Freibetrag für Gewerbesteuer bei Nebentätigkteit

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
kfstj
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 6x hilfreich)
Freibetrag für Gewerbesteuer bei Nebentätigkteit

Guten Tag,
ich möchte eine Nebentätigkeit ausüben. Soweit ich mich belesen habe, muss ich dafür einen Gewerbebetrieb anmelden. Hier fallen Gewerbesteuern und sicher auch Einkommenssteuer an.
Weiß jemand, ob es für Einkünfte aus Gewerbebetrieb einen Freibetrag gibt oder sind die Einkünfte ab dem 1. Euro steuerbar?
Danke im Voraus.

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

Gewerbesteuern fallen erst bei höheren Umsätzen an. Einkommenssteuern fallen wie bei Arbeitnehmern an, d.h., das Existenzminimum ist steuerfrei und alles andere wird besteuert. Sie geben eine Einkommenssteuererklärung ab, wo alles (Arbeitnehmertätigkeit+Gewerbe) angegeben ist und dementsprechend wird Ihre Steuerlast festgesetzt. Das kann also mit dem 1. Euro beginnen.
An die Umsatzsteuer müssen Sie auch noch denken, sofern Sie nicht als Kleinunternehmer umsatzsteuerbefreit sind.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.973 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen