Freundin steuerlich absetzen!

22. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
LukaWilhlem
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Freundin steuerlich absetzen!

Hallo zusammen,

ich habe letztes Jahr Unterhalt für meine Freundin bezahlt, die bei mir wohnt!

Jetzt wollte ich das absetzen. Ich habe den Mantelbogen ,,Unterhalt U,, herangezogen, aber in der Zeile: -----Verwandtschaftsverhältnis zur unterstützenden Person---finde ich keine ,,Freundin oder Lebensgefährtin! Nur Schwester, Bruder usw...

Mache ich etwas falsch?


Liebe Grüsse Luka


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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5793 Beiträge, 1424x hilfreich)

Den Unterhalt kann man nicht absetzen. Was man steuerlich geltend machen kann: Krankenversicherungsbeiträge, die man für einen Lebensgefährten zahlt, mit dem man in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebt, wenn dieser kein eigenes Einkommen hat.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
LukaWilhlem
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Wo kann ich das machen?

wie gehabt. das Problem unter Elster > -----Verwandtschaftsverhältnis zur unterstützenden Person---finde ich keine ,,Freundin oder Lebensgefährtin! Nur Schwester, Bruder usw...

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#3
 Von 
LukaWilhlem
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

In der Überweisung habe ich geschrieben: Essensgeld!

Sie hat es aber auch für die Krankenversicherung genutzt! Kann man das absetzen?

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#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 914x hilfreich)

Anleitungen zum Steuerbetrug gibt es hier nicht!

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#5
 Von 
LukaWilhlem
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)



<Es ist eine normale Frage, ob ich das Essensgeld absetzen kann!?

-- Editiert von User am 22. März 2023 20:59

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#6
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 67x hilfreich)

Zitat (von LukaWilhlem):
Verwandtschaftsverhältnis zur unterstützenden Person---finde ich keine ,,Freundin oder Lebensgefährtin!


Das wird daran liegen, dass deine Freundin keine Verwandte ist.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46236 Beiträge, 16404x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Anleitungen zum Steuerbetrug gibt es hier nicht!


Was soll denn jetzt diese unsinnige Ansage?

Es ist durchaus möglich, dass der Fragesteller den Unterhalt für die Freundin steuerlich absetze kann und das auch völlig legal.

Zitat (von LukaWilhlem):
Mache ich etwas falsch?


Ja, die Freundin könnte unter
"Die unterstützte Person ist nicht unterhaltsberechtigt, jedoch wurden oder würde bei ihr wegen der Unterhaltszahlungen öffentliche Mittel gekürzt oder nicht gewährt"
fallen

Voraussetzung ist allerdings, dass die Freundin ohne Deine Unterhaltszahlungen Anspruch z.B. auf ALG II gehabt hätte. Das trifft z.B. nicht auf Studentinnen zu.

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#8
 Von 
LukaWilhlem
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Voraussetzung ist allerdings, dass die Freundin ohne Deine Unterhaltszahlungen Anspruch z.B. auf ALG II gehabt hätte. Das trifft z.B. nicht auf Studentinnen zu.


Dankeschön! Wenn ich also nicht so viel verdient hätte, hätte meine Freundin Anspruch auf ALG2 JA!
Da ich aber so viel verdient habe, hat sie keinen Antrag gestellt!

Was mache ich jetzt am besten? Haben wir den Antrag beim Jobcenter verpasst und jetzt kann ich nichts mehr absetzen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46236 Beiträge, 16404x hilfreich)

Zitat (von LukaWilhlem):
Was mache ich jetzt am besten?


Erst einmal die Absetzbarkeit des Unterhalts beantragen. Da ihr beide im gleichen Haushalt gewohnt habt, kann ohne weitere Nachweise ein Unterhalt in Höhe des Grundfreibetrages angesetzt werden (10.347€ für 2022). Solltet Ihr erst während des Jahres zusammen gezogen sein, so kann für jeden Monat 1/12 des Betrages angesetzt werden.

Zitat (von LukaWilhlem):
Haben wir den Antrag beim Jobcenter verpasst und jetzt kann ich nichts mehr absetzen?


Mit einem Ablehnungsbescheid wäre die Nachweisführung natürlich einfach gewesen. Das heißt aber nicht, dass ein Ablehnungsbescheid zwingend erforderlich ist. Dann muss man eben auf andere Art nachweisen, dass die Freundin ohne Berücksichtigung Deines Einkommens ALG II erhalten hätte.

Nachweis, dass
a) die Freundin dem Grunde nach Anspruch auf ALG hatte (arbeitslos, keine Studentin)
b) keine andere Person Anspruch auf Kindergeld für sie hatte

Wenn man darstellen kann, dass der Antrag auf ALG II offensichtlich aussichtslos war, dann wird der Unterhalt auch ohne Ablehnungsbescheid anerkannt..

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#10
 Von 
LukaWilhlem
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Mit einem Ablehnungsbescheid wäre die Nachweisführung natürlich einfach gewesen. Das heißt aber nicht, dass ein Ablehnungsbescheid zwingend erforderlich ist. Dann muss man eben auf andere Art nachweisen, dass die Freundin ohne Berücksichtigung Deines Einkommens ALG II erhalten hätte.

Nachweis, dass
a) die Freundin dem Grunde nach Anspruch auf ALG hatte (arbeitslos, keine Studentin)
b) keine andere Person Anspruch auf Kindergeld für sie hatte


Sie hat für zwei Kinder, Kindergeld erhalten!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46236 Beiträge, 16404x hilfreich)

Zitat (von LukaWilhlem):
Sie hat für zwei Kinder, Kindergeld erhalten!


Es geht um Kindergeld, das für sich selbst gezahlt wurde, nicht um das Kindergeld, das sie für ihre Kinder erhalten hat.

Kindergeld für sich selbst könnte sie z.B. erhalten, weil sie jünger als 25 Jahre alt ist oder weil sie wegen einer Behinderung sich nicht selbst unterhalten kann.


-- Editiert von User am 23. März 2023 14:28

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#12
 Von 
LukaWilhlem
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Es geht um Kindergeld, das für sich selbst gezahlt wurde, nicht um das Kindergeld, das sie für ihre Kinder erhalten hat.

Kindergeld für sich selbst könnte sie z.B. erhalten, weil sie jünger als 25 Jahre alt ist oder weil sie wegen einer Behinderung sich nicht selbst unterhalten kann.


Lieben Dank! Ich hole heute den Mantelbogen und werde das erst einmal beantragen! Und danach melde ich mich!

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