Freiwillige Angaben in Grundsteuererklärung

25. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
johnny666
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)
Freiwillige Angaben in Grundsteuererklärung

Aus den Vordrucken zur Grundsteuererklärung (und deren Anleitungen) ist es mir nicht ganz klar, welche Angaben freiwillig sind, und welche sind Pflichtangaben.

Es ist ja klar, dass wenn man keine Steuer-Id hat, muss er es auch nicht eingeben. Wie ist es aber wenn man eine Steuer-Id hat? Die Steuernummer/Wohnsitzfinanzamt sind, soweit ich weiß, freiwillige Angaben. Gilt das gleiche auch für die persönliche Steuer-Id, oder handelt es sich um eine Pflichtangabe hier?

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Nutze Elster ... dann siehst Du, welche Angaben Pflichtfelder sind.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47582 Beiträge, 16824x hilfreich)

Zitat (von johnny666):
Es ist ja klar, dass wenn man keine Steuer-Id hat, muss er es auch nicht eingeben.


Da jeder eine Steuer-Id seit Geburt hat, stellt sich diese Frage nicht.

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#3
 Von 
johnny666
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Nutze Elster ... dann siehst Du, welche Angaben Pflichtfelder sind.


überhaupt nicht. Elster erlaubt, keine Steuer-Id abzugeben, weil wie gesagt bestimmte Personen keine Steuer-Id haben. aber für Personen die eine Steuer-Id haben, ist es Pflicht dies auch hier einzugeben, oder nicht? ist dies irgendwo geregelt z.b. Gesetz oder Verordnung oder...?

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47582 Beiträge, 16824x hilfreich)

Zitat (von johnny666):
aber für Personen die eine Steuer-Id haben, ist es Pflicht dies auch hier einzugeben, oder nicht?


Ist es jetzt das Ziel, das Finanzamt zu ärgern oder was soll mit der Nichtangabe bezweckt werden? Das Finanzamt hat natürlich die Möglichkeit, die Steuer-Id des Steuerpflichtigen herauszufinden.

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#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat:
überhaupt nicht. Elster erlaubt, keine Steuer-Id abzugeben, weil wie gesagt bestimmte Personen keine Steuer-Id haben. aber für Personen die eine Steuer-Id haben, ist es Pflicht dies auch hier einzugeben, oder nicht?
Also zeigt Elster in dem Fall, dass die Steuer-Id kein Pflichtfeld ist, ob Du nun eine hast oder nicht. Bei der Grundsteuererklärung erfolgt die Zuordnung sowieso über das Aktenzeichen oder die für die Grundsteuer vergebene Steuernummer, die Du im Schreiben bzgl Grundsteuer findest. Und das Schreiben liegt Dir auf jeden Fall vor. Was willst Du eigentlich genau?

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#6
 Von 
johnny666
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ist es jetzt das Ziel, das Finanzamt zu ärgern oder was soll mit der Nichtangabe bezweckt werden? Das Finanzamt hat natürlich die Möglichkeit, die Steuer-Id des Steuerpflichtigen herauszufinden.


Die Bundesregierung mit alle Länder und Ämter zwingt mehrere Millionen von Bürger diese Erklärungen abzugeben. Es ist so kompliziert, dass jetzt (nach Fristverdoppelung und kurz von Fristablauf) noch nicht die hälfte abgegeben sind. Aber die Daten (alle bzw fast alle von denen) hat die Regierung schon, teilweise in Papierform. Wir müssen also eine menge von Arbeit leisten, was eigentlich Aufgabe der Regierung sein soll. Soweit ich verstehe, ist es auch keine einmalige Sache; man muss diese Erkärungen jede sieben Jahren erneut abgeben. Weiterhin, gibt es keine Pläne, die Daten auf den neuesten Stand von sich selbst zu halten; anstelle müssen Steuerpflichtigen bei jede Änderung eine neue Erklärung abzugeben, ohne Aufforderung. Sonst sind die mit Geldstrafen bedroht. Das alles ist ein Skandal. Ich will niemandem ärgern, aber unter den Umständen sehe ich auch kein Grund, denen die Restarbeit zu erleichtern, wenn ich nicht dazu verpflichtet bin.

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#7
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2359 Beiträge, 631x hilfreich)

„Schuld" ist der Depp, der beim BVerfG gegen die Einheitsbewertung geklagt hat!

„Schuld" ist das BVerfG, dass ein einfaches, dadurch aber ungerechtes Gesetz kippen würde, ein kompliziertes, dafür gerechtes Gesetz aber nicht!

„Schuld" ist der Bürger, der in panischer Angst vor dem „gläsernen Bürger" jede Verknüpfung von Daten zwischen Behörden abgelehnt hat, sich jetzt aber wundert, dass es eben an ihm hängen bleibt diese Arbeit zu leisten.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47582 Beiträge, 16824x hilfreich)

Zitat (von johnny666):
Ich will niemandem ärgern,


Doch, das ist offensichtlich die einzige Motivation, die Steuer-Id nicht anzugeben.

Und die Motivation dafür ist, dass Du Dich selbst vom Staat geärgert fühlst.

Jedenfalls für den normalen Haus- oder Wohnungseigentümer ist die Grundsteuererklärung auch keineswegs so kompliziert, wie häufig dargestellt.

Aber wie ich selbst schon erlebt habe, gibt es auch Menschen, die es nicht einmal schaffen die Elster-Registrierung zu beantragen. Solche Menschen sind dann natürlich bereits mit einer einfachen Steuererklärung überfordert.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von johnny666):
Wir müssen also eine menge von Arbeit leisten, was eigentlich Aufgabe der Regierung sein soll.
Lerne mal zu unterscheiden zwischen "Regierung", "Staat", "öffentlicher Verwaltung" ...

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