Freiwilliger Jobwechsel - dennoch DHHF absetzbar?

24. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Nordlicht185
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Freiwilliger Jobwechsel - dennoch DHHF absetzbar?

Hallo zusammen,

wie sieht es mit der DHHF aus, wenn ich freiwillig meinen Job wechsel und in eine andere Stadt ziehe - dennoch absetzbar?

Angenommen ich bekomme einen Job 300 km von meiner jetzigen Wohnung, in der auch mein Partner lebt und hier auch seinen Job hat. Dies bedeutet, pendeln täglich nicht möglich. Doch wie in jedem Job gibt es ja eine Probezeit, sodass mein Partner zunächst in der alten Heimat bleibt, sodass im schlimmsten Fall nicht beide direkt auf der Straße stehen (einmal bildlich gesprochen).

Kann dann in der Zeit die DHHF steuerlich geltend gemacht werden, auch wenn es sich um eine freiwillige Veränderung handelt? Der Plan ist natürlich, dass er nach bestehen der Probezeit nachzieht.

Vielen Dank vorab für eine Antwort.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2114 Beiträge, 735x hilfreich)

Solange der Lebensmittelpunkt am bisherigen Wohnort verbleibt spricht nichts gegen eine Anerkennung der DHHF.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
Nordlicht185
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ich würde min. alle 2 Wochenenden hier sein. Bis auf meine Kleidung, 1-2 persönliche Dinge bleibt der Haushalt so bestehen.

Wie wäre die Situation, wenn ich solange bei Verwandten einziehe und dort ein Zimmer bewohne, Küche und Bad wird sich geteilt?

Und muss in beiden Fällen ein Zweitwohnsitz angemeldet werden?

Vielen Dank !

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#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2114 Beiträge, 735x hilfreich)

Zitat (von Nordlicht185):
Wie wäre die Situation, wenn ich solange bei Verwandten einziehe und dort ein Zimmer bewohne, Küche und Bad wird sich geteilt?


Am Ort der ersten Tätigkeitsstätte ist dies ausreichend. Es entstehen halt nur keine (oder weniger) Kosten, die man abziehen kann :grins:

Zitat (von Nordlicht185):
Und muss in beiden Fällen ein Zweitwohnsitz angemeldet werden?


Aus steuerlicher Sicht nein. Wie es melderechtlich aussieht weiß ich leider nicht.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Und muss in beiden Fällen ein Zweitwohnsitz angemeldet werden? Ja, natürlich. Freilich ist der HWS melderechtlich da, wo man sich überwiegend aufhält - das wird dann eher der Arbeitsort sein. Für die steuerliche Behandlung spielt das aber keine Rolle (mal abgesehen von der Zweitwohnsitzsteuer, die evtl. fällig werden könnte).
Es entstehen halt nur keine (oder weniger) Kosten, die man abziehen kann Na, Wohnkosten vielleicht nicht, aber Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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