Hallo zusammen,
ich habe letztes Jahr Unterhalt für meine Freundin bezahlt, die bei mir wohnt!
Jetzt wollte ich das absetzen. Ich habe den Mantelbogen ,,Unterhalt U,, herangezogen, aber in der Zeile: -----Verwandtschaftsverhältnis zur unterstützenden Person---finde ich keine ,,Freundin oder Lebensgefährtin! Nur Schwester, Bruder usw...
Mache ich etwas falsch?
Liebe Grüsse Luka
Freundin steuerlich absetzen!
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Den Unterhalt kann man nicht absetzen. Was man steuerlich geltend machen kann: Krankenversicherungsbeiträge, die man für einen Lebensgefährten zahlt, mit dem man in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebt, wenn dieser kein eigenes Einkommen hat.
Wo kann ich das machen?
wie gehabt. das Problem unter Elster > -----Verwandtschaftsverhältnis zur unterstützenden Person---finde ich keine ,,Freundin oder Lebensgefährtin! Nur Schwester, Bruder usw...
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In der Überweisung habe ich geschrieben: Essensgeld!
Sie hat es aber auch für die Krankenversicherung genutzt! Kann man das absetzen?
Anleitungen zum Steuerbetrug gibt es hier nicht!
<Es ist eine normale Frage, ob ich das Essensgeld absetzen kann!?
-- Editiert von User am 22. März 2023 20:59
ZitatVerwandtschaftsverhältnis zur unterstützenden Person---finde ich keine ,,Freundin oder Lebensgefährtin! :
Das wird daran liegen, dass deine Freundin keine Verwandte ist.
ZitatAnleitungen zum Steuerbetrug gibt es hier nicht! :
Was soll denn jetzt diese unsinnige Ansage?
Es ist durchaus möglich, dass der Fragesteller den Unterhalt für die Freundin steuerlich absetze kann und das auch völlig legal.
ZitatMache ich etwas falsch? :
Ja, die Freundin könnte unter
"Die unterstützte Person ist nicht unterhaltsberechtigt, jedoch wurden oder würde bei ihr wegen der Unterhaltszahlungen öffentliche Mittel gekürzt oder nicht gewährt"
fallen
Voraussetzung ist allerdings, dass die Freundin ohne Deine Unterhaltszahlungen Anspruch z.B. auf ALG II gehabt hätte. Das trifft z.B. nicht auf Studentinnen zu.
ZitatVoraussetzung ist allerdings, dass die Freundin ohne Deine Unterhaltszahlungen Anspruch z.B. auf ALG II gehabt hätte. Das trifft z.B. nicht auf Studentinnen zu. :
Dankeschön! Wenn ich also nicht so viel verdient hätte, hätte meine Freundin Anspruch auf ALG2 JA!
Da ich aber so viel verdient habe, hat sie keinen Antrag gestellt!
Was mache ich jetzt am besten? Haben wir den Antrag beim Jobcenter verpasst und jetzt kann ich nichts mehr absetzen?
ZitatWas mache ich jetzt am besten? :
Erst einmal die Absetzbarkeit des Unterhalts beantragen. Da ihr beide im gleichen Haushalt gewohnt habt, kann ohne weitere Nachweise ein Unterhalt in Höhe des Grundfreibetrages angesetzt werden (10.347€ für 2022). Solltet Ihr erst während des Jahres zusammen gezogen sein, so kann für jeden Monat 1/12 des Betrages angesetzt werden.
ZitatHaben wir den Antrag beim Jobcenter verpasst und jetzt kann ich nichts mehr absetzen? :
Mit einem Ablehnungsbescheid wäre die Nachweisführung natürlich einfach gewesen. Das heißt aber nicht, dass ein Ablehnungsbescheid zwingend erforderlich ist. Dann muss man eben auf andere Art nachweisen, dass die Freundin ohne Berücksichtigung Deines Einkommens ALG II erhalten hätte.
Nachweis, dass
a) die Freundin dem Grunde nach Anspruch auf ALG hatte (arbeitslos, keine Studentin)
b) keine andere Person Anspruch auf Kindergeld für sie hatte
Wenn man darstellen kann, dass der Antrag auf ALG II offensichtlich aussichtslos war, dann wird der Unterhalt auch ohne Ablehnungsbescheid anerkannt..
ZitatMit einem Ablehnungsbescheid wäre die Nachweisführung natürlich einfach gewesen. Das heißt aber nicht, dass ein Ablehnungsbescheid zwingend erforderlich ist. Dann muss man eben auf andere Art nachweisen, dass die Freundin ohne Berücksichtigung Deines Einkommens ALG II erhalten hätte. :
Nachweis, dass
a) die Freundin dem Grunde nach Anspruch auf ALG hatte (arbeitslos, keine Studentin)
b) keine andere Person Anspruch auf Kindergeld für sie hatte
Sie hat für zwei Kinder, Kindergeld erhalten!
ZitatSie hat für zwei Kinder, Kindergeld erhalten! :
Es geht um Kindergeld, das für sich selbst gezahlt wurde, nicht um das Kindergeld, das sie für ihre Kinder erhalten hat.
Kindergeld für sich selbst könnte sie z.B. erhalten, weil sie jünger als 25 Jahre alt ist oder weil sie wegen einer Behinderung sich nicht selbst unterhalten kann.
-- Editiert von User am 23. März 2023 14:28
ZitatEs geht um Kindergeld, das für sich selbst gezahlt wurde, nicht um das Kindergeld, das sie für ihre Kinder erhalten hat. :
Kindergeld für sich selbst könnte sie z.B. erhalten, weil sie jünger als 25 Jahre alt ist oder weil sie wegen einer Behinderung sich nicht selbst unterhalten kann.
Lieben Dank! Ich hole heute den Mantelbogen und werde das erst einmal beantragen! Und danach melde ich mich!
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