein Kinderfreibetrag von 0,5 ist in meiner Lohnsteuerbescheinigung eingetragen. Eine Übertragung des kompletten Kinderfreibetrags ist ja nicht möglich. Wie sieht es den mit dem ganzen Freibetrag für den Betreuungs-Erziehungs und Ausbildungsbedarf aus? (2160€ anstatt 1080€ Meine Freundin hat einen 400€ Job und nutz ja auch diesen Freibetrag nicht. Kann man diesen auf mich übertragen? Wenn ja, muß ich das schriftlich beantragen? Ich habe mehrere Foren durchsucht aber meine Zusammenhang ist nirgendwo vorgekommen.
Vielen Dank, Gruss Jörg

-- Editiert von Koestjoe am 28.12.2005 15:04:49

-- Editiert von koestjoe am 28.12.2005 17:36:52

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Wenn Du mit Deiner Freundin zusammen lebst, ist die Übertragung nicht möglich.

Siehe dazu auch 2. Seite der Anlage Kind zur Einkommensteuererklärung

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.647 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen