Frist Steuererklärung

5. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 360x hilfreich)
Frist Steuererklärung

Hallo zusammen,

ich habe in der letzten Woche Post vom Finanzamt bekommen, eine Fristsetzung für die Abgabe der Steuererklärung vom 2009.

Eigentlich dachte ich, nicht zur Abgabe verpflichtet zu sein und daher vier Jahre Frist zu haben. Zu erwarten wäre eine Erstattung. Die (nicht ganz so) nette Dame vom Finanzamt meinte gerade zu mir, ich sei nunmal bei denen im Programm drin und wenn ich die Erklärung nicht bis zum festgelegten Tag X abgebe gibts ein Zwangsgeld. Fristverlängerung wäre auch nicht möglich.

Mein Problem: die Frist ist relativ knapp bemessen und meine Unterlagen sind mir derzeit nicht zugänglich. D.h. zwei bis drei Wochen mehr Zeit würden mir reichen. Trotzdem bleibt die Frage, warum für mich nicht diese vier Jahre gelten sollen...

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2276 Beiträge, 1265x hilfreich)

Pflichtveranlagungsgründe ergeben sich aus § 46 Abs. 2 EStG . Wenn keiner auf dich zutrifft, bist du nicht zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet.

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#2
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 360x hilfreich)

Danke, ich kenne diese Gründe und es passt auf meinen Fall. Aber wie muss ich jetzt vorgehen? Ich möchte die Erklärung ja machen (d.h. Geld zurückbekommen), schaffe aber die Frist nicht, da ich bisher der Meinung war vier Jahre Zeit zu haben. Und natürlich möchte ich Zwangsgeld usw. vermeiden.

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#3
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 360x hilfreich)

Auf der Rückseite des Schreibens sind verschiedene Ankreuzmöglichkeiten vorgegeben, unter anderem "Ich habe die Erklärung nicht abgegeben, da ich nicht zur Abgabe verpflichtet bin". Kann ich das zurückschicken oder verwirke ich dadurch die Möglichkeit, die Erklärung für 2009 nachzureichen?

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#4
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2276 Beiträge, 1265x hilfreich)

Du solltest mit dem FA klären, warum man dort von einer Pflichtveranlagung ausgeht. "Das ist so im Programm drin" ist kein Grund.

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