Freie Mitarbeit ohne Meldung bei Finanzamt

17. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Trouble123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 10x hilfreich)
Freie Mitarbeit ohne Meldung bei Finanzamt

Hallo zusammen,

ich brauche dringend euren Rat! Ich bin Student und seit Ende 2012 als freier Mitarbeiter bei einem Lokalsender tätig, als Nebenjob zu meinem Studium. Zuvor habe ich dort ein Praktikum gemacht und wurde dann "nahtlos" als Freier Mitarbeiter übernommen. Meine Leistungen stelle ich dem Sender in Rechnung, was auch nie Probleme bereitete. Bisher war ich vollkommen ahnungslos, dass ich meine freie Mitarbeit scheinbar beim Amt melden muss, da ich mit meinen insgesamten Jahreseinkommen immer unter der 8.400€-Grenze lag und ich mir so keine weiteren Gedanken gemacht habe, Steuern oder sonstiges zahlen zu müssen. Das bedeutet, ich habe bisher weder eine Lohnsteuernummer auf meinen Rechnungen angegeben, noch meine Einkünfte beim Finanzamt angegeben, noch eine Steuererklärung gemacht.

Meine Fragen daher an euch:
- Was muss ich tun / was benötige ich, um mich korrekt als freier Mitarbeiter anzumelden und tätig sein zu dürfen? Benötige ich dazu einen Gewerbeschein?
- Soll ich mich nun einfach beim Amt melden und die bisherigen 2,5 Jahre "unter den Tisch fallen lassen" oder ehrlich sein und gestehen, dass ich es einfach nicht besser wusste? Was wären in diesem Falle die Konsequenzen für mich? Kann ich die 3 versäumten Steuererklärungen noch nachreichen?
- Ist der Unterhalt meiner Eltern (500€) einkommensteuerpflichtig bzw. müsste ich ihn zu meinen Einkünften der freien Mitarbeit dazurechnen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

1. Das dürfte eine freiberufliche Tätigkeit sein und kein Gewerbe. Die melden Sie einfach an.
2. Sorry, aber Ihre Entscheidungen müssen Sie schon selbst treffen. Nachreichen kann man Steuererklärungen immer, solange es keine Steuerschätzung vom FA gibt. Und da Sie offenbar Rechnungen stellen, können Sie mal überlegen, wie sinnvoll das Unter-den-Tisch-fallen-lassen wohl sein mag - die Rechnungen können ja jederzeit bei einer Steuerprüfung ans Finanzamt gelangen.
3. Nein, Unterhalt ist nicht steuerpflichtig.

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Trouble123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Dann werde ich mich jetzt nachträglich melden. Wie könnten denn mögliche Strafen/Konsequenzen für diese verspätete Anmeldung meiner freiberuflichen Tätigkeit und nachgereichte Steuererklärungen aussehen? Oder habe ich da in der Regel nichts zu befürchten?

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Oder habe ich da in der Regel nichts zu befürchten? Leider findet man im Web immer nur was zur "klassischen" Steuerhinterziehung - die liegt hier ja nicht vor. Vermutlich wird nicht viel nachkommen...

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120290 Beiträge, 39865x hilfreich)

Erklärungen unverzüglich nachreichen.
Wenn es im Rahmen eine Prüfung auffällt, wird es möglicherweise unangenehm. Solche Stressfaktoren sollte man vermeiden.


Man sollte evetnuell mit Verspätungs-/Säumniszuschlägen rechnen.

Steuerhinterziehung dürfte hier nicht vorliegen, da man ja mit dem gesamten Jahreseinkommen immer unter der 8.400€-Grenze lag.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Trouble123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 10x hilfreich)

Dankeschön für die Hilfe!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Zitat:
Man sollte evetnuell mit Verspätungs-/Säumniszuschlägen rechnen.


Aber nur, wenn sich eine Steuer ergibt. Ohne Steuer gibt es weder Verspätungszuschläge, noch kann es, mangels fälliger Beträge, Säumniszuschläge geben.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Möglichst schnell die Steuernr. (ohne MWSt-Einzug) erlangen und die Steuererklärung für Vorjahre schnellstens einreichen. So bekommt die Strafstelle des FA die Sache vermutlich auch gar nicht auf den Tisch.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Trouble123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Mahnman):
Zitat:
Aber nur, wenn sich eine Steuer ergibt. Ohne Steuer gibt es weder Verspätungszuschläge, noch kann es, mangels fälliger Beträge, Säumniszuschläge geben.


Sehr richtig. Ich war nun beim Finanzamt um meine freiberufliche Tätigkeit anzumelden und habe auch ehrlich gesagt, dass ich das schon seit 2,5 Jahren mache. Die Konsequenzen waren ein zutiefst erschrockener Finanzbeamter, ein erhobener Zeigefinger - und die freundliche Hilfe seinerseits, nun schnellstens gemeinsam die Anmeldung und Nachreichung aller Steuererklärungen über die Bühne zu bringen. Also keine Versäumnisgebühren oder ähnliches, da ich unter der Befreiungsgrenze lag und keine Steuer hinterzogen habe. Noch mal Glück gehabt!

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Rechtsanwalt Andreas Wehle
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 23x hilfreich)

vielleicht habe ich es überlesen, aber welcher genauen Tätigkeit gehen Sie den bei dem Lokalsender als freie Mitarbeiter nach?
Davon hängt die Einstufung ab, ob es sich um eine gewerbliche oder um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Die erstere benötigt unbedingt eine Anmeldung bei der örtlichen Ordnungsbehörde und kann soweit der persönliche Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro pro Wirtschaftsjahr überschritten wird zu einer Gewerbesteuer führen.
Unterhalt, soweit dieser angemessen ist, ist zwar grundsätzlich steuerfrei, jedoch ist dieser dennoch in der Steuererklärung zu erklären, da solche Einkünfte unter dem Progressionsvorbehalt des § 32 b EStG unterliegen.

1x Hilfreiche Antwort

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