Freibetrag in LSK bei ALG1

24. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 314x hilfreich)
Freibetrag in LSK bei ALG1

Hallo,

wenn jemand erst im April 2010 eine Arbeit aufnimmt und Jan-März ALG1 bezogen hat, kann er dann einen Friebetrag in die LSK eintragen lassen ? Schliesslich wird doch das monatliche Einkommen gerechnet, als wenn man es jedes Monat so erhalten würde ... ???

mfg
Thomas

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 314x hilfreich)

Da ich 2009 nur von 01-06 gearbeitet habe, habe ich doch in diesen Monaten zuviel Steuern bezahlt und bekomme daher bei der Steuererklärung einiges zurück.

Wenn ich nun erst im April 2010 wieder anfange, dann zahle ich doch in den Monaten 4-12 jeweils auf z.b. 5.000 EUR Brutto Steuern, als wenn ich 60.000 EUR/Jahr verdienen würde, bekomme aber in den 9 Monaten nur 45.000 EUR.

Daher die Frage, ob man diese Differenz der Steuerpflicht bereits als Freibetrag eintragen lassen kann....



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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50190 Beiträge, 17575x hilfreich)

Nein, dafür kann man keinen Freibetrag eintragen lassen. Man kann die zuviel gezahlte Steuer nur über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung zurückholen. Allerdings sollte man bedenken, dass das ALG dem Progressionsvorbehalt unterliegt, so dass die Erstattung nicht so hoch ausfällt, wie es der Differenz von 60T€ zu 45T€ entsprechen würde.

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