Hallo zusammen,
ich habe in der letzten Woche Post vom Finanzamt bekommen, eine Fristsetzung für die Abgabe der Steuererklärung vom 2009.
Eigentlich dachte ich, nicht zur Abgabe verpflichtet zu sein und daher vier Jahre Frist zu haben. Zu erwarten wäre eine Erstattung. Die (nicht ganz so) nette Dame vom Finanzamt meinte gerade zu mir, ich sei nunmal bei denen im Programm drin und wenn ich die Erklärung nicht bis zum festgelegten Tag X abgebe gibts ein Zwangsgeld. Fristverlängerung wäre auch nicht möglich.
Mein Problem: die Frist ist relativ knapp bemessen und meine Unterlagen sind mir derzeit nicht zugänglich. D.h. zwei bis drei Wochen mehr Zeit würden mir reichen. Trotzdem bleibt die Frage, warum für mich nicht diese vier Jahre gelten sollen...
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Frist Steuererklärung
Pflichtveranlagungsgründe ergeben sich aus § 46 Abs. 2 EStG . Wenn keiner auf dich zutrifft, bist du nicht zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet.
Danke, ich kenne diese Gründe und es passt auf meinen Fall. Aber wie muss ich jetzt vorgehen? Ich möchte die Erklärung ja machen (d.h. Geld zurückbekommen), schaffe aber die Frist nicht, da ich bisher der Meinung war vier Jahre Zeit zu haben. Und natürlich möchte ich Zwangsgeld usw. vermeiden.
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Auf der Rückseite des Schreibens sind verschiedene Ankreuzmöglichkeiten vorgegeben, unter anderem "Ich habe die Erklärung nicht abgegeben, da ich nicht zur Abgabe verpflichtet bin". Kann ich das zurückschicken oder verwirke ich dadurch die Möglichkeit, die Erklärung für 2009 nachzureichen?
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Du solltest mit dem FA klären, warum man dort von einer Pflichtveranlagung ausgeht. "Das ist so im Programm drin" ist kein Grund.
Und jetzt?
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