Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zu meiner Einkommensteuererklärung.
Ich bin Ledig und lebe mit meiner Freundin und unserem gemeinsamen Kind in unserem Haus. Ein Kinderfreibetrag von 0,5 ist in meiner Lohnsteuerbescheinigung eingetragen. Eine Übertragung des kompletten Kinderfreibetrags ist ja nicht möglich. Wie sieht es den mit dem ganzen Freibetrag für den Betreuungs-Erziehungs und Ausbildungsbedarf aus? (2160€ anstatt 1080€ Meine Freundin hat einen 400€ Job und nutz ja auch diesen Freibetrag nicht. Kann man diesen auf mich übertragen? Wenn ja, muß ich das schriftlich beantragen? Ich habe mehrere Foren durchsucht aber meine Zusammenhang ist nirgendwo vorgekommen.
Vielen Dank, Gruss Jörg
-- Editiert von Koestjoe am 28.12.2005 15:04:49
-- Editiert von koestjoe am 28.12.2005 17:36:52
Freibetrag für BEA
28. Dezember 2005
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Frage vom 28. Dezember 2005 | 15:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Freibetrag für BEA
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#1
Antwort vom 29. Dezember 2005 | 19:55
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16803x hilfreich)
Wenn Du mit Deiner Freundin zusammen lebst, ist die Übertragung nicht möglich.
Siehe dazu auch 2. Seite der Anlage Kind zur Einkommensteuererklärung
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