Freibetrag für Honorartätigkeiten - Schlagzeugunterricht

24. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
dertimzuhause
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Freibetrag für Honorartätigkeiten - Schlagzeugunterricht

Hi,
ich würde gerne wissen, ob der Freibetrag für Honorartätigkeiten von 2.100 € im Jahr auch für mich gilt.
Ich gebe Schlagzeugunterricht auf private Rechnung und bekomme da monatlich ca 300€. Ich bin mir jetzt allerdings unsicher, ob mit dieser Grenze der "Übungsleiterfreibetrag" gemeint ist. Das würde bei mir ja nicht zutreffen, da meine Auftraggeber weder juristische Personen des öffentl. Rechts noch eingetragene Vereine sind.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Hi,

der "Übungsleiterfreibetrag" betrifft Sie aus den von Ihnen genannten Gründen nicht. Einen anderen Freibetrag für Honorartätigkeiten gibt es nicht - also ist Ihr Honorar steuerpflichtig, sofern Ihr Gesamteinkommmen über dem Existenzminimum liegt.

Gruß vom mümmel

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