Freundschaftsdienst versteuern

2. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Julchen0908
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Freundschaftsdienst versteuern

Hallo, ich habe eine Frage, die mich sehr beschäftigt. Mein Mann und ich sind gemeinsam steuerlich veranlagt. Im Mai 2019 haben wir 4 Tage lang einem Freund bei seiner Betriebsfeier geholfen, weil dieser keinen Caterer finden konnte. Im Vorfeld war keine Bezahlung ausgemacht, nach der Feier wollte er dann eine Aufstellung wie lange wir da waren, Fahrtkosten usw., die wir ihm dann aufgestellt haben und die er als Betriebskosten abgesetzt hat. Eine Nachbarin von uns hat auch geholfen, Sie ist auch mit dem Herrn befreundet. Uns wurde dann der Gesamtbetrag von 835 Euro überwiesen, davon waren 245 Euro für von uns besorgten Lebensmitteln und 100 Euro für die Nachbarin, d.h. 490 Euro gingen an meinen Mann und mich(für Arbeitszeit und Fahrtkosten). Muß das bei der Steuer angegeben werden, oder fällt das unter die Freigrenze? Würde mich über Antworten sehr freuen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4842 Beiträge, 1171x hilfreich)

Wegen der fehlenden Nachhaltigkeit handelt es sich um sonstige Einkünfte, die steuerbar sind, weil sie vermutlich über 100 EUR liegen.
Von den 490 EUR sind noch die Fahrtkosten mit 30 Cent je km abzuziehen. Nur, wenn sie danach weniger als 256 Euro hätten, wäre das ganze nicht steuerpflichtig.

Zu einer Steuerbelastung käme man aber ohnehin nur, wenn Sie noch weitere positive Einkünfte, die keine aus nichtselbständiger Arbeit sind (z.B. aus Vermietung und Verpachtung), haben, da ansonsten die sogenannte Härtefallregelung greift und Einkünfte bis 410 EUR nicht besteuert werden.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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