Hallo,
meine Frau und ich leben getrennt und wir bekommen demnächst ein Baby.
Wer kann den Kinderfreibetrag beatragen, nur die Frau oder ich auch?
Falls beide, welches Verhältnis soll man haben 50/50?
Welche Freibetragssumme kann ich auf meine Lohnsteuerkarte eintagen?
Wie lange kann ich den Freibetrag halten, etwa 18 Jahre?
Danke für Ihre Antwort!
Freibetrag für Kind
Haben Sie sich versteuert?
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...ok und welchen Betrag kann ich als Kinderfreibetrag eintragen lassen oder gibt es keine Beträge?
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Das Ganze hängt auch von der Steuerklassenkombination ab.
Bei den Steuerklassen IV/IV oder I/I wird der Kinderfreibetrag auf beiden Steuerkarten jeweils zur Hälfte eingetragen.
Bei den Steuerklassen III/V wird der gesamte Kinderfreibetrag auf der Steuerkarte mit der Steuerklasse III eingetragen.
Darüber hinaus besteht kein Wahlrecht oder Gestaltungsspielraum. Auf der Steuerkarte werden auch nur die Anzahl der Kinder und kein Betrag eingetragen.
Der Kinderfeibetrag steht den Eltern mindestens bis zum 18. Geburtstag des Kindes zu, darüber hinaus unter gewissen Umständen (z.B. Berufsausbildung des Kindes) bis zum 25. Geburtstag des Kindes. Die Zeit kann dann noch um die Dauer des Wehr- oder Zivildienstes verlängert werden.
Wenn derjenige, der der das Kind erzieht, alleine lebt, dann kann er/sie die Steuerklasse von I nach II wechseln. Im Trennungsjahr gilt das nicht, da man dann noch das gesamte Jahr wie Verheitratete behandelt wird.
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