Freund lässt Freundin in seiner Immobilie Mietfrei wohnen - zahlt er Zweitwohnsitzsteuer?

12. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
o0Julia0o
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 47x hilfreich)
Freund lässt Freundin in seiner Immobilie Mietfrei wohnen - zahlt er Zweitwohnsitzsteuer?

hi, folgende fiktive Annahme:

Freund lässt seine Freundin in seiner Immobilie Mietfrei wohnen - zahlt er Zweitwohnsitzsteuer? Der Freund wohnt in seiner eigenen Wohnung im gleichen Ort. Also beide wohnen in getrennten Wohnungen. Eigentümer ist aber immer der Freund.




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50216 Beiträge, 17581x hilfreich)

Zitat (von o0Julia0o):
zahlt er Zweitwohnsitzsteuer?


Warum sollte er Zweitwohnungssteuer zahlen, wenn er gar keinen Zweitwohnsitz hat?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130340 Beiträge, 41515x hilfreich)

Zitat (von o0Julia0o):
zahlt er Zweitwohnsitzsteuer?

Und woher sollen wir jetzt wissen, was er an Steuern zahlt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
o0Julia0o
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 47x hilfreich)

Zitat (von hh):
Warum sollte er Zweitwohnungssteuer zahlen, wenn er gar keinen Zweitwohnsitz hat?

Naja - er hat Eigentum indem er wohnt. Und er hat Eigentum indem die Freudin wohnt (mietfrei).

Das selbst bewohnte Eigentum ist sein Hauptwohnsitz.
Die Frage ist halt, ob das zu 0 Euro vermietete Haus als sein Zweitwohnsitz gilt.

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#4
 Von 
o0Julia0o
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 47x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und woher sollen wir jetzt wissen, was er an Steuern zahlt?

;) jo. Es war so gemeint, ob er in dem Fall dann aufgrund der beiden Eigentümber(selbstbewohnt, Freundin bewohnt gratis) Zweitwohnungssteuer zahlen muss.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50216 Beiträge, 17581x hilfreich)

Zitat (von o0Julia0o):
Die Frage ist halt, ob das zu 0 Euro vermietete Haus als sein Zweitwohnsitz gilt.


Nein, warum sollte es? Er wohnt dort ja nicht.

Aber selbst, wenn er dort wohnen würde, fiele keine Zweitwohnsitzsteuer an, da er seinen Erstwohnsitz in der gleichen Stadt hat.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130340 Beiträge, 41515x hilfreich)

Zitat (von o0Julia0o):
ob er in dem Fall dann aufgrund der beiden Eigentümber(selbstbewohnt, Freundin bewohnt gratis) Zweitwohnungssteuer zahlen muss.

Dazu lese man einfach die in der jeweiligen Gemeinde geltende Satzung für die "Zweitwohnungssteuer".

Würde mich zwar wundern, wenn auf ihn eine Steuerpflicht entfallen würde, aber man weis ja nie ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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